Norm
ZPO §519 Z2 CRechtssatz
Zulässigkeit des Rekurses gegen den Beschluß des Berufungsgerichtes auf Zurückweisung der Klage (ohne Ausspruch der Nichtigkeit des Verfahrens), da angenommen werden muß, daß jeder Grund, aus dem eine Klage vom Berufungsgericht zurückgewiesen wird, als Nichtigkeitsgrund zu qualifizieren ist, oder doch einem Nichtigkeitsgrund gleichkommt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0043818Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.09.2015