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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §39 Abs1 Z2;Rechtssatz
Die (gesetzwidrig gewesene; Hinweis VfGH E 10.12.1998, V 76/98 ) Anordnung der Verbindlichkeit der Bescheinigung der Gemeinde gemäß § 2a SondernotstandshilfeV 1995 über das Vorhandensein oder Fehlen einer geeigneten Unterbringungsmöglichkeit ist nicht auf Bescheinigungen über Unterbringungsmöglichkeiten außerhalb der die Bescheinigung ausstellenden Gemeinde zu beziehen, weil der Gegenstand der verbindlichen Bescheinigung auch nach dem Willen des Verordnungsgebers das Vorhandensein oder Fehlen geeigneter Einrichtungen im Verantwortungsbereich der die Bescheinigung ausstellenden Gemeinde sein sollte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1997080420.X03Im RIS seit
18.10.2001