Norm
ZPO §236 ERechtssatz
Gegen einen Beschluss des Berufungsgerichtes, mit welchem ein über einen Zwischenantrag ergangenes Urteil aufgehoben und der Zwischenantrag mangels der Voraussetzungen des § 236 ZPO zurückgewiesen wird, ist ein Rekurs zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0039705Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.10.2020