Norm
ZPO §63Rechtssatz
Die Verfahrenshilfe für einen Abwesenden (Erben) ist nicht deshalb offenbar aussichtslos, weil der bereits bestellte Abwesenheitskurator (oder der Erbenkurator) nicht in der Lage ist, den vollen Namen des Abwesenden sowie dessen Geburtsdatum und Adresse zu nennen, sofern nur sicher gestellt ist, dass die Möglichkeit der Identifizierung des Abwesenden gegeben ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2007:RW0000379Dokumentnummer
JJR_20070521_OLG0009_01300R00034_07A0000_001