Norm
ZPO §146 IRechtssatz
Wenn die gesetzlichen Vorschriften über die Zustellung eingehalten wurden, aber die Partei dennoch von der Zustellung keine Kenntnis erhalten hat, ist der richtige Rechtsbehelf die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und nicht die Nichtigkeitsklage (hier: angebliche Vernichtung der Zustellstücke durch eine Angehörigen).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0107394Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.08.2021