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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AlVG 1977 §39 Abs1 Z2;Rechtssatz
§ 39 Abs. 1 Z. 2 AlVG bestimmt ausdrücklich, dass nur hinsichtlich des Kindes, dessen Geburt Anlass für die Gewährung des Karenzurlaubsgeldes war, die Unterbringungsmöglichkeit zu prüfen ist. Da die SondernotstandshilfeV 1995 nur eine Ausführung der in § 39 AlVG enthaltenen Grundsätze regelt, darf ihr Inhalt nicht über den Inhalt der übergeordneten gesetzlichen Bestimmung hinausgehend interpretiert werden.
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1 Auslegung Gesetzeskonforme Auslegung von Verordnungen Verfassungskonforme Auslegung von Gesetzen VwRallg3/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000020208.X01Im RIS seit
18.10.2001