Norm
ZPO §396 DRechtssatz
Hat das Berufungsgericht über eine gegen ein Versäumungsurteil ergangene Nichtigkeitsberufung irrtümlicherweise mit Urteil entschieden, so ist dagegen ein weiteres Rechtsmittel ausgeschlossen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0041021Dokumentnummer
JJR_19560208_OGH0002_0010OB00079_5600000_001