Norm
ZPO §503 E4c22Rechtssatz
Ob die österreichischen Holzhandelsusancen, wie es Art 9 Abs 2 UNK für internationale Handelsbräuche fordert, im internationalen Warenverkauf allgemein bekannt sind und beachtet werden ist eine Tatfrage.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110997Im RIS seit
14.11.1998Zuletzt aktualisiert am
29.11.2011