Norm: ZPO §405 GZPO §503 Z2 C1bZPO §503 Z2 C6ZPO §503 E4a
Rechtssatz: Verstoß gegen § 405 ZPO stellt keine unrichtige Beurteilung im Sinne des § 503 Z 4 ZPO sondern eine Mangelhaftigkeit dar. Entscheidungstexte 5 Ob 116/74 Entscheidungstext OGH 15.05.1974 5 Ob 116/74 8 Ob 4/78 Entscheidungstext OGH 15.02.1978 8 Ob 4/78 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIIiHGB §346 AHGB §346 EZPO §503 Z4 E4c22
Rechtssatz: Incoterms sind eine Zusammenfassung der Handelsusancen und Handelsgebräuche über die Auslegung der handelsüblichen Vertragsformen im internationalen Handelsverkehr. Ihre Auslegung fällt in das Gebiet der rechtlichen Beurteilung. Entscheidungstexte 5 Ob 79/74 Entscheidungstext OGH 15.05.1974 5 Ob 79/74 Veröf... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c18
Rechtssatz: Rechtsfragen, wenn die Notwendigkeit der Vernehmung des Testamentsverfassers als Zeugen, davon abhängt, ob der Inhalt der letztwilligen Verfügung eindeutig ist oder ob sie auch einen Anhaltspunkt für eine von einem Erben gewünschte Auslegung bietet. Entscheidungstexte 4 Ob 535/74 Entscheidungstext OGH 14.05.1974 4 Ob 535/74 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c18
Rechtssatz: Rechtsfragen, wenn die Notwendigkeit der Vernehmung des Testamentsverfassers als Zeugen, davon abhängt, ob der Inhalt der letztwilligen Verfügung eindeutig ist oder ob sie auch einen Anhaltspunkt für eine von einem Erben gewünschte Auslegung bietet. Entscheidungstexte 4 Ob 535/74 Entscheidungstext OGH 14.05.1974 4 Ob 535/74 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z3 D
Rechtssatz: Der Revisionsgrund der Aktenwidrigkeit liegt nur vor, wenn Feststellungen auf der Grundlage eines anderen als des tatsächlichen Akteninhaltes zum Nachteil des Rechtsmittelwerbers getroffen werden. Entscheidungstexte 7 Ob 78/74 Entscheidungstext OGH 09.05.1974 7 Ob 78/74 1 Ob 60/75 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z3 D
Rechtssatz: Der Revisionsgrund der Aktenwidrigkeit liegt nur vor, wenn Feststellungen auf der Grundlage eines anderen als des tatsächlichen Akteninhaltes zum Nachteil des Rechtsmittelwerbers getroffen werden. Entscheidungstexte 7 Ob 78/74 Entscheidungstext OGH 09.05.1974 7 Ob 78/74 1 Ob 60/75 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: UeKindG ArtV Z5ZPO §503 Z2 C1b
Rechtssatz: Die neuerliche Geltendmachung des schon vom Berufungsgericht für nicht zutreffend erkannten Verfahrensmangels im Revisionsverfahren ist bei Streitigkeiten über die Vaterschaft zu einem unehelichen Kind im Hinblick auf den dieses Verfahren beherrschenden Untersuchungsgrundsatz zulässig. Entscheidungstexte 1 Ob 67/74 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: UeKindG ArtV Z5ZPO §503 Z2 C1b
Rechtssatz: Die neuerliche Geltendmachung des schon vom Berufungsgericht für nicht zutreffend erkannten Verfahrensmangels im Revisionsverfahren ist bei Streitigkeiten über die Vaterschaft zu einem unehelichen Kind im Hinblick auf den dieses Verfahren beherrschenden Untersuchungsgrundsatz zulässig. Entscheidungstexte 1 Ob 67/74 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c4
Rechtssatz: Bei der Überprüfung von Erfahrungssätzen in der Revisionsinstanz ist zu unterscheiden, ob Erfahrungssätze bei der Beweiswürdigung oder bei der Ausdeutung des Obersatzes angewendet werden. Revisibel sind nur Erfahrungssätze, die einen Bestandteil des Obersatzes (der rechtlichen Beurteilung) bilden; Erfahrungssätze, die zur Tatsachenfeststellung, zur Herstellung des Untersatzes dienen, gehören in den Bereich der... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c4
Rechtssatz: Bei der Überprüfung von Erfahrungssätzen in der Revisionsinstanz ist zu unterscheiden, ob Erfahrungssätze bei der Beweiswürdigung oder bei der Ausdeutung des Obersatzes angewendet werden. Revisibel sind nur Erfahrungssätze, die einen Bestandteil des Obersatzes (der rechtlichen Beurteilung) bilden; Erfahrungssätze, die zur Tatsachenfeststellung, zur Herstellung des Untersatzes dienen, gehören in den Bereich der... mehr lesen...
Norm: VersVG §23VersVG §29ZPO §503 Z4 E4c22
Rechtssatz: Für das Vorliegen einer Gefahrerhöhung ist grundsätzlich der Versicherer beweispflichtig. Entscheidungstexte 7 Ob 66/74 Entscheidungstext OGH 18.04.1974 7 Ob 66/74 Veröff: ZVR 1974/168 S 248 = VersRdSch 1974,404 = VersR 1975,553 7 Ob 38/78 Entscheidungstext OGH 12.10.1978 7 Ob ... mehr lesen...
Norm: VersVG §23VersVG §29ZPO §503 Z4 E4c22
Rechtssatz: Für das Vorliegen einer Gefahrerhöhung ist grundsätzlich der Versicherer beweispflichtig. Entscheidungstexte 7 Ob 66/74 Entscheidungstext OGH 18.04.1974 7 Ob 66/74 Veröff: ZVR 1974/168 S 248 = VersRdSch 1974,404 = VersR 1975,553 7 Ob 38/78 Entscheidungstext OGH 12.10.1978 7 Ob ... mehr lesen...
Die erstbeklagte Partei, eine offene Handelsgesellschaft, deren Gesellschafter die Zweit- bis Viertbeklagten sind, bestellte von der klagenden Partei, einer Handelsgesellschaft, die ihren Sitz in Italien hat, von 1965 bis April 1968 mehrfach Waren um insgesamt 1.865.434 Lit., von denen 1.000000 Lit bezahlt wurden. Die klagende Partei begehrt die Verurteilung der beklagten Parteien zur Bezahlung des offenen Restbetrages samt Anhang. Zur Klagsforderung brachten die beklagten Parteien vo... mehr lesen...
Der Kläger begehrt von der beklagten Partei Zahlung von 10.000 S samt Anhang im wesentlichen mit der Begründung: , die beklagte Partei habe ihm diesen Betrag für den Fall versprochen, daß der Kläger nachweisen könne, daß er ein Farbfernsehgerät Siemens "Bildmeister" FC 338/1973 mit Dünnhalsröhre und Sensorentechnik im Wiener Raum bis zum 24. Dezember 1972 in einem anderen Geschäft als bei der beklagten Partei zu kaufen erhalte. Ein solches Gerät sei dem Kläger am 4. Dezember 1972 bei de... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIIBZPO §503 Z4 E1ZPO §503 Z4 E2d
Rechtssatz: Ob ein bestimmtes Klagebegehren ausschließlich oder nicht ausschließlich auf einen bestimmten Rechtsgrund (Klagegrund) gestützt ist, ist eine Frage der rechtlichen Beurteilung. Entscheidungstexte 3 Ob 51/74 Entscheidungstext OGH 02.04.1974 3 Ob 51/74 1 Ob 82/75 Entsch... mehr lesen...
Norm: ZPO §498 Abs1ZPO §503 Z2 C2c
Rechtssatz: Die weder ausdrücklich noch mittelbar bekämpften erstgerichtlichen Feststellungen sind für das Berufungsgericht und Revisionsgericht bindend. Entscheidungstexte 8 Ob 59/74 Entscheidungstext OGH 02.04.1974 8 Ob 59/74 8 Ob 122/78 Entscheidungstext OGH 12.07.1978 8 Ob 122/78 Veröff: ZVR 1979... mehr lesen...
Norm: AußStrG §161ZPO §226 IIIAZPO §272 EZPO §503 C6ZPO §503 Z4 E1
Rechtssatz: Sogenannte "überschießende Feststellungen" der ersten Instanz - tatsächliche Feststellungen, die an sich nicht durch ein entsprechendes Prozessvorbringen gedeckt sind, können bei der rechtlichen Beurteilung nicht unberücksichtigt bleiben. Anmerkung Bem: Der
Rechtssatz: wird wegen der Häufigkeit seiner Zitierung ("überlanger RS") nicht bei jeder e... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIIBZPO §503 Z4 E1ZPO §503 Z4 E2d
Rechtssatz: Ob ein bestimmtes Klagebegehren ausschließlich oder nicht ausschließlich auf einen bestimmten Rechtsgrund (Klagegrund) gestützt ist, ist eine Frage der rechtlichen Beurteilung. Entscheidungstexte 3 Ob 51/74 Entscheidungstext OGH 02.04.1974 3 Ob 51/74 1 Ob 82/75 Entsch... mehr lesen...
Norm: ZPO §498 Abs1ZPO §503 Z2 C2c
Rechtssatz: Die weder ausdrücklich noch mittelbar bekämpften erstgerichtlichen Feststellungen sind für das Berufungsgericht und Revisionsgericht bindend. Entscheidungstexte 8 Ob 59/74 Entscheidungstext OGH 02.04.1974 8 Ob 59/74 8 Ob 122/78 Entscheidungstext OGH 12.07.1978 8 Ob 122/78 Veröff: ZVR 1979... mehr lesen...
Norm: AußStrG §161ZPO §226 IIIAZPO §272 EZPO §503 C6ZPO §503 Z4 E1
Rechtssatz: Sogenannte "überschießende Feststellungen" der ersten Instanz - tatsächliche Feststellungen, die an sich nicht durch ein entsprechendes Prozessvorbringen gedeckt sind, können bei der rechtlichen Beurteilung nicht unberücksichtigt bleiben. Anmerkung Bem: Der
Rechtssatz: wird wegen der Häufigkeit seiner Zitierung ("überlanger RS") nicht bei jeder e... mehr lesen...
Norm: UWG §2ZPO §503 Z4
Rechtssatz: Welchen Eindruck eine Ankündigung auf den Durchschnittsleser vermittelt, ist eine Rechtsfrage, die nach objektiven Maßstäben zu lösen ist. Maßgeblich ist die Verkehrsauffassung, nämlich der Eindruck, der sich bei auch nur flüchtigem Lesen für den Durchschnittsinteressenten ergibt, wobei der Ankündigende bei Mehrdeutigkeit der Ankündigung auch die für ihn ungünstigste Auslegung gegen sich gelten lassen muss (h... mehr lesen...
Norm: EO §389 IEO §389 IIIAEO §389 VAUWG §2 Cc2ZPO §503 E4c23
Rechtssatz: Bei der für den Außenstehenden kaum nachzuprüfenden Alleinstellungswerbung ist eine Verschiebung der Beweislast möglich, wenn für den Kläger im Einzelfall ganz besondere Beweisschwierigkeiten bestehen, wobei es entscheidend darauf ankommt, ob die Umstände des konkreten Falles eine solche Überwälzung der Beweislast beziehungsweise Bescheinigungslast auf den Beklagten als g... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C3bZPO §503 Z2 E4c4
Rechtssatz: Wurde außer Streit gestellte Tatsachen unter Berücksichtigung eines offenkundigen Umstandes gewertet und aus ihnen Schlußfolgerungen tatsächlicher Natur gezogen, um auf diese Weise eine weitere Tatsache zu ermitteln, ist das ein Akt der Beweiswürdigung. Entscheidungstexte 4 Ob 310/74 Entscheidungstext OGH 19.03.1974 4 Ob 310/74 ... mehr lesen...
Norm: UWG §2ZPO §503 Z4
Rechtssatz: Welchen Eindruck eine Ankündigung auf den Durchschnittsleser vermittelt, ist eine Rechtsfrage, die nach objektiven Maßstäben zu lösen ist. Maßgeblich ist die Verkehrsauffassung, nämlich der Eindruck, der sich bei auch nur flüchtigem Lesen für den Durchschnittsinteressenten ergibt, wobei der Ankündigende bei Mehrdeutigkeit der Ankündigung auch die für ihn ungünstigste Auslegung gegen sich gelten lassen muss (h... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C3bZPO §503 Z2 E4c4
Rechtssatz: Wurde außer Streit gestellte Tatsachen unter Berücksichtigung eines offenkundigen Umstandes gewertet und aus ihnen Schlußfolgerungen tatsächlicher Natur gezogen, um auf diese Weise eine weitere Tatsache zu ermitteln, ist das ein Akt der Beweiswürdigung. Entscheidungstexte 4 Ob 310/74 Entscheidungstext OGH 19.03.1974 4 Ob 310/74 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 C3cZPO §503 E4bZPO §503 E4c4
Rechtssatz: Mit der Rechtsrüge können tatsächliche Feststellungen nur insoweit angefochten werden, als sie auf Schlussfolgerungen beruhen, die mit den Gesetzen der Logik und der Erfahrung unvereinbar sind (RZ 1967,105). Entscheidungstexte 5 Ob 33/74 Entscheidungstext OGH 06.03.1974 5 Ob 33/74 7 Ob 40/... mehr lesen...
Der Kläger Erich W begehrt von der Beklagten die Bezahlung von 456.340 S samt 4% Zinsen seit 13. März 1973. Er brachte vor, daß ihm seine Großmutter kurz vor ihrem Tod vier Sparbücher über Spareinlagen bei der Beklagten mit einem Einlagenstand von zusammen 335.000 S geschenkt und ihm bei der Übergabe auch die Losungsworte genannt habe. Der Kläger welcher auch der Alleinerbe nach seiner Großmutter sei, habe die Losungsworte jedoch vergessen. Die Beklagte verweigere die Auszahlung der S... mehr lesen...
Die Klägerin und die zweitbeklagte KG stehen auf dem Gebiet der Erzeugung von Brillen und Brillenfassungen miteinander in Wettbewerb. Der Erstbeklagte ist geschaftsführender Gesellschafter der A-Werke GmbH, welche wiederum Komplementarin der Zweitbeklagten ist. Im April-Heft 1972 des Österreichischen Wirtschaftsmagazins "trend" erschien auf S. 56 ff unter dem Titel "Brillenmacher im Wunderland" ein mehrseitiger Artikel über das Produktions- und Vertriebssystem des Erstbeklagten sowie ... mehr lesen...
Norm: ReisebüroV 1935 allgZPO §503 E4c11
Rechtssatz: Das Handeln in Gewinnabsicht ist bei der Prüfung, ob gegen die ReisebüroV 1935 verstoßen wird, eine Tatfrage. Entscheidungstexte 4 Ob 303/74 Entscheidungstext OGH 19.02.1974 4 Ob 303/74 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0043411 Dokum... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 E4c4ZPO §503 E4c11
Rechtssatz: Wo das handeln in Gewinnabsicht eine Tatfrage ist, können Schlußfolgerungen nur überprüft werden, wenn sie den Denkgesetzen oder der allgemeinen Lebenserfahrung widersprechen. Entscheidungstexte 4 Ob 303/74 Entscheidungstext OGH 19.02.1974 4 Ob 303/74 16 Ok 5/98 Entscheidungstext O... mehr lesen...