Norm
ZPO §63Rechtssatz
Die ständige Wiederholung von Verfahrenshilfeanträgen zur Erhebung unzulässiger Rechtsmittel trotz entsprechender Belehrung ist als rechtsmissbräuchlich zu qualifizieren und rechtfertigt eine Vorgangsweise des Gerichtes, wie sie vom OGH zu rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsanträgen gebilligt wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2006:RW0000683Im RIS seit
10.11.2011Zuletzt aktualisiert am
10.11.2011