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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §39 Abs1 Z2;Rechtssatz
In das auf die Summe aus Fahrzeit und Gehzeit bezogene Höchstmaß für die aufzuwendende Zeit vom Wohnort zum Betreuungsort des Kindes iSd § 1 Abs 2 lit b SondernotstandshilfeV 1995 sind auch Wartezeiten auf Grund ungünstiger Verkehrsverbindungen einzurechnen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1997080420.X02Im RIS seit
18.10.2001