RS Vwgh 2006/9/20 2006/08/0125

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.09.2006
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §46 Abs1;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):2006/08/0126 E 4. Juli 2007

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 96/08/0303 E 11. Februar 1997 RS 1

Stammrechtssatz

Für die Zuständigkeit der regionalen Geschäftsstelle iSd § 46 Abs 1 AlVG (also für die Antragstellung auf Arbeitslosengeld) kommt es auf den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort IM ZEITPUNKT DER ANTRAGSTELLUNG an.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006080125.X02

Im RIS seit

31.10.2006

Zuletzt aktualisiert am

04.12.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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