Begründung: Das Erstgericht trug dem Vater mit dem Beschluß vom 14.Mai 1986 (ON 29) die mündelsichere Anlage eines Betrages von insgesamt S 779.497,--, der den mj. Kindern als Reineinkommen aus einem Fruchtgenußrecht für die Jahre 1980 bis 1984 zusteht, auf. Der Beschluß wurde dem Vater am 28.5.1986 durch Hinterlegung zugestellt. Das Rekursgericht wies den gegen diesen Beschluß erhobenen Rekurs des Vaters mit dem Beschluß vom 1.7.1986 (ON 34) als verspätet zurück. Der Beschluß des... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Kufstein vom 18.März 1981, Sch 10/81, geschieden. Bei der Tagsatzung zur mündlichen Verhandlung wurde am 18.März 1981 auch eine Vereinbarung gemäß § 55 a Abs.2 EheG vorgelegt und unterfertigt. Sowohl den Scheidungsbeschluß als auch die Vereinbarung gemäß § 55 a Abs.2 EheG bekämpft der Kläger mit Nichtigkeitsklage. Er macht geltend, daß sich erst nach der Scheidung durch die Einholung eines psychiatrischen Gu... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 14. Mai 1973 zu 34 C 307/73 beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien eingelangten Klage begehrte Fritz B*** von Gertrude O*** die Zahlung eines Werklohns von 3.500 S samt Anhang. Mit der am 10.September 1975 zu 25 C 735/75 beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien eingelangten Widerklage begehrte Gertrude O*** von Fritz B*** die Herausgabe einer Bettbank und die Rückzahlung einer Angabe von 2.000 S samt Anhang. Das Bezirksgericht Innere Stadt Wien verband die beide... mehr lesen...
Norm: ZPO §529 AZPO §532
Rechtssatz: Die Zuständigkeit des OGH zur Entscheidung über eine Nichtigkeitsklage ist im Sinne der Vorschrift des § 532 ZPO zu bejahen, wenn er im Vorprozeß eine Endentscheidung gefällt hat, die (auch) mit der vorliegenden Nichtigkeitsklage bekämpft wird (unter Ablehnung der Meinung Faschings Kommentar IV 523, eine Klageführung beim Höchstgericht komme nur in Frage, wenn sich der Nichtigkeitsgrund des § 529 Abs 1 Z 1 Z... mehr lesen...
Norm: ZPO §529 C1
Rechtssatz: Der im § 529 Abs 1 Z 1 ZPO normierte Anfechtungsgrund hat zur Voraussetzung, dass ein erkennender Richter von der Ausübung des Richteramtes im Rechtsstreit kraft Gesetzes ausgeschlossen war, dass also in seiner Person einer der im § 20 JN erschöpfend aufgezählten Ausschließungsgründe vorlag. Entscheidungstexte 8 Ob 551/83 Entscheidungstext OGH 22.09.1983 8... mehr lesen...
Norm: ZPO §529 A
Rechtssatz: Eine Tatbestandswirkung der Entscheidung über die Prozeßfähigkeit in einem Parallelprozeß kommt in der Regel schon wegen des verschiedenen Prozeßthemas nicht in Betracht. Entscheidungstexte 3 Ob 586/82 Entscheidungstext OGH 20.10.1982 3 Ob 586/82 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1... mehr lesen...
Norm: ZPO §146 IZPO §529 A
Rechtssatz: Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist insbesondere zu gewähren, wenn die Person, der im Wege der Ersatzzustellung zugestellt wurde, der Partei von der Zustellung keine Nachricht gab oder wenn die ordnungsgemäß angebrachte Benachrichtigung von der Hinterlegung eines gerichtlichen Schriftstückes durch dritte Personen entfernt wurde. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: JN §54ZPO §529 Z3 DZPO §528 F1
Rechtssatz: Da nach § 54 Abs 2 JN Zinsen und sonstige Nebengebühren bei der Wertberechnung unberücksichtigt zu bleiben haben, ist der Rekurs gegen den Aufhebungsbeschluß des Berufungsgerichtes, der nur das Zinsenbegehren zum Gegenstand hat, trotz Rechtskraftvorbehalts unzulässig. Entscheidungstexte 8 Ob 91/76 Entscheidungstext OGH 29.09.1976 8 ... mehr lesen...
Norm: JN §54ZPO §529 Z3 DZPO §528 F1
Rechtssatz: Da nach § 54 Abs 2 JN Zinsen und sonstige Nebengebühren bei der Wertberechnung unberücksichtigt zu bleiben haben, ist der Rekurs gegen den Aufhebungsbeschluß des Berufungsgerichtes, der nur das Zinsenbegehren zum Gegenstand hat, trotz Rechtskraftvorbehalts unzulässig. Entscheidungstexte 8 Ob 91/76 Entscheidungstext OGH 29.09.1976 8 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §261 Abs6ZPO §529 AZPO §532ZPO §540ZPO §541
Rechtssatz: Sachliche Behandlung einer Nichtigkeitsklage, die an den OGH gemäß § 261 Abs 6 ZPO überwiesen worden ist. Entscheidungstexte 3 Ob 613/76 Entscheidungstext OGH 31.08.1976 3 Ob 613/76 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0039990 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §411 BfZPO §411 CaZPO §529 AZPO §530 A
Rechtssatz: 1. Eine im materiellen Recht begründete selbständige Klage auf Beseitigung der durch die Erfüllung der urteilsmäßigen Leistungspflicht herbeigeführten Wirkungen unter Berufung auf einen Tatbestand des materiellen Rechtes (zB Sittenwidrigkeit, Wucher), der im Zeitpunkt des Schlusses der Verhandlung erster Instanz der Schlüssigkeit des Klagebegehrens entgegenstand, ist ausgeschlossen. 2... mehr lesen...
Mit dem Versäumungsurteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 26. November 1970, GZ 5 Cg 590/70-3, wurde die nun klagende Partei schuldig erkannt, dem jetzt Beklagten den Betrag von 600 000 S samt 8% Zinsen und 12% Verzugszinsen seit 10. Juli 1969 bei sonstiger Exekution auf die verpfändeten Liegenschaften EZ 80 II und 377 II des Grundbuches über die KG S und weiters den Betrag von 13 892 S samt 4% Zinsen seit 15. Oktober 1970 zu bezahlen sowie 13 913.75 S an Prozeßkosten zu ersetzen. ... mehr lesen...
Der nunmehrige Kläger, der infolge Berufstätigkeit tagsüber nicht zu Hause ist, und seine Mutter Gabriele M wohnen im Hause des Klägers. Helga P, die Schwester des Klägers, die ebenfalls im gleichen Hause wohnte, hat nach dem vollstreckbaren Urteil des Landesgerichtes Eisenstadt vom 30. März 1973, 2 Cg 108/73, den beiden nunmehrigen Beklagten, die Rechtsanwalte sind, als Honorar für die Verteidigung in einem Strafverfahren 26.375 S samt Anhang zu bezahlen. Mit Beschluß des Bezirksgeri... mehr lesen...
Norm: ZPO §146 IZPO §529 AZPO §529 B2ZPO §529 Cd2
Rechtssatz: Wenn die gesetzlichen Vorschriften über die Zustellung eingehalten wurden, aber die Partei dennoch von der Zustellung keine Kenntnis erhalten hat, ist der richtige Rechtsbehelf die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und nicht die Nichtigkeitsklage (hier: angebliche Vernichtung der Zustellstücke durch eine Angehörigen). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §529 B2ZPO §529 C2aZPO §529 C2d
Rechtssatz: Eine Nichtigkeitsklage gegen ein Versäumungsurteil ist nur zulässig, wenn es rechtswirksam geworden und die Rechtsmittelfrist ungenützt verstrichen ist (1 Ob 255/72). Sie setzt die Prozeßbehauptung voraus, daß die Zustellung der angefochtenen Entscheidung rechtswirksam erfolgte und das Urteil rechtskräftig geworden ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §529 AZPO §529 C2d
Rechtssatz: Die Nichtigkeitsklage erweitert keineswegs den Bereich der Anfechtungsmöglichkeiten einer Entscheidung wegen Nichtigkeit nach § 477 Abs 1 ZPO, sondern ermöglicht nur die Anfechtung über die Rechtskraft hinaus aus einigen dieser Nichtigkeitsgründe, die als so schwere Mängel angesehen werden, daß die Aufrechterhaltung einer Entscheidung eine größere Gefahr für die Rechtssicherheit brächte als ihre Beseitig... mehr lesen...
Norm: ZPO §529 AZPO §529 B2
Rechtssatz: Gegenstand einer Nichtigkeitsklage können nur Fehler des Gerichtes sein, zu denen auch solche eines Organes zählen, das in Vollziehung einer gerichtlichen Anordnung handelte, die zeitlich vor der bekämpften Entscheidung im Vorprozeß liegen. Entscheidungstexte 1 Ob 148/74 Entscheidungstext OGH 18.09.1974 1 Ob 148/74 Veröff: EvBl 1975/93... mehr lesen...
Die nunmehrige Beklagte hat gegen die nunmehrige Klägerin am 1. Dezember 1967 beim Bezirksgericht L zu C 495/67 eine Klage auf Zahlung von 1120.40 S samt Anhang eingebracht. Die Klage sowie die Ladung zur ersten Tagsatzung wurden der jetzigen Klägerin am 5. Dezember 1967, das am 15. Dezember 1967 ergangene Versäumungsurteil am 20. Dezember 1967 zugestellt. Auf Grund dieses Versäumungsurteiles wurde gegen sie am 22. Jänner 1968 zu E 79/68 des Bezirksgerichtes L Fahrnisexekution bewil... mehr lesen...
Mit Beschluß des LG Innsbruck vom 7. 9. 1962, S 41, 42/62-1 wurde über das Vermögen des Alois St und der Irmgard St von Amts wegen der Anschlußkonkurs eröffnet. Im vorausgegangenen Ausgleichsverfahren hatte die Gläubigerin Bankhaus B eine Forderung von S 98.839.47 angemeldet, die im Konkurs der Irmgard St anerkannt, im Konkurs des Alois St hingegen bestritten wurde, ohne daß in der Folge eine Rechtfertigungsklage erhoben wurde. Mit Schreiben vom 20. 11. 1964 hat die Gläubigerin Bankha... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 IIE3ZPO §529 AZPO §530 A
Rechtssatz: 1./ Allgemeine Erörterungen zur Notwendigkeit einer Bewertung von Rechtsmittelklagen nach § 500 Abs 2 ZPO (Kritik an Fasching IV, 232, 280). 2./ Wurde das Berufungsverfahren infolge Wiederaufnahmsklage unterbrochen und konnte daher ein Anspruch nach § 500 Abs 2 ZPO im Hauptprozess noch nicht erfolgen, so darf das Berufungsgericht im Wiederaufnahmsprozess die Bewertung nicht unterlassen. ... mehr lesen...
In der vorliegenden Nichtigkeitsklage begehrt der Kläger mit Urteil zu erkennen, der Beschluß des Oberlandesgerichtes Innsbruck als Beschwerdegerichtes in Pachtschutzsachen vom 22. März 1966, 1 R .../66, sowie das in diesem Beschluß vorangegangene Beschwerdeverfahren sei nichtig. Das Oberlandesgericht Innsbruck wies die Nichtigkeitsklage mit folgender Begründung: zurück: Das Verfahren in Pachtschutzsachen sei gemäß § 17 Reichspachtschutzordnung eine Angelegenheit der freiwilligen G... mehr lesen...
Der Kläger begehrte, gemäß § 529 (1) Z. 2 ZPO. die Nichtigkeit des gegen ihn am 17. August 1964 zu 8 Cg .../64 ergangenen Versäumungsurteils auszusprechen, mit dem er als dort Beklagter zur Zahlung von 55.407.10 S an die dort klagende, nunmehr beklagte Partei, verurteilt worden sei. Er begrundet sein Begehren damit, daß er weder die Klage und Ladung zur ersten Tagsatzung noch das Versäumungsurteil zugestellt erhalten und erst nach Einleitung der Exekution Ende Februar 1965 von dem gen... mehr lesen...
Norm: ZPO §529 A
Rechtssatz: Die Beurteilung der Voraussetzungen einer Nichtigkeitsklage hat nach dem Zeitpunkt des Schlusses der Verhandlung erster Instanz zu erfolgen. Entscheidungstexte 6 Ob 24/65 Entscheidungstext OGH 03.03.1965 6 Ob 24/65 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0044321 ... mehr lesen...
Die Klägerin und der Beklagte haben am 1. November 1936 geheiratet. Am 20. September 1960 erhob der Beklagte unter 7 Cg .../60 des Landesgerichtes für ZRS. Wien eine Protokollarklage auf Ehescheidung, wobei er - gestützt auf die Bestimmungen des § 49 EheG. - geltend machte, die Klägerin verfolge ihn grundlos mit Eifersucht. Beide Teile waren in diesem Prozeß anwaltlich nicht vertreten. Die Beklagte erklärte, der Scheidung nicht zu widersprechen und dem Kläger nichts vorzuwerfen; sie s... mehr lesen...
Norm: ZPO §529 AZPO §530
Rechtssatz: Nichtigkeitsaufnahmsklage und Wiederaufnahmsklage haben nicht nur verschiedene Voraussetzungen, sondern verfolgen auch verschiedene Ziele. Eine Verwechslung der im einzelnen Fall anzubringenden Rechtsmittelklage ginge zu Lasten der Partei, der ein solcher Fehler unterläuft. Entscheidungstexte 1 Ob 9/64 Entscheidungstext OGH 10.02.1964 1 Ob ... mehr lesen...
Norm: ZPO §529 A
Rechtssatz: Bei einer Nichtigkeitsklage muß der Kläger die Tatsachen, aus denen er seinen Anspruch ableitet, behaupten und beweisen (1 Ob 730/55 = EvBl 1956/71). Entscheidungstexte 1 Ob 10/63 Entscheidungstext OGH 06.02.1963 1 Ob 10/63 Veröff: JBl 1963,434 (mit Glosse von Novak) European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...
Der Kläger wurde mit dem Versäumungsurteil des Bezirksgerichtes vom 19. September 1961 als der außereheliche Vater des minderjährigen Peter Hans S. festgestellt und zur Leistung von Unterhaltsbeträgen verpflichtet. In der am 5. Dezember 1961 bei Gericht zu Protokoll gegebenen Nichtigkeitsklage macht er geltend, die Klage samt Ladung und das Versäumungsurteil seien ihm nicht ordnungsgemäß zugestellt worden. Bei der für den 2. Jänner 1962 anberaumten ersten Streitverhandlung wurde der... mehr lesen...
Norm: ZPO §396 DZPO §529 AZPO §530 BZPO §533
Rechtssatz: Die Fällung eines Versäumungsurteiles nach § 396 ZPO ist im Aufhebungsverfahren über Rechtsmittelklagen dann unzulässig, wenn es auf Aufhebung des angefochtenen Urteils lauten soll. Dagegen steht der Anwendung des § 396 ZPO im Falle der Säumnis des Klägers nichts im Wege. Entscheidungstexte 5 Ob 219/62 Entscheidungstext OGH 1... mehr lesen...
Norm: ZPO §529 A
Rechtssatz: Eine Nichtigkeitsklage kann nicht auf den "Nichtigkeitsgrund der Streitanhängigkeit" gestützt werden. Entscheidungstexte 1 Ob 110/61 Entscheidungstext OGH 10.05.1961 1 Ob 110/61 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0044335 Dokumentnummer JJR_19610510_OGH... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begründet sein Begehren, durch Urteil zu erkennen, dass die Aufkündigung des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 29. 5. 1959, 43 K 164/59, ihrem ganzen Inhalt nach nichtig sei, mit folgendem Vorbringen: Durch die rechtskräftige Aufkündigung sei der von ihm gemietete Bestandgegenstand in *****gasse 9, bestehend aus einem Gassenlokal, einer Werkstätte und einem Vorzimmer zum 30. 6. 1959 aufgekündigt worden. Der Kläger fechte diese Aufkündigung deshalb an, wei... mehr lesen...