Norm: ZPO §519 Z2 CZPO §543
Rechtssatz: Wenn das Erstgericht das Wiederaufnahmebegehren mit Sachurteil abgewiesen hat, weil der Kläger aus Verschulden die Anschrift eines Zeugen nicht rechtzeitig erhoben hatte, das Zweitgericht aber aus Anlass der Berufung das Ersturteil aufhebt, und die Wiederaufnahmsklage gemäß § 543 ZPO zurückweist, ist der Rekurs gegen diesen Beschluss analog § 519 Z 2 ZPO zulässig. Seiner Zulässigkeit steht auch nicht § 52... mehr lesen...
Norm: ZPO §519 Z2 C
Rechtssatz: Unzulässigkeit der Anfechtung eines berufungsgerichtlichen Beschlusses, mit dem das zufolge Konkurseröffnung unterbrochene, vom Erstgerichte wieder fortgesetzte Verfahren deswegen als nichtig aufgehoben wurde, da die Klagsforderung nicht als Konkursforderung angemeldet worden sei. Entscheidungstexte 1 Ob 659/56 Entscheidungstext OGH 09.01.1957 1 Ob ... mehr lesen...
Norm: ZPO §519 Z2 C
Rechtssatz: Unzulässigkeit der Anfechtung eines berufungsgerichtlichen Beschlusses, mit dem das zufolge Konkurseröffnung unterbrochene, vom Erstgerichte wieder fortgesetzte Verfahren deswegen als nichtig aufgehoben wurde, da die Klagsforderung nicht als Konkursforderung angemeldet worden sei. Entscheidungstexte 1 Ob 659/56 Entscheidungstext OGH 09.01.1957 1 Ob ... mehr lesen...
Norm: ZPO §514 AZPO §519 Z3 DAußStrG 2005 §64
Rechtssatz: Im Falle des Rekurses gegen einen Aufhebungsbeschluss muss die rechtliche Beurteilung, von der das Berufungsgericht in diesem Beschluss ausgegangen ist, nach allen Richtungen hin geprüft werden. Entscheidungstexte 3 Ob 547/56 Entscheidungstext OGH 05.12.1956 3 Ob 547/56 6 Ob 214/73 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §514 AZPO §519 Z3 DAußStrG 2005 §64
Rechtssatz: Im Falle des Rekurses gegen einen Aufhebungsbeschluss muss die rechtliche Beurteilung, von der das Berufungsgericht in diesem Beschluss ausgegangen ist, nach allen Richtungen hin geprüft werden. Entscheidungstexte 3 Ob 547/56 Entscheidungstext OGH 05.12.1956 3 Ob 547/56 6 Ob 214/73 ... mehr lesen...
Norm: JN §19JN §23ZPO §519 E5
Rechtssatz: Zulässigkeit des Rekurses gegen Beschluß des Berufungsgerichtes hinsichtlich Ablehnung eines Richters des Berufungsgerichtes. Entscheidungstexte 3 Ob 569/56 Entscheidungstext OGH 21.11.1956 3 Ob 569/56 7 Ob 72/65 Entscheidungstext OGH 31.03.1965 7 Ob 72/65 ... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs1MG §21 Abs2 B3ZPO §519 E5
Rechtssatz: Beschlüsse (des Berufungsgerichtes) nach § 21 Abs 2 MG, mit welchem die Höhe des Mietzinses (bei Änderungskündigungen) und der Zinsrückstand festgestellt werden, sind abgesondert anfechtbar. Entscheidungstexte 2 Ob 275/56 Entscheidungstext OGH 16.05.1956 2 Ob 275/56 Veröff: JBl 1956,406 = EvBl 1956/284 S 514 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §391 AZPO §519 Abs1 Z2ZPO §519 Z3 D
Rechtssatz: Wenn das Berufungsgericht ein Teilurteil erlassen hat, im Übrigen aber das Ersturteil ohne Rechtskraftvorbehalt aufgehoben hat, so kann zwar dieser Aufhebungsbeschluss von den Parteien nicht bekämpft werden, muss aber dennoch vom OGH aufgehoben werden, wenn dieser infolge anderer rechtlicher Beurteilung der gesamten Sache das Teilurteil des Berufungsgerichtes aufhebt. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §391 AZPO §519 Abs1 Z2ZPO §519 Z3 D
Rechtssatz: Wenn das Berufungsgericht ein Teilurteil erlassen hat, im Übrigen aber das Ersturteil ohne Rechtskraftvorbehalt aufgehoben hat, so kann zwar dieser Aufhebungsbeschluss von den Parteien nicht bekämpft werden, muss aber dennoch vom OGH aufgehoben werden, wenn dieser infolge anderer rechtlicher Beurteilung der gesamten Sache das Teilurteil des Berufungsgerichtes aufhebt. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §396 DZPO §519 E4
Rechtssatz: Hat das Berufungsgericht über eine gegen ein Versäumungsurteil ergangene Nichtigkeitsberufung irrtümlicherweise mit Urteil entschieden, so ist dagegen ein weiteres Rechtsmittel ausgeschlossen. Entscheidungstexte 1 Ob 79/56 Entscheidungstext OGH 08.02.1956 1 Ob 79/56 7 Ob 180/57 Entscheidun... mehr lesen...
Die Klägerin behauptet, sie habe für den Beklagten in dessen Auftrag im Jahr 1946 Bauarbeiten in Regie durchgeführt. In der ihm gelegten und von ihm auch bezahlten Rechnung sei ein Betrag von 511 S für gelieferte Kalkmengen von 1460 kg nicht enthalten. Dieser sei zum Vorteil des Beklagten verwendet worden, der dadurch bereichert sei. Ferner sei sie durch die Weigerung des Beklagten, diesen Betrag zu bezahlen, genötigt gewesen, einen Rechtsstreit mit dem Baumeister Leo St., aus dessen ... mehr lesen...
Norm: ZPO §236 EZPO §519 Abs1 Z1 GZPO §519 Z2 CZPO §521a Abs1 Z3
Rechtssatz: Gegen einen Beschluss des Berufungsgerichtes, mit welchem ein über einen Zwischenantrag ergangenes Urteil aufgehoben und der Zwischenantrag mangels der Voraussetzungen des § 236 ZPO zurückgewiesen wird, ist ein Rekurs zulässig. Entscheidungstexte 1 Ob 773/55 Entscheidungstext OGH 04.01.1956 1 Ob 773/55 Ve... mehr lesen...
Die Klägerin behauptet, sie habe für den Beklagten in dessen Auftrag im Jahr 1946 Bauarbeiten in Regie durchgeführt. In der ihm gelegten und von ihm auch bezahlten Rechnung sei ein Betrag von 511 S für gelieferte Kalkmengen von 1460 kg nicht enthalten. Dieser sei zum Vorteil des Beklagten verwendet worden, der dadurch bereichert sei. Ferner sei sie durch die Weigerung des Beklagten, diesen Betrag zu bezahlen, genötigt gewesen, einen Rechtsstreit mit dem Baumeister Leo St., aus dessen ... mehr lesen...
Norm: ZPO §236 EZPO §519 Abs1 Z1 GZPO §519 Z2 CZPO §521a Abs1 Z3
Rechtssatz: Gegen einen Beschluss des Berufungsgerichtes, mit welchem ein über einen Zwischenantrag ergangenes Urteil aufgehoben und der Zwischenantrag mangels der Voraussetzungen des § 236 ZPO zurückgewiesen wird, ist ein Rekurs zulässig. Entscheidungstexte 1 Ob 773/55 Entscheidungstext OGH 04.01.1956 1 Ob 773/55 Ve... mehr lesen...
Norm: ZPO §514 BZPO §519 Z2 C
Rechtssatz: Wenn das der Klage stattgebende erstgerichtliche Urteil von der zweiten Instanz mitsamt dem bisherigen Verfahren für nichtig erklärt und die Klage zurückgewiesen wird, steht dem Beklagten dagegen kein Rekurs zu, denn er hat kein rechtliches Interesse an der Beseitigung dieses Beschlusses. Dieses Interesse kann auch nicht mit der Beseitigung einer Kostenentscheidung der zweiten Instanz begründet werden (... mehr lesen...
Norm: ZPO §514 BZPO §519 Z2 C
Rechtssatz: Wenn das der Klage stattgebende erstgerichtliche Urteil von der zweiten Instanz mitsamt dem bisherigen Verfahren für nichtig erklärt und die Klage zurückgewiesen wird, steht dem Beklagten dagegen kein Rekurs zu, denn er hat kein rechtliches Interesse an der Beseitigung dieses Beschlusses. Dieses Interesse kann auch nicht mit der Beseitigung einer Kostenentscheidung der zweiten Instanz begründet werden (... mehr lesen...
Mit Beschluß vom 27. November 1954 hat der Konkurskommissär die Ansprüche der Masseverwalterin Dr. Gerda H. für Prozeßkosten mit 10.960 S 29 g, für Barauslagen mit 1400 S und für Mühewaltung mit 4000 S, also zusammen mit 16.360 S 29 g, festgesetzt. Dieser Beschluß wurde hinsichtlich eines Teilbetrages von 13.175 S 86 g rechtskräftig. Infolge Rekurses der Masseverwalterin wurden ihr mit Entscheidung des Rekursgerichtes vom 25. Jänner 1955 weitere 746 S 14 g zuerkannt, so daß sich der... mehr lesen...
Mit Beschluß vom 27. November 1954 hat der Konkurskommissär die Ansprüche der Masseverwalterin Dr. Gerda H. für Prozeßkosten mit 10.960 S 29 g, für Barauslagen mit 1400 S und für Mühewaltung mit 4000 S, also zusammen mit 16.360 S 29 g, festgesetzt. Dieser Beschluß wurde hinsichtlich eines Teilbetrages von 13.175 S 86 g rechtskräftig. Infolge Rekurses der Masseverwalterin wurden ihr mit Entscheidung des Rekursgerichtes vom 25. Jänner 1955 weitere 746 S 14 g zuerkannt, so daß sich der... mehr lesen...
Norm: ZPO §243ZPO §398 Abs1ZPO §519 Z2 G
Rechtssatz: Wenn das Berufungsgericht aus Anlass der Berufung das erstgerichtliche Urteil und das vorangegangene Verfahren einschließlich der mündlichen Streitverhandlung als nichtig aufhebt und die Klagebeantwortung als verspätet zurückweist, ist dieser Beschluss unanfechtbar, denn es wird noch über das Klagebegehren zu entscheiden haben. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §243ZPO §398 Abs1ZPO §519 Z2 G
Rechtssatz: Wenn das Berufungsgericht aus Anlass der Berufung das erstgerichtliche Urteil und das vorangegangene Verfahren einschließlich der mündlichen Streitverhandlung als nichtig aufhebt und die Klagebeantwortung als verspätet zurückweist, ist dieser Beschluss unanfechtbar, denn es wird noch über das Klagebegehren zu entscheiden haben. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §519 Z2 C
Rechtssatz: Zulässigkeit des Rekurses gegen den Beschluß des Berufungsgerichtes auf Zurückweisung der Klage (ohne Ausspruch der Nichtigkeit des Verfahrens), da angenommen werden muß, daß jeder Grund, aus dem eine Klage vom Berufungsgericht zurückgewiesen wird, als Nichtigkeitsgrund zu qualifizieren ist, oder doch einem Nichtigkeitsgrund gleichkommt. Entscheidungstexte 4 Ob ... mehr lesen...
Norm: ZPO §519 Z2 C
Rechtssatz: Zulässigkeit des Rekurses gegen den Beschluß des Berufungsgerichtes auf Zurückweisung der Klage (ohne Ausspruch der Nichtigkeit des Verfahrens), da angenommen werden muß, daß jeder Grund, aus dem eine Klage vom Berufungsgericht zurückgewiesen wird, als Nichtigkeitsgrund zu qualifizieren ist, oder doch einem Nichtigkeitsgrund gleichkommt. Entscheidungstexte 4 Ob ... mehr lesen...
Das Arbeitsgericht hat mit Zwischenurteil ausgesprochen, daß der Anspruch der Kläger auf Bezahlung des Differenzbetrages zwischen den tatsächlich erhaltenen Ruhegenußbezügen und den nach dem Lebenshaltungskosten-Index: aufgewerteten Ruhegenußbezügen dem
Gründe: nach zu Recht besteht. Infolge Berufung der beklagten Partei sprach das Berufungsgericht aus, daß der Aufwertungsanspruch gegeben sei. Es lehnte aber eine Aufwertung nach dem Lebenshaltungskosten-
Index: ab und hob das Urteil des... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 AZPO §511ZPO §519 Z3
Rechtssatz: Die Unterlassung der Anfechtung einer im Aufhebungsbeschluß ausgesprochenen rechtlichen Beurteilung hat zwar grundsätzlich den Ausschluß der Revision nicht zur Folge, doch kann die Revision nur soweit erfolgreich sein, als der OGH nicht aus Anlaß eines Rekurses der Gegenseite gegen den Aufhebungsbeschluß dem Berufungsgerichte eine rechtliche Beurteilung des Klagebegehrens vorgeschrieben hat. ... mehr lesen...
Das Arbeitsgericht hat mit Zwischenurteil ausgesprochen, daß der Anspruch der Kläger auf Bezahlung des Differenzbetrages zwischen den tatsächlich erhaltenen Ruhegenußbezügen und den nach dem Lebenshaltungskosten-Index: aufgewerteten Ruhegenußbezügen dem
Gründe: nach zu Recht besteht. Infolge Berufung der beklagten Partei sprach das Berufungsgericht aus, daß der Aufwertungsanspruch gegeben sei. Es lehnte aber eine Aufwertung nach dem Lebenshaltungskosten-
Index: ab und hob das Urteil des... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 AZPO §511ZPO §519 Z3
Rechtssatz: Die Unterlassung der Anfechtung einer im Aufhebungsbeschluß ausgesprochenen rechtlichen Beurteilung hat zwar grundsätzlich den Ausschluß der Revision nicht zur Folge, doch kann die Revision nur soweit erfolgreich sein, als der OGH nicht aus Anlaß eines Rekurses der Gegenseite gegen den Aufhebungsbeschluß dem Berufungsgerichte eine rechtliche Beurteilung des Klagebegehrens vorgeschrieben hat. ... mehr lesen...
Die Klägerin, die Gattin des Beklagten, begehrt dessen Verurteilung zur Leistung eines monatlichen Unterhaltsbeitrages von 500 S ab Klagstagmit der Begründung: , der Beklagte habe die Klägerin nach Beendigung eines von ihm anhängig gemachten, mit der Abweisung seiner Scheidungsklage abgeschlossenen Scheidungsstreites nicht mehr in den gemeinsamen Haushalt aufgenommen und sei zur Leistung des Unterhaltes in Geld verpflichtet. Bereits in der Klage brachte die Klägerin vor, es sei möglich,... mehr lesen...
Die Klägerin und Karl J. waren persönlich haftende Gesellschafter der offenen Handelsgesellschaft Josef J. Mit Vertrag vom 17. Juli 1953 erwarb die Beklagte das Unternehmen der offenen Handelsgesellschaft und verpflichtete sich als Gegenleistung angefangen vom 1. Juli 1953 zur Zahlung einer Leibrente von 1000 S monatlich an die Klägerin. Die Klägerin begehrt nun die Zahlung der am 1. Juli, 1. August, 1. September und 1. Oktober 1954 fälligen Raten, zusammen die Bezahlung von 4000 S s.... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 BZPO §519 E3
Rechtssatz: Rekurs gegen eine vom Gerichte zweiter Instanz vorgenommene Berichtigung der Parteienbezeichnung zulässig. Richtigstellung der Parteibezeichnung von "Gasthof Pötzl" auf "Franz Pötzl, Inhaber des Gasthofes Pötzl". Entscheidungstexte 1 Ob 48/55 Entscheidungstext OGH 16.02.1955 1 Ob 48/55 1 Ob 541/87 En... mehr lesen...
Norm: ZPO §519 Z3 DZPO §528 D3d
Rechtssatz: Wenn das Klagebegehren auf Kosten eingeschränkt wird, ist ein Rekurs gegen einen mit Rechtskraftvorbehalt versehenen Aufhebungsbeschluß des Berufungsgerichtes gemäß § 528 ZPO unzulässig. Entscheidungstexte 1 Ob 800/54 Entscheidungstext OGH 19.01.1955 1 Ob 800/54 Veröff: EvBl 1955/207 S 341 8 ... mehr lesen...