RS Vwgh 2003/12/19 2000/02/0036

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Veröffentlicht am 19.12.2003
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §46 Abs1 idF 1997/I/139;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Bei der Prüfung des Vorliegens von triftigen Gründen iSd § 46 Abs 1 vierter Satz AlVG 1977 idF BGBl. I Nr. 139/1997 ist unbeachtlich, ob allenfalls auf Grund einer Beschäftigung kein Leistungsanspruch auf Notstandshilfe gegeben war.(Hier: Die belBeh schloss in Verkennung der Rechtslage von vornherein das Vorliegen eines triftigen Grundes im Hinblick auf die vom Bf geltend gemachte "dienstliche Verhinderung" aus.)

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000020036.X02

Im RIS seit

26.01.2004

Zuletzt aktualisiert am

03.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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