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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §46 Abs1;Rechtssatz
Allein im Fehlen von Unterlagen, die beizubringen sind, ist kein triftiger Grund zu sehen, den Rückgabetermin für das Antragsformular zur Geltendmachung von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung nicht einzuhalten bzw. rechtzeitig um Fristverlängerung anzusuchen (Hinweis 4.4.2002, 99/08/0062, dem auch die Frage des Fehlens einer Arbeitsbestätigung eines insolventen Arbeitgebers zu Grund gelegen ist); ebenso wenig ist die regionale Geschäftsstelle berechtigt, das Antragsformular mit dem Hinweis auf das Fehlen der Arbeitsbescheinigung zurückzuweisen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006080115.X02Im RIS seit
15.08.2007