Index
62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §39 Abs1 Z2;Rechtssatz
Dass der Gesetzgeber von der grundsätzlichen Zumutbarkeit der Inanspruchnahme einer Unterbringungsmöglichkeit im dritten Lebensjahr des Kindes ausgegangen ist, schließt eine Bedachtnahme auf individuelle Eigenschaften des betroffenen Kindes nicht aus, woraus sich - besonders etwa im Falle einer körperlichen oder geistigen Behinderung des Kindes - spezielle Anforderungen an die Eignung der Unterbringungsmöglichkeit "für dieses Kind" ergeben können. Auch eine Unterbringungsmöglichkeit, deren Inanspruchnahme für das betroffene Kind Entwicklungsschäden befürchten lässt, ist für dieses Kind nicht geeignet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1996080164.X01Im RIS seit
18.10.2001