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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §39 Abs1 Z2;Rechtssatz
Die Eignung einer Unterbringungsmöglichkeit nach der SondernotstandshilfeV ist auch im Hinblick auf eine etwaige körperliche oder geistige Behinderung des Kindes zu prüfen (Hinweis E 20. Dezember 2000, 96/08/0164).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002080028.X02Im RIS seit
05.05.2003