RS Vwgh 2000/2/23 97/08/0420

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Veröffentlicht am 23.02.2000
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §39 Abs1 Z2;
SondernotstandshilfeV 1995 §1 idF 1996/264;
SondernotstandshilfeV 1995 §2a idF 1996/264;

Rechtssatz

Die (gesetzwidrig gewesene; Hinweis VfGH E 10.12.1998, V 76/98 ) Anordnung der Verbindlichkeit der Bescheinigung der Gemeinde gemäß § 2a SondernotstandshilfeV 1995 über das Vorhandensein oder Fehlen einer geeigneten Unterbringungsmöglichkeit ist nicht auf Bescheinigungen über Unterbringungsmöglichkeiten außerhalb der die Bescheinigung ausstellenden Gemeinde zu beziehen, weil der Gegenstand der verbindlichen Bescheinigung auch nach dem Willen des Verordnungsgebers das Vorhandensein oder Fehlen geeigneter Einrichtungen im Verantwortungsbereich der die Bescheinigung ausstellenden Gemeinde sein sollte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1997080420.X03

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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