Index: 40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §39 Abs1 idF 1992/416;AlVG 1977 §39 Abs5 idF 1995/297;AVG §37;SondernotstandshilfeV 1995 §1;
Rechtssatz: Die Überprüfung, ob die Unterbringungsmöglichkeit iSd § 39 AlVG "geeignet" ist, hat gem § 39 Abs 1 Z 2 AlVG in bezug auf das konkrete Kind (arg.: für dieses Kind) und die Einrichtung zu erfolgen. Be... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §39 Abs1 Z2 idF 1992/416;AlVG 1977 §39 Abs1 Z2 idF 1995/297;AlVG 1977 §39 Abs1 Z2 idF 1996/201;AlVG 1977 §39 Abs4 idF 1996/201;SondernotstandshilfeV 1995 §1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2001/08/0010 E 26. Mai 2004
96/08/0187 E 23. Juni 1998
97/08/0023 E 23. Februar 2000
Rechtssatz: § 39 Abs 1 Z 2 ... mehr lesen...
I. 1.1. Mit Bescheid vom 5. März 1996 widerrief die regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Graz das der Beschwerdeführerin gewährte Karenzurlaubsgeld, berichtigte rückwirkend dessen Bemessung und verpflichtete die Beschwerdeführerin zur Rückzahlung der unberechtigt empfangenen Leistung in Höhe von S 42.266,--. Nach der Begründung: habe die Beschwerdeführerin Karenzurlaubsgeld in der Zeit vom 21. September 1992 bis 20. Jänner 1994 in falscher Höhe bezogen, weshalb der Leistun... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §24 Abs1;AlVG 1977 §25 Abs1;AlVG 1977 §36 Abs2;AlVG 1977 §38;AlVG 1977 §39 Abs1;AlVG 1977 §39 Abs4;NotstandshilfeV §2 Abs1;NotstandshilfeV §2 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/08/0341 96/08/0340 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/09/03 95/08/0283 3 Stammr... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §24 Abs1;AlVG 1977 §25 Abs1;AlVG 1977 §36 Abs2;AlVG 1977 §38;AlVG 1977 §39 Abs1;AlVG 1977 §39 Abs4;NotstandshilfeV §2 Abs1;NotstandshilfeV §2 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/08/0341 96/08/0340
Rechtssatz: Gemeinsames Wohnen allein begründet auch zwischen ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Mutter einer am 27. Dezember 1991 geborenen Tochter. Vom 31. März 1992 bis zum 27. Dezember 1993 bezog sie das Karenzurlaubsgeld für alleinstehende Mütter. Im Antrag auf Karenzurlaubsgeld gab sie an, sie wohne mit dem Kind in P, und M. - der Vater des Kindes - sei in E, wohnhaft. Im März 1993 wurde dem zuständigen Arbeitsamt Leibnitz von dritter Seite angezeigt, die Beschwerdeführerin wohne nicht bei ihren Eltern in P, sondern bei M. "in E". Die Beschwer... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1;AlVG 1977 §39 Abs1 Z3;
Rechtssatz: § 10 Abs 1 AlVG regelt Fälle unzureichender Arbeitswilligkeit als Grundlage eines zeitlich befristeten Ausschlusses vom Bezug des Arbeitslosengeldes und betrifft daher eine Anspruchsvoraussetzung, auf die es für den Bezug der Sondernotstandshilfe nach § 39 Abs 1 Z 3 AlVG nicht ankommt... mehr lesen...
Nach dem Akteninhalt stellte die Beschwerdeführerin am 21. Jänner 1991 unter Verwendung des bundeseinheitlich aufgelegten Antragsformulars beim Arbeitsamt Versicherungsdienste den Antrag auf Gewährung einer Sondernotstandshilfe. Nach Vorlage einer Bestätigung des Amtes für Jugend und Familie VI. und VII. Bezirk vom 31. Jänner 1991, wonach eine Aufnahme des am 20. Jänner 1990 geborenen Kindes der Beschwerdeführerin in einem öffentlichen Kindergarten oder Kindertagesheim frühestens ab S... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §17 Abs1;AlVG 1977 §33 Abs1;AlVG 1977 §38;AlVG 1977 §39 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/07/07 92/08/0097 1 Stammrechtssatz Die Frage des Anspruches auf Notstandshilfe bzw Sondernotstandshilfe ist zeitraumbezogen zu beurteilen (Hinweis E VS 4.5.1977, 898/75, VwSlg 9315 A/... mehr lesen...
Aus der vorliegenden Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin bezog u.a. in der Zeit vom 19. August 1981 bis 26. März 1982 Karenzurlaubsgeld und ab 20. Juli 1983 Sondernotstandshilfe bzw. Notstandshilfe. Mit Schreiben vom 12. Juli 1991 ersuchte sie beim Arbeitsamt Liezen (im folgenden erstinstanzliche Behörde) um Nachzahlung der Notstandshilfe für die Zeit vom 23. Juni 1982 bis 23... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §17 Abs1;AlVG 1977 §33 Abs1;AlVG 1977 §38;AlVG 1977 §39 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Frage des Anspruches auf Notstandshilfe bzw Sondernotstandshilfe ist zeitraumbezogen zu beurteilen (Hinweis E VS 4.5.1977, 898/75, VwSlg 9315 A/1977). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Nach einer der Einkommensteuererklärung 1988 angeschlossenen Bescheinigung bezog die Beschwerdeführerin in der Zeit vom 1.1. bis 30.6.1988 Sondernotstandshilfe in Höhe von S 68.140,-- und vom 1.7. bis 16.10.1988 Notstandshilfe in Höhe von S 34.291,--. Vom 17.10. bis 31.12.1988 erhielt sie als Arbeitnehmerin Bezüge in Höhe von S 23.768,50; nach Abzug von sonstigen Bezügen, Pflichtbeiträgen und des Werbungskostenpauschbetrages betrugen die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit S 11.64... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §39 Abs1;EStG 1972 §3 Z4;VwRallg;
Rechtssatz: Die Transferleistungen an alleinstehende Mütter werden in § 39 Abs 1 AlVG ausdrücklich als "Notstandshilfe" bezeichnet. § 3 Z 4 EStG 1972 bedient sich iSd mit dieser Gesetzesbestimmung verfolgten Zweckes der Begri... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ABGB §140;AlVG 1977 §33 Abs2;AlVG 1977 §39 Abs1;NotstandshilfeV §2 Abs1;NotstandshilfeV §2 Abs2;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage des Wiederauflebens der elterlichen Unterhaltspflicht bei Beschäftigungslosigkeit infolge Notwendigkeit der Betreuung eines Kindes (Hinweis auf EFSlg 38.162 un... mehr lesen...