Mit dem angefochtenen Bescheid vom 18. Mai 1999 gab die belangte Behörde der gegen den Bescheid der Regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Mürzzuschlag vom 15. März 1999, mit dem der Antrag der Beschwerdeführerin auf Sondernotstandshilfe vom 9. März 1999 gemäß § 39 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AlVG) abgelehnt worden war, erhobenen Berufung, keine Folge. In der Begründung: des angefochtenen Bescheides führte die belangte Behörde aus, dass im gegenständlic... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §39 Abs1 Z2;AlVG 1977 §39 Abs1;AVG §37;SondernotstandshilfeV 1995 §1 idF 1998/II/090;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Auf Grund der § 39 Abs 1 AlVG 1977 iVm § 1 SondernostandshilfeV idF 1998/II/090 hat die Behörde in einem Verfahren betreffend Sondern... mehr lesen...
Am 14. Juni 2000 stellte Karin F. einen Antrag auf Zuerkennung von Sondernotstandshilfe. Mit Schriftsatz vom 20. Juni 2000 bescheinigte die mitbeteiligte Partei, dass eine geeignete Unterbringungsmöglichkeit im Sinne des § 1 der Sondernotstandshilfeverordnung voraussichtlich ab sofort verfügbar sei, und führte die Namen dreier Tagesmütter an. Karin F. legte daraufhin dar, ihr Kind brauche auf Grund seiner Behinderungen intensivere Betreuung. Es seien laufend Therapien erforderlic... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §39 Abs1 Z2;SondernotstandshilfeV 1995 §1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/08/0028 E 22. Jänner 2003 RS 2 Stammrechtssatz Die Eignung einer Unterbringungsmöglichkeit nach der SondernotstandshilfeV ist auch im Hinblick auf eine etwaige körperliche oder geistige Behinderung des Kindes zu prüfen (Hinweis E 20. Dezember 2000,... mehr lesen...
Am 11. Juni 2001 stellte die Beschwerdeführerin einen Antrag auf Gewährung von Sondernotstandshilfe. Sie gab an, zwei Kinder zu haben, ihre Tochter Katrin, geboren am 2. Oktober 1996, und ihren Sohn Lukas, geboren am 11. Juli 1999. Mit Schreiben vom 13. Juni 2001 führte die Gemeinde S. aus, dass eine geeignete Unterbringungsmöglichkeit bei der Tagesmutter K. sofort verfügbar sei. Die "Öffnungszeiten" seien nach Vereinbarung, die Wegzeit nehme 15 Minuten Fahrt in Anspruch und... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stellte am 1. September 2000 einen Antrag auf Zuerkennung von Sondernotstandshilfe. Dazu gab die Gemeinde T. eine mit 4. September 2000 datierte Stellungnahme ab, nach der für den am 2. Februar 1999 geborenen Sohn der Beschwerdeführerin eine Unterbringungsmöglichkeit bei der Tagesmutter W. in Z. bestehe. Die "Öffnungszeit" der Unterbringungsmöglichkeit wäre nach Vereinbarung. Die Wegzeit betrage fünf Minuten. Mit Bescheid vom 14. September 2000 ga... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §39 Abs1 Z2;SondernotstandshilfeV 1995 §1;
Rechtssatz: Bei der Prüfung der Unterbringungsmöglichkeit des Kindes kommt es nicht auf die Arbeitszeit der Mutter im karenzierten Beschäftigungsverhältnis an (Hinweis E 23. Juni 1998, 96/08/0208). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2003:2002... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §39 Abs1 Z2;SondernotstandshilfeV 1995 §1;
Rechtssatz: Die Eignung einer Unterbringungsmöglichkeit nach der SondernotstandshilfeV ist auch im Hinblick auf eine etwaige körperliche oder geistige Behinderung des Kindes zu prüfen (Hinweis E 20. Dezember 2000, 96/08/0164). European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §39 Abs1 Z2;AlVG 1977 §9 Abs2;AlVG 1977 §9 Abs3;SondernotstandshilfeV 1995 §1 Abs2 lita;VwRallg;
Rechtssatz: Nach § 1 Abs. 2 lit. a der Sondernotstandshilfeverordnung müssen die Öffnungszeiten einer Unterbringungsmöglichkeit für das Kind den auf dem Arbeitsmarkt üblichen Arbeitszeiten einschließli... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §39 Abs1 Z2;SondernotstandshilfeV 1995 §1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/02/0208 E 9. März 2001 RS 1
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz § 39 Abs. 1 Z. 2 AlVG bestimmt ausdrücklich, dass nur hinsichtlich des Kindes, dessen Geburt Anlass für die Gewährung des Karenzurlaubsgeldes war, die Unterbringungsmöglichkeit zu p... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §39 Abs1 Z2;SondernotstandshilfeV 1995 §1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/02/0208 E 9. März 2001 RS 1
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz § 39 Abs. 1 Z. 2 AlVG bestimmt ausdrücklich, dass nur hinsichtlich des Kindes, dessen Geburt Anlass für die Gewährung des Karenzurlaubsgeldes war, die Unterbringungsmöglichkeit zu p... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte am 27. Dezember 1999 die Zuerkennung der Sondernotstandshilfe; die Beschwerdeführerin legte ihrem Antrag das Schreiben einer Fachärztin für Kinder- und Jugendheilkunde vom 23. November 1999 bei, wonach das Kind Julia der Beschwerdeführerin, geboren am 2. Juni 1998, an einer Kuhmilchallergie leide und spezieller Ernährung bedürfe. Bei geringster Kuhmilchbeimengung würden "massivste urticarielle und andere allergische Erscheinungen auftreten". Eine Unte... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der gegen den Bescheid der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Lienz vom 12. Mai 1999, mit dem der Antrag der Beschwerdeführerin auf Sondernotstandshilfe vom 12. März 1999 gemäß § 39 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes - AlVG abgelehnt worden war, gemäß § 39 AlVG und § 1 der Sondernotstandshilfeverordnung, BGBl. Nr. 361/1995 idF. BGBl. II Nr. 90/1998, - SNH-VO - keine Folge. Die belangte Behörde ging von fol... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §39 Abs1 Z2;SondernotstandshilfeV 1995 §1 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: § 39 Abs. 1 Z. 2 AlVG bestimmt ausdrücklich, dass nur hinsichtlich des Kindes, dessen Geburt Anlass für die Gewährung des Karenzurlaubsgeldes war, die Unterbringungsmöglichkeit zu prüfen ist. Da die SondernotstandshilfeV 1995 nur ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §39 Abs1 Z2;SondernotstandshilfeV 1995 §1 Abs2 lita;
Rechtssatz: Die Sondernotstandshilfeverordnung nimmt auf abweichende Arbeitszeitanforderungen einzelner Berufsgruppen nicht Rücksicht (Hinweis: E 30.6.1998, Zl. 96/08/0247). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:2000020208.X02 ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte am 20. November 1995 die Zuerkennung der Sondernotstandshilfe und legte eine Bestätigung des Magistrats der Landeshauptstadt Linz vor, wonach für ihren am 19. November 1993 geborenen Sohn Benjamin ab sofort eine geeignete Unterbringungsmöglichkeit bei einer Tagesmutter verfügbar sei. In einem Anhang zu ihrem Antrag stellte die Beschwerdeführerin ihre verzweifelte familiäre Lage dar. Sie gab im Wesentlichen an, ihre beiden älteren Kinder seie... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte am 27. September 1995 Sondernotstandshilfe ab dem 9. Oktober 1995 und legte u.a. einen "Bericht der Psychologin" eines Instituts für Familien- und Jugendberatung vom 25. September 1995 vor. Darin wurde hinsichtlich des am 8. Oktober 1993 geborenen Sohnes der Beschwerdeführerin ausgeführt: "Der mj. A. Manuel wurde am Institut für Familien- und Jugendberatung psychologisch getestet und mit der Mutter wurde ein Gespräch geführt. Die Eltern... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §39 Abs1 Z2;SondernotstandshilfeV 1995 §1;
Rechtssatz: Dass der Gesetzgeber von der grundsätzlichen Zumutbarkeit der Inanspruchnahme einer Unterbringungsmöglichkeit im dritten Lebensjahr des Kindes ausgegangen ist, schließt eine Bedachtnahme auf individuelle Eigenschaften des betroffenen Kindes nicht aus, woraus sich - besonder... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §39 Abs1 Z2;SondernotstandshilfeV 1995 §1;
Rechtssatz: Ob eine Unterbringungsmöglichkeit für ein bestimmtes Kind nicht geeignet ist, weil ihre Inanspruchnahme Entwicklungsschäden für das Kind befürchten lässt, hat die Behörde, wenn entsprechend konkrete Behauptungen erhoben werden, je nach deren Art und Gewicht in geeigneter We... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §39 Abs1 Z2;SondernotstandshilfeV 1995 §1;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof teilt nicht die Ansicht der Behörde, "subjektive Kriterien auf Seiten des Kindes, wie Kränklichkeit, Schlafstörungen oder sonstige Verhaltensstörungen oder eventueller (meist kurzfristiger, vorübergehender) Trennungsschmerz" spielten "keine Rolle"... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stand bis zum 25. September 1990 in einem Beschäftigungsverhältnis und bezog danach aufgrund der Geburt des Sohnes Kevin am 29. November 1990, der Tochter Jenny am 19. Dezember 1992 und der Tochter Sarah am 24. Dezember 1994 abwechselnd Wochen- und Karenzurlaubsgeld. Nach Erschöpfung des Anspruchs auf Karenzurlaubsgeld aufgrund der Geburt des dritten Kindes bezog die Beschwerdeführerin ab dem 25. Dezember 1996 Sondernotstandshilfe. Der Gewährung der Sondern... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §39 Abs1 Z2;SondernotstandshilfeV 1995 §1 Abs2 litb idF 1996/264;
Rechtssatz: In das auf die Summe aus Fahrzeit und Gehzeit bezogene Höchstmaß für die aufzuwendende Zeit vom Wohnort zum Betreuungsort des Kindes iSd § 1 Abs 2 lit b SondernotstandshilfeV 1995 sind auch Wartezeiten auf Grund ungünstiger Verkehrsverbindungen einzur... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §39 Abs1 Z2;SondernotstandshilfeV 1995 §1 idF 1996/264;SondernotstandshilfeV 1995 §2a idF 1996/264;
Rechtssatz: Die (gesetzwidrig gewesene; Hinweis VfGH E 10.12.1998, V 76/98 ) Anordnung der Verbindlichkeit der Bescheinigung der Gemeinde gemäß § 2a SondernotstandshilfeV 1995 über das Vorhandensein oder Fehlen einer geeigneten U... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §39 Abs1 Z2;AlVG 1977 §9 Abs3;SondernotstandshilfeV 1995 §1 idF 1996/264;
Rechtssatz: Der Annahme einer Beschäftigung entgegenstehende Betreuungspflichten sind nur dann geeignet, den Anspruch auf Sondernotstandshilfe zu begründen, wenn sie sich auf das Kind beziehen, dessen Geburt Anlass für die Gewährung des Karenzurlaubsgelde... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde gemäß § 29 Abs. 1 in Verbindung mit § 24 Abs. 2 AlVG das Karenzurlaubsgeld der Beschwerdeführerin vom 31. Jänner 1995 bis 30. Mai 1995 widerrufen und einen Übergenuß von S 32.256,-- zurückgefordert, sowie gemäß § 38 in Verbindung mit den §§ 39 Abs. 3 und 24 Abs. 2 AlVG die Sondernotstandshilfe der Beschwerdeführerin für den Zeitraum vom 31. Mai 1995 bis 30. April 1996 widerrufen und gemäß § 38 in Verbi... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §12 Abs6 litc idF 1993/817;AlVG 1977 §12 Abs9 idF 1993/817;AlVG 1977 §36a;AlVG 1977 §39 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/02/11 96/08/0272 1
(hier: Eine bloß treuhändige Innehabung der Gesellschafterfunktion
hat die Zurechnung des daraus zustehenden Einkommens an den
Treugeber zur Folge, womit der Arbeitslose nie etwas erhalten h... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte am 25. März 1996 bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Lienz die Gewährung von Sondernotstandshilfe, wobei sie angab, von Beruf Diplomkrankenschwester zu sein und mit ihrem am 22. März 1994 geborenen Sohn in Dölsach wohnhaft zu sein. Dem Antrag lag eine "Bestätigung der Gemeinde" (Dölsach) mit folgendem wesentlichen Inhalt bei: "Eine geeignete Unterbringungsmöglichkeit für das Kind ... ist sofort verfügbar. ... sonstig... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §39 Abs1 Z2 idF 1995/297;AlVG 1977 §39 Abs1 Z2 idF 1996/201;SondernotstandshilfeV 1995 §1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/06/23 96/08/0208 2 Stammrechtssatz § 39 Abs 1 Z 2 AlVG stellt keinen Bezug zu einer früheren bzw karenzierten Beschäftigung her. Maßgeblich ist nur, ob die Mutter (Vater) eine Beschäftigung "an... mehr lesen...
Die in Weingartl (6161 Natters) wohnhafte Beschwerdeführerin stand nach der Geburt ihres Kindes Sarah am 10. Dezember 1993 in Bezug von Karenzurlaubsgeld. Am 5. Dezember 1995 stellte sie mit dem am 6. November 1995 ausgegebenen amtlichen Antragsformular das Begehren auf Gewährung einer Sondernotstandshilfe. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Innsbruck vom 30. Jänner 1996 wurde diesem Antrag gemäß § 39 Abs. 1 Z. 2 und Abs. 5 AlVG i.V.m. § 1 Sondernotstandshilfeverordnung, aufgrun... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte am 18. Jänner 1996 beim Arbeitsmarktservice Steyr Sondernotstandshilfe ab 13. Februar 1996. Der Magistrat Steyr bestätigte am 18. Jänner 1996 mittels Formular, daß für das Kind der Beschwerdeführerin eine Unterbringungsmöglichkeit sofort verfügbar sei; als Art der Unterbringungsmöglichkeit wurde "Tagesmutter" genannt. Die Beschwerdeführerin legte eine Bestätigung der Aktion Tagesmutter OÖ vom 22. Jänner 1996 bei, wonach es nicht möglich sei, eine Tage... mehr lesen...