Index
62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §39 Abs1 Z2 idF 1995/297;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1998/06/23 96/08/0208 2Stammrechtssatz
§ 39 Abs 1 Z 2 AlVG stellt keinen Bezug zu einer früheren bzw karenzierten Beschäftigung her. Maßgeblich ist nur, ob die Mutter (Vater) eine Beschäftigung "annehmen kann", weil eine geeignete Unterbringungsmöglichkeit besteht. Das System der Sondernotstandshilfe unter Berücksichtigung der SondernotstandshilfeV 1995 verlangt demnach die Bereitschaft zum Wechsel von ungewöhnlichen zu den gewöhnlichen Arbeitszeiten. § 39 Abs 4 AlVG führt auch nicht dazu, daß im Falle einer Karenzierung der Mutter (Vater) bei Prüfung der Eignung der Unterbringungsmöglichkeit auf die Arbeitszeiten im karenzierten Dienstverhältnis abzustellen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996080247.X02Im RIS seit
18.10.2001