Begründung: Beim Bezirksgericht für Zivilrechtssachen Graz ist ein Verfahren über die Bestellung eines Sachwalters für den am 30.9.1941 geborenen Dkfm. Franz N*** zu 17 SW 50/85 anhängig. Am 30.5.1986 wurde der Betroffene im Landes-Sonderkrankenhaus für Psychiatrie und Neurologie in Graz aufgenommen. Das davon nach § 16 Abs 1 EnmO verständigte Bezirksgericht für Zivilrechtssachen Graz entschied mit Beschluß vom 17.6.1986, 19 L 1759/86-3, daß die weitere Anhaltung in der Krankenan... mehr lesen...
Norm: ZPO §520 E1
Rechtssatz: Da der Revisionsrekurs gegen den Beschluß zweiter Instanz beim Erstgericht zu überreichen ist (Art III Z 15 der 6.GENov BGBl 1929/222), ist die unmittelbar beim OGH überreichte Rechtsmittelschrift, die nicht wegen der gesetzwidrigen Anbringung zu einer Kompetenz zur Sachentscheidung führen kann, an das Prozeßgericht erster Instanz zu leiten. Entscheidungstexte 3 ... mehr lesen...
Begründung: Zweck des klagenden Vereins ist die Wahrnehmung der beruflichen Interessen seiner Mitglieder, "insbesondere die Vertretung gemeinsamer Anliegen der Mitglieder im Bereich Video, die Betreuung der Videokaufleute in Urheberrechtsangelegenheiten sowie deren Beratung, um Vergehen (oft durch Informationsmangel) weitgehendst auszuschalten..."; er beabsichtigt die durch solche Verstöße entstehenden Schädigungen "insbesondere auch durch Geltendmachung des Unterlassungsanspruche... mehr lesen...
Norm: EO §78ZPO §520 E2
Rechtssatz: Bei schriftlichen Rekursen müssen sich die Parteien auch im Exekutionsverfahren in der Regel durch Rechtsanwälte vertreten lassen. Es besteht regelmäßig diesbezüglich absoluter Anwaltszwang. Wird der Schriftsatz unverbessert wieder vorgelegt, dann ist er zurückzuweisen, weil die nicht durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei hinsichtlich eines schriftlichen Rekurses in der Regel nicht postulationsfähig ist.... mehr lesen...
Begründung: Im Zuge des von mehreren Gläubigern und dem Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen des Verpflichteten gegen diesen betriebenen Zwangsversteigerungsverfahrens wurden die Liegenschaften EZ 90050 und 336 (Hälfteanteil) KG Gries am Brenner am 9.1.1985 um das Meistbot von 5,250.000 S dem Landeskulturfonds für Tirol zugeschlagen. Der Zuschlag erwuchs in Rechtskraft (ON 39, 41, 44 und 45). Der ordnungsgemäß geladene Verpflichtete scheint im Protokoll über die Meistbotsve... mehr lesen...
Begründung: Am 21.10.1974 ist Ing. Ernst K***, der einzige persönlich haftende Gesellschafter der Firma "A*** I***-W*** ING. K*** KG" ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung gestorben. Zu seinen Erben waren nach dem Gesetz zu 1/4 die Witwe Katharina K*** und zu je 3/8 die Kinder Horst Ernst K*** und Christel Ingrid E*** geb. K*** berufen. Diese Gesetzeserben haben am 6.12.1974 die unbedingte Erbserklärung abgegeben und vorgebracht: "Die Erben haben noch nicht vereinbart, ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Rekursgericht eine Entscheidung des Erstgerichtes bestätigt, mit der es Dr. Ingrid R*** zum Sachwalter der Christine R*** für die Vertretung bei Behörden und zur Regelung der Wohnungs- und Mietzinsangelegenheiten bestellt hat. Hiebei hat sich das Rekursgericht eingehend mit Einvernahmen, Untersuchungen und Gutachten betreffend Christine R*** auseinandergesetzt. Dieser Beschluß wurde Christine R*** am 15. Mai 1986 zugestellt. Am 30. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §85 Abs2ZPO §520 E2EheG §22
Rechtssatz: Besteht Anwaltszwang kann in dem von einer nicht durch einen Rechtsanwalt vertretenen Partei während einer Rechtsmittelfrist eingebrachten Schriftsatz, aus dem wenigstens zu entnehmen ist, dass diese Partei eine Entscheidung anfechten möchte, wegen Postulationsunfähigkeit der Partei noch kein zur ordnungsmäßigen geschäftlichen Behandlung als Rechtsmittel geeigneter Schriftsatz erblickt werden; i... mehr lesen...
Begründung: Der erstgerichtliche Beschluß vom 30. Oktober 1985, ON 32, womit die Einwendungen des Verpflichteten gegen den Schätzwert seiner Liegenschaft EZ 808 II KG Hopfgarten-Land zurückgewiesen, der Schätzwert dieser Liegenschaft endgültig mit 2,412.000 S festgesetzt und der Antrag des Verpflichteten auf neuerliche Schätzung der Liegenschaft abgewiesen wurden, wurde dem Verpflichteten am 8. November 1985 zugestellt. Am selben Tag wurde dem Verpflichteten der erstgerichtliche B... mehr lesen...
Begründung: Nach erfolgreicher Ablehnung des Richters der Gerichtsabteilung 5 durch die beklagten Parteien gab der Vorsteher des Bezirksgerichtes für ZRS Graz der Befangenheitsanzeige des nach der Geschäftsverteilung zur Vertretung des abgelehnten Richters berufenen Richters Dr. Erwin S*** statt, erklärte das von diesem ab seinem ersten Einschreiten durchgeführte Verfahren für nichtig und sprach aus, daß die Rechtssache von dem nach der Geschäftsverteilung zuständigen weiteren Ver... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 2.Juli 1985 beim Erstgericht eingebrachten Klage begehrte der Kläger, den Beklagten schuldig zu erkennen, dem Bauansuchen betreffend das Mietobjekt im Hause Graz, Annenstraße 23, laut Akt des Magistrates Graz Baupolizeiamt GZ A 10/3-K II-21.690/85 als Grundeigentümer des Grundstückes Nr. 741/2 der EZ 440 KG Gries zuzustimmen. Mit dem Beschluß des Erstgerichtes vom 10.Juli 1985, ON 2, wurde der Befangenheitsselbstanzeige des Verhandlungsrichters stattgegeben ... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 2. Juli 1985 eingebrachten Besitzstörungsklage begehrt der Kläger die Erlassung des Endbeschlusses, die Beklagten hätten ihn im ruhigen Besitz des im Hause Graz, Annenstraße 23, gelegenen Geschäftslokales durch Versperren einer Eingangstüre, Austauschen und Versperren der Türschlösser, gestört, sie seien schuldig, den früheren Zustand wiederherzustellen und sich künftig derartiger Störungen zu enthalten. Mit Beschluß des Vorstehers des Bezirksgerichtes für Z... mehr lesen...
Begründung: Der zuletzt zur Verhandlung und Entscheidung im Besitzstörungsverfahren berufene Richter des Bezirksgerichtes für ZRS Graz, Dr.Erwin S***, zeigte - nachdem zuvor ein gegen ihn gerichteter Ablehnungsantrag der Klägerin rechtskräftig zurückgewiesen worden war - dem Vorsteher des Bezirksgerichtes für ZRS Graz am 20.November 1985 seine Befangenheit an. Der Vorsteher des Bezirksgerichtes für ZRS Graz gab der "Befangenheits-Selbstablehnung" des Richters Dr.Erwin S*** statt (... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei stellte den Antrag, ihr auf Grund des Versäumungsurteiles des Landgerichtes Augsburg vom 1. April 1985, GZ 1.0.927/85, zur Hereinbringung der (vorläufig) vollstreckbaren Forderung von S 1,836.703,10 (das sind DM 261.452,41 zum Wechselkurs vom 29. April 1985) samt 9,5 % Zinsen seit dem 28. September 1984 sowie der Antragskosten die Exekution zur Sicherstellung mittels bücherlicher Vormerkung des Pfandrechtes auf die der verpflichteten Partei gehörig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erst- und Zweitbeklagten sind oder waren je zur Hälfte Eigentümer von 493/4377 Anteilen an der Liegenschaft EZ 480 KG Thurnberg, verbunden mit Wohnungseigentum an der Wohnung Nr.9. Am 25.11.1981 erteilten sie der drittbeklagten Partei den Alleinvermittlungsauftrag zum Verkauf der Eigentumswohnung um S 810.000,--. Die Kläger setzten sich mit dem Geschäftsführer der drittbeklagten Partei Markus C in Verbindung, worauf eine Besichtigung der Wohnung stattfand. D... mehr lesen...
Norm: ZPO §514 BZPO §520 A
Rechtssatz: Ist der Revisionsrekurs schon mangels Beschwer unzulässig, schadet es auch nicht, daß der Beschluß der zweiten Instanz keinen Ausspruch über den Wert des Beschwerdegegenstandes und, falls die Sache im sogenannten Zulassungsbereich liegen sollte, über die Zulässigkeit des Revisionsrekurses enthält. Entscheidungstexte 3 Ob 68/85 Entscheidungstext... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Erstgerichtes vom 16. Februar 1984, C 259/83-7, wurde die Verpflichtete verurteilt, das Haus Tauplitz Nr. 14, Gasthof D, binnen 14 Tagen von allen nicht im Eigentum der betreibenden Partei bestehenden Gegenständen zu räumen und der betreibenden Partei geräumt zu übergeben. Mit Urteil des Kreisgerichtes Leoben vom 26. April 1984, R 301/84-12, wurde dieses Urteil bestätigt. Eine von der verpflichteten Partei gegen das Urteil des Berufungsgerichtes erhobene a... mehr lesen...
Begründung: Den Antrag des Alois C vom 10.8.1984, ihn zum Vormund seiner unehelichen, am 25.9.1965 geborenen Kinder Herbert und Walter A zu bestellen, wies das Erstgericht mit der
Begründung: ab, daß die Führung der Vormundschaft der Mutter Aloisia A zustehe und die Vaterschaft der Kinder rechtsgültig nicht festgestellt sei. Den vom Alois C gegen diesen Beschluß erhobenen Rekurs wies das Gericht zweiter Instanz zurück. Voraussetzung für die Zulässigkeit jedes Rechtsmittels sei die Be... mehr lesen...
Begründung: Berta A ist nach dem am 18.12.1983 erfolgten Tod ihrer Mutter gemäß § 14 MRG Beklagte in der Rechtssache 2 C 142/82 des Bezirksgerichtes Zell am See. Gegenstand dieses Rechtsstreites ist eine Aufkündigung nach § 30 Abs 2 Z 3 MRG. Am 24.9.1984 verständigte das Prozeßgericht das Erstgericht im Sinne des § 6 a ZPO, es hätten sich bei Berta A Anzeichen für das Vorliegen der Voraussetzungen des § 273 ABGB mit Beziehung auf den Rechtsstreit ergeben. Mit Beschluß vom 18.10.1984... mehr lesen...
Begründung: Der Beschluß des Bezirksgerichtes Floridsdorf vom 27.Juli 1984, ON 61, mit dem der Antrag des Vaters Hans A, seine derzeitige Unterhaltsverpflichtung gegen den mj. Rene von monatlich S 1.010 auf monatlich S 700 herabzusetzen, abgewiesen wurde, wurde dem Vater am 31. August 1984 zugestellt. Am 14.September 1984 gab der Vater, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Graz hat, beim Bezirksgericht für ZRS Graz einen Rekurs gegen diesen Beschluß zu gerichtlichem Protokoll. Das ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte begehrte im Verfahren 18 Cg 51/84 des Erstgerichtes als Klägerin gegenüber der prot. Firma 'HEURIGEN HANSL' Gastwirtschaftsbetrieb Gesellschaft mbH u.a. die Feststellung, daß der von Peter A (Kläger dieses Verfahrens) als vermeintlichem Gesellschafter am 9.März 1984 in der außerordentlichen Generalversammlung gefaßte Beschluß, sie als Geschäftsführer der Gesellschaft abzuberufen, unwirksam und ohne rechtliche Wirkung ist; in eventu wurde begehrt, diesen Besc... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Vater ab 20.11.1980 zu monatlichen Unterhaltsleistungen von S 1.600 an die Minderjährige. Das Gericht zweiter Instanz wies den Rekurs des Vaters als verspätet zurück. Dieser habe, nachdem er im Verfahren 6 C 35/80 des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien die Vaterschaft anerkannt hatte und das Unterhaltsverfahren an den Außerstreitrichter überwiesen worden war, nicht mehr zu weiteren Äußerungen aufgefordert werden können, weil er verzoge... mehr lesen...
Norm: ZPO §514 AZPO §520 A
Rechtssatz: Besondere Verfahrensvorschriften sind für den Revisionsrekurs nicht getroffen. Es müssen daher für diesen dieselben Verfahrensvorschriften und Grundsätze gelten, wie für den Rekurs ganz allgemein, insbesondere für die Form und Inhaltserfordernisse und den Anwaltszwang. Entscheidungstexte 7 Ob 673/84 Entscheidungstext OGH 08.11.1984 7 Ob 673/... mehr lesen...
Norm: ZPO §520 A
Rechtssatz: Auch Rekurse gegen Beschlüsse der zweiten Instanz können unter den im § 520 ZPO genannten Voraussetzungen im bezirksgerichtlichen Verfahren zu Protokoll gegeben werden. Entscheidungstexte 7 Ob 673/84 Entscheidungstext OGH 08.11.1984 7 Ob 673/84 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:198... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 14. 12. 1983, ON 70, setzte das Bezirksgericht Hainburg an der Donau als Exekutionsgericht infolge von Einwendungen des Verpflichteten den Schätzwert der zu versteigernden Liegenschaft EZ 3001 KG ***** endgültig mit 281.700 S fest. Der Beschluss wurde dem Verpflichteten am 20. 12. 1983 zugestellt, an welchem Tag ihm die am 16. 12. 1983 einer nichtempfangsberechtigten Person ausgefolgte Beschlussausfertigung iSd § 7 ZustellG tatsächlich zugekommen ist (... mehr lesen...
Norm: ZPO §36 Abs1ZPO §37ZPO §503 Z2 C6ZPO §520 CZPO §526 D3
Rechtssatz: Hat das Rechtsmittelgericht seiner Entscheidung versehentlich ein unwirksames (hier: vom nicht mehr vertretungsbefugten Vertreter einer Partei erhobenes) Rechtsmittel zugrundegelegt, wäre die Entscheidung über das wirksam (vom nunmehrigen Vertreter) erhobene Rechtsmittel dieser Partei aber gleich ausgefallen, so liegt ein wesentlicher Verfahrensmangel vor. ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2dAußStrG §14 A1AußStrG §16 CZPO §520 BZPO §520 C
Rechtssatz: Wird die Entscheidung aufgehoben und dem Rekursgericht die neuerliche Entscheidung unter Anstandnahme vom gebrauchten Zurückweisungsgrund der Unbestimmtheit des angestrebten Rechtsmittelerfolges aufgetragen, darf das Rekursgericht das Rechtsmittel nur insoweit meritorisch erledigen, als der Rekurs hinlänglich bestimmt ist; auf die Frage der Berechtigung des Rekurses... mehr lesen...
Der klagenden Kfz-Haftpflichtversicherer begehrt mit der vorliegenden Regreßklage den Ersatz einer an geschädigte Dritte geleisteten Abfindung mit der Behauptung, einerseits wegen Nichtzahlung einer Folgeprämie und andererseits wegen Versäumung der Klagefrist des § 12 Abs. 3 VersVG leistungsfrei zu sein. Der Beklagte anerkannte nur einen Teilbetrag von 6000 S. Der Erstrichter gab dem restlichen Klagebegehren auf Zahlung weiterer 74 000 S samt Anhang statt. Nach seinen Feststellungen... mehr lesen...
Die Streitteile lebten von 1976 bis September 1979 miteinander in Lebensgemeinschaft. Die Beklagte, die Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 277 KG S war, verkaufte in dieser Zeit einen Hälfteanteil der Liegenschaft an den Kläger, wobei ihr ein Vorkaufsrecht an diesem Hälfteanteil eingeräumt wurde. Der Kläger ist daher jetzt Hälfteeigentümer dieser Liegenschaft, wobei im Lastenblatt der Liegenschaft bezüglich seines Hälfteanteiles das Vorkaufsrecht für die Beklagte einverleibt ist. ... mehr lesen...
Norm: EO §65 AZPO §465ZPO §520 E3ZPO §521
Rechtssatz: Der Grundsatz, daß selbst während des Laufes der Rechtsmittelfrist eingebrachte Nachträge, Ergänzungen und Ausdehnungen der ersten Rechtsmittelschrift unzulässig sind, gilt auch dann, wenn der angefochtene Beschluß über Anträge absprach, für die gesondert verschieden lange Rechtsmittelfristen zu anwendung kämen, durch die Zusammenfassung in einer Entscheidung aber, gleichgültig welcher Teil ... mehr lesen...