Norm
ZPO §63Rechtssatz
Einer durch einen Abwesenheitskurator vertretenen Partei kann auch ohne Vorlage eines Vermögensbekenntnisses Verfahrenshilfe bewilligt werden, wenn dargelegt wird, dass Nachforschungen über die Lebensumstände der Partei derzeit aussichtslos sind und eine unverzügliche Klagseinbringung erforderlich ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0819:2008:RI0000179Zuletzt aktualisiert am
09.01.2009