Norm: IO §7 Abs1ZPO §63ZPO §163
Rechtssatz: Ein während insolvenz-bedingter Unterbrechung gestellter Verfahrenshilfe-Antrag ist unzulässig. Entscheidungstexte 6 R 43/21x Entscheidungstext OLG Graz 12.01.2022 6 R 43/21x European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0639:2022:RG0000198 Im RIS seit 21.0... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Mag. Dr. Wurdinger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei H***** GmbH, *****, vertreten durch Rechtsanwälte Dr. Amhof & Dr. Damian GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei Dr. T***** D*****, vertreten durch Deschka Klein Daum Rechtsanwält... mehr lesen...
Begründung: Ausgangsverfahren ist ein beim Landesgericht Innsbruck anhängiger Amtshaftungsprozess. Der mit der Amtshaftungsklage eingebrachte Verfahrenshilfeantrag wurde mit Beschluss vom 7. 5. 2010 abgewiesen. Dem dagegen erhobenen Rekurs der Klägerin gab das Oberlandesgericht Innsbruck mit Beschluss vom 11. 6. 2010 nicht Folge und sprach aus, dass der Revisionsrekurs nach § 528 Abs 2 Z 4 ZPO jedenfalls unzulässig sei. Mit Beschluss vom 17. 6. 2010 trug das Erstgericht der Klägerin... mehr lesen...
Begründung: Der Rechtsschutzversicherungsvertrag, auf den der Beklagte seinen Deckungsanspruch stützt, wurde am 27. April 2001 geschlossen. Er umfasst den Allgemeinen Vertragsrechts-, Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz sowie den Betriebsrechtsschutz. Dem Vertrag liegen die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung (ARB 2000) zu Grunde. Diese lauten auszugsweise: „ Artikel 2 Was gilt als Versicherungsfall und wann gilt er als eingetreten? 1. Im Schadenersatz-R... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 18. 9. 2009 bewilligte das Bezirksgericht Bruck/Mur dem nunmehrigen Ablehnungswerber die Verfahrenshilfe einschließlich der Beigebung eines Rechtsanwalts für eine gegen das Land Steiermark beabsichtigte Klageführung. Der dem Rechtsmittelwerber beigegebene Verfahrenshilfeanwalt ersuchte das Bezirksgericht Bruck/Mur unter Vorlage eines Klageentwurfs um Erteilung einer „Weisung, ob trotz der negativen Prozessaussichten eine Amtshaftungsklage im Rahmen der ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 18. 9. 2009 bewilligte das Bezirksgericht Bruck an der Mur dem nunmehrigen Ablehnungswerber die Verfahrenshilfe einschließlich der Beigebung eines Rechtsanwalts für eine gegen das Land Steiermark beabsichtigte Klageführung. Der dem Rechtsmittelwerber beigegebene Verfahrenshilfeanwalt ersuchte das Bezirksgericht Bruck an der Mur unter Vorlage eines Klageentwurfs um Erteilung einer „Weisung, ob trotz der negativen Prozessaussichten eine Amtshaftungsklage ... mehr lesen...
Begründung: Zwischen den Streitteilen ist zu 2 C 1331/06i des Bezirksgerichts Saalfelden ein Rechtsstreit anhängig. Nach mehreren erfolglosen Ablehnungsanträgen gegen Richter des Bezirksgerichts Saalfelden und des Landesgerichts Salzburg lehnten die Kläger auch den Vizepräsidenten des Landesgerichts Salzburg ab und stellten einen Verfahrenshilfeantrag. Mit Beschluss vom 29. 9. 2009 (ON 2) wies das Landesgericht Salzburg I. den Antrag der Kläger auf Bewilligung der Verfahrenshilfe, s... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil, Dr. Hopf, Hon.-Prof. Dr. Kuras und Dr. Brenn als weitere Richter in der Pflegschaftssache der mj V***** S*****, geboren am ***** 2000 (1 Ps 51/09g BG Mürzzuschlag), wegen des Ablehnungsantrags der Mutter D***** S*****, aus Anlass des Revisionsrekurses der Mutter gegen den Beschluss des Landesgerichts Leoben ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und durch die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ing. H***** H*****, gegen die beklagte Partei S***** W*****, vertreten durch Mag. Günther Novak-Kaiser, Rechtsanwalt in Murau, wegen 41.538,21 EUR sA, infolge Revisionsrekurses der klagenden Partei gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Graz als Reku... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Prückner als Vorsitzenden sowie die Hofräte und Hofrätinnen Hon.-Prof. Dr. Sailer, Dr. Lovrek, Dr. Jensik und Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Rechtssache des Antragstellers Diethelm O*****, wegen Bewilligung der Verfahrenshilfe, über den Revisionsrekurs des Antragstellers gegen den Beschluss des Landesgerichts Klagenfurt als Rekursgericht vom 17. April 2009, GZ 4 R 100/09m-7, mit dem der Beschluss des Bez... mehr lesen...
Norm: ZPO §63ZPO §66
Rechtssatz: Einer durch einen Abwesenheitskurator vertretenen Partei kann auch ohne Vorlage eines Vermögensbekenntnisses Verfahrenshilfe bewilligt werden, wenn dargelegt wird, dass Nachforschungen über die Lebensumstände der Partei derzeit aussichtslos sind und eine unverzügliche Klagseinbringung erforderlich ist. Entscheidungstexte 4 R 227/08a Entscheidungstext ... mehr lesen...
Mahmoud S*****, und Nabila S*****, sind durch Adoption Kinder der am 27.11.2005 verstorbenen Rosa Maria S*****. Die Antragsteller waren in Kabul, Afghanistan wohnhaft, sind aber derzeit unbekannten Aufenthaltes; auch ihre derzeitigen näheren Lebensumstände sind nicht bekannt. Zu ihrem Abwesenheitskurator wurde mit jeweils am 16.5.2008 gefassten Beschluss zu 36 P 6/08t und 36 P 7/08i des Bezirksgerichtes Innsbruck der Rechtsanwalt Dr. Georg Gschnitzer, 6020 Innsbruck, Andreas-Hofer-Str... mehr lesen...
Begründung: Der Erstkläger beauftragte die spätere Gemeinschuldnerin mit Arbeiten an einem Bauvorhaben in Niederösterreich. Wegen mangelhafter Durchführungen dieser Arbeiten wurde über Antrag des Erstklägers am 31. 11. 2001 ein Beweissicherungsverfahren eingeleitet, in dem Sachverständige zahlreiche Mängel feststellten. Der am 5. 7. 2004 zum Masseverwalter bestellte Beklagte zeigte dem Konkursgericht am 13. 8. 2004 die Unzulänglichkeit der Masse an. Zu Beginn des Konkursverfahrens h... mehr lesen...
Norm: ZPO §63
Rechtssatz: Die Verfahrenshilfe für einen Abwesenden (Erben) ist nicht deshalb offenbar aussichtslos, weil der bereits bestellte Abwesenheitskurator (oder der Erbenkurator) nicht in der Lage ist, den vollen Namen des Abwesenden sowie dessen Geburtsdatum und Adresse zu nennen, sofern nur sicher gestellt ist, dass die Möglichkeit der Identifizierung des Abwesenden gegeben ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des BG Josefstadt vom 10.12.2003 wurde Mag. Albert Kristl, Notarsubstitut, in der Verlassenschaftssache nach H***** P*****, verstorben am 6.2.2003, 25 A 58/03m, für die erbl. Nichte Eva N.N., vermutlich wohnhaft in Prag, zum Erbenkurator bestellt und das Edikt nach § 131 AußStrG erlassen. Seine zur Hälfte des Nachlasses abgegebene bedingte Erbserklärung wurde vom Gericht angenommen. Zufolge widerstreitender Erbserklärungen wies das Bezirksgericht Josefsta... mehr lesen...
Norm: ZPO §§63. 64
Rechtssatz: Das Gericht kann bei der einstweiligen Befreiung von Gebühren, Kosten und der Tragung von Barauslagen - als minus gegenüber der unbefristeten einstweiligen Befreiung - auch die Stundung den in § 64 Abs 1 Z 1 und 2 ZPO genannten Zahlungen auf bestimmte Dauer und als besondere Form der Stundung die Zahlung bestimmten Beträge in Raten bewilligen (siehe Fasching, Lehrbuch² Rz 484; Bydlinski aaO, Rz 6 mwN; EFSlg 72.897... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte Schadenersatz von ursprünglich EUR 65.405,55 s.A. sowie die - mit EUR 7.267,28 bewertete - Feststellung der Haftung der Beklagten für zukünftige Schäden. Mit Urteil vom 12.4.2005 (ON 61) wies das Erstgericht das Klagebegehren ab und verpflichtete den Kläger zum Ersatz der Verfahrenskosten von EUR 8.039,11. Der dagegen vom Kläger erhobenen Berufung gab das Berufungsgericht mit Urteil vom 23.11.2005 (ON 67) nicht Folge, verpflichtete den Kläger zum Ersa... mehr lesen...
Norm: ZPO §63ZPO §133ZPO §134 Abs1 Z1ZPO §496 Abs1 Z2
Rechtssatz: Wird bei absolutem Anwaltszwang in angemessener Frist (hier: rund zwei Monate) vor der vorbereitenden Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom Beklagten ein Verfahrenshilfeantrag eingebracht und ist das Gericht aus in seiner Sphäre liegenden Gründen außerstande, den Antrag zu behandeln, hat es die bevorstehende Tagsatzung gemäß § 134 Abs 1 Z 1 ZPO von Amts wegen zu verlege... mehr lesen...
Norm: KO §171. ZPO §§63.64
Rechtssatz: Wegen des Untersuchungsgrundsatzes besteht idR kein Bedarf nach anwaltlicher Vertretung im Rahmen der Verfahrenshilfe im Konkurseröffnungsverfahren. Entscheidungstexte 1 R 81/06f Entscheidungstext OLG Innsbruck 31.05.2006 1 R 81/06f European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0819:... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Landesgerichtes Innsbruck vom 7.3.2006, 49 Se 818/05w-13, wurde der Antrag auf Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der Antragsgegnerin mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen. Dieser Beschluss wurde am 8.3.2006 in die Insolvenzdatei aufgenommen. Am 21.3.206 (somit innerhalb der Rekursfrist) hat die Antragsgegnerin, vertreten durch Mag. K*****, einen Antrag eingebracht, ihr zur Erhebung eines Rekurses gegen den erwähnten Beschluss Verfahrenshi... mehr lesen...
Begründung: Das Oberlandesgericht Graz als Rekursgericht bestätigte mit Beschluss vom 8. 11. 2005 (5 R 143/05x-16) den Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz vom 25. 8. 2005 (20 Nc 2/05b-12), mit dem der Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe abgewiesen wurde. Das Rekursgericht wies den dagegen erhobenen (Revisions-)Rekurs unter Hinweis auf § 528 Abs 2 Z 4 ZPO zurück. Das Oberlandesgericht Graz als Rekursgericht bestätigte mit Beschluss vom 8. 11. 2005 (5 R 143... mehr lesen...
Norm: ZPO §63
Rechtssatz: Die ständige Wiederholung von Verfahrenshilfeanträgen zur Erhebung unzulässiger Rechtsmittel trotz entsprechender Belehrung ist als rechtsmissbräuchlich zu qualifizieren und rechtfertigt eine Vorgangsweise des Gerichtes, wie sie vom OGH zu rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsanträgen gebilligt wurde. Entscheidungstexte 14 R 163/05a Entscheidungstext OLG Wien 16.... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin hatte am 2.7.2004 die Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Geltendmachung nicht näher umschriebener Forderungen beantragt. Diesen Antrag hatte das Landesgericht St.Pölten mit Beschluss vom 17.8.2004 zurückgewiesen; dem dagegen erhobenen Rekurs der Antragstellerin hatte das Oberlandesgericht Wien mit der Maßgabe nicht Folge gegeben, dass der Antrag nicht zurück-, sondern abgewiesen wurde. Am 25.2.2005 beantragte die Antragstellerin die Bewilligung der V... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach herrschender Ansicht unterbrechen gerichtliche Schritte, die die Geltendmachung eines Rechts bloß vorbereiten, wie etwa der Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe, die Verjährung grundsätzlich nicht (RIS-Justiz RS0034826, RS0034588; 5 Ob 212/04v; 1 Ob 45/05g mwN; M. Bydlinski in Fasching/Konecny² § 73 ZPO Rz 9; Mader in Schwimann² § 1497 ABGB Rz 18 mwN). Lediglich dann, wenn der Antrag auf Bewilligung der Verfahren... mehr lesen...