Norm: AußStrG §9 A2aZPO §226 IZPO §520 A
Rechtssatz: Richtet sich ein Unterhaltsherabsetzungsantrag an das Erstgericht, der bedingt erhobene Rekurs gegen die Unterhaltsfestsetzung aber an das Rechtsmittelgericht, so ist der Rekurs nicht deshalb unzulässig, weil nicht jeweils dieselbe Gerichtsinstanz in Anspruch genommen werden soll (anderer Ansicht Fasching, Anm III, 11 und MietSlg 32708). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Hauptmieter einer Wohnung im Haus S*****gasse 46 in Wien, das bis Ende März 1990 im gleichteiligen Miteigentum der Antragsgegner stand. Über seinen Antrag hat die Schlichtungsstelle der Stadt Wien für den 6. und 7. Bezirk mit Bescheid vom 3.Juni 1991 u. a. festgestellt, daß die Hauseigentümer in der Zeit vom 1.August 1987 bis zum 31.März 1990 (und darüber hinaus) einen das gesetzlich zulässige Ausmaß überschreitenden Hauptmietzins eingehoben hab... mehr lesen...