Norm: ZPO §423ZPO §503 Z2 C1aZPO §503 Z2 C6ZPO §503 Z4 E1
Rechtssatz: Die unvollständige Erledigung eines Sachantrages ist als Verfahrensmangel geltend zu machen, nicht aber nach § 503 Z 4 ZPO. Entscheidungstexte 6 Ob 140/74 Entscheidungstext OGH 07.08.1974 6 Ob 140/74 3 Ob 173/74 Entscheidungstext OGH 17.09.1974 3 Ob 173/74 Beisatz: ... mehr lesen...
Norm: ZPO §423ZPO §503 Z2 C1aZPO §503 Z2 C6ZPO §503 Z4 E1
Rechtssatz: Die unvollständige Erledigung eines Sachantrages ist als Verfahrensmangel geltend zu machen, nicht aber nach § 503 Z 4 ZPO. Entscheidungstexte 6 Ob 140/74 Entscheidungstext OGH 07.08.1974 6 Ob 140/74 3 Ob 173/74 Entscheidungstext OGH 17.09.1974 3 Ob 173/74 Beisatz: ... mehr lesen...
Norm: ZPO §423ZPO §503 Z2 C1aZPO §503 Z2 C6ZPO §503 Z4 E1
Rechtssatz: Die unvollständige Erledigung eines Sachantrages ist als Verfahrensmangel geltend zu machen, nicht aber nach § 503 Z 4 ZPO. Entscheidungstexte 6 Ob 140/74 Entscheidungstext OGH 07.08.1974 6 Ob 140/74 3 Ob 173/74 Entscheidungstext OGH 17.09.1974 3 Ob 173/74 Beisatz: ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 BZPO §503 E4c16
Rechtssatz: Ob eine Ehe unheilbar zerrüttet ist, stellt eine Rechtsfrage dar, dagegen muss die Ursache der Zerrüttung festgestellt werden (hier §§ 50, 51 EheG). Entscheidungstexte 6 Ob 105/74 Entscheidungstext OGH 11.07.1974 6 Ob 105/74 Veröff: EvBl 1975/91 S 186 1 Ob 644/83 Entscheidungstext OGH 01.06.19... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C2c
Rechtssatz: Die Verwertung von Vorakten (Verlesung von Zeugenaussagen oder Parteiaussagen) zur Feststellung solcher Tatsachen, die durch unmittelbare Beweisaufnahme erhoben werden können, verletzt den Unmittelbarkeitsgrundsatz. Entscheidungstexte 1 Ob 115/74 Entscheidungstext OGH 10.07.1974 1 Ob 115/74 1 Ob 632/82 Ent... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C2c
Rechtssatz: Die Verwertung von Vorakten (Verlesung von Zeugenaussagen oder Parteiaussagen) zur Feststellung solcher Tatsachen, die durch unmittelbare Beweisaufnahme erhoben werden können, verletzt den Unmittelbarkeitsgrundsatz. Entscheidungstexte 1 Ob 115/74 Entscheidungstext OGH 10.07.1974 1 Ob 115/74 1 Ob 632/82 Ent... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z3 D
Rechtssatz: In der Übernahme der Feststellungen des Erstgerichtes durch das Berufungsgericht kann schon begrifflich eine Aktenwidrigkeit nicht liegen. Entscheidungstexte 8 Ob 144/74 Entscheidungstext OGH 09.07.1974 8 Ob 144/74 5 Ob 82/75 Entscheidungstext OGH 17.06.1975 5 Ob 82/75 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z3 D
Rechtssatz: In der Übernahme der Feststellungen des Erstgerichtes durch das Berufungsgericht kann schon begrifflich eine Aktenwidrigkeit nicht liegen. Entscheidungstexte 8 Ob 144/74 Entscheidungstext OGH 09.07.1974 8 Ob 144/74 5 Ob 82/75 Entscheidungstext OGH 17.06.1975 5 Ob 82/75 ... mehr lesen...
Mit der Behauptung, sie habe für den Beklagten Arbeiten zur Errichtung der Warmwasserpumpenheizung und Ölfeuerungs- und sanitären Anlagen in dessen Neubau in L durchgeführt, begehrt die Klägerin die Bezahlung von restlichen 60.000 S samt Anhang. Der Beklagte wendete ein, er habe durch seinen Vertreter und Architekten Ing. Peter G mit dem Vertreter der Klagerin Jürgen S vereinbart, daß die in Auftrag gegebenen Arbeiten bis zum 20. April 1971 fertigzustellen seien und daß er im Falle de... mehr lesen...
Norm: EheG §59 Abs2ZPO §503 Z4 E4c16
Rechtssatz: Verjährte und verziehene Eheverfehlungen können in die Verschuldensabwägung einbezogen werden. Ausgeschlossen ist lediglich die hilfsweise Geltendmachung solcher Eheverfehlungen, die vom beleidigten Teil gar nicht als ehezerstörend empfunden wurden (Schwind in Klang ABGB 2.Auflage I/1 835, EvBl 1957/189). Entscheidungstexte 3 Ob 23/74 Entsc... mehr lesen...
Norm: EheG §47ZPO §503 Z4 E4c16
Rechtssatz: Die Wahrscheinlichkeit ehebrecherischer Beziehungen ist eine im Revisionsverfahren unüberprüfbare Tatfrage. Eine unrichtige rechtliche Beurteilung läge nur dann vor, wenn Tatsachen, die bloß wahrscheinlich, aber nicht erwiesen sind, der Entscheidung zugrundegelegt worden wären. Entscheidungstexte 3 Ob 23/74 Entscheidungstext OGH 25.06.1974... mehr lesen...
Norm: EheG §59 Abs2ZPO §503 Z4 E4c16
Rechtssatz: Verjährte und verziehene Eheverfehlungen können in die Verschuldensabwägung einbezogen werden. Ausgeschlossen ist lediglich die hilfsweise Geltendmachung solcher Eheverfehlungen, die vom beleidigten Teil gar nicht als ehezerstörend empfunden wurden (Schwind in Klang ABGB 2.Auflage I/1 835, EvBl 1957/189). Entscheidungstexte 3 Ob 23/74 Entsc... mehr lesen...
Norm: EheG §47ZPO §503 Z4 E4c16
Rechtssatz: Die Wahrscheinlichkeit ehebrecherischer Beziehungen ist eine im Revisionsverfahren unüberprüfbare Tatfrage. Eine unrichtige rechtliche Beurteilung läge nur dann vor, wenn Tatsachen, die bloß wahrscheinlich, aber nicht erwiesen sind, der Entscheidung zugrundegelegt worden wären. Entscheidungstexte 3 Ob 23/74 Entscheidungstext OGH 25.06.1974... mehr lesen...
Die Aufhebung des im ersten Rechtsgange erflossenen erstgerichtlichen Urteils erfolgte zur Feststellung des Zeitpunktes einer vom Beklagten behaupteten privaten Übernahme einer gegenüber der Volksbank S bestehenden Schuld der Hildegard G durch den Beklagten. Nur für den Fall einer vor Klagszustellung erfolgten Schuldübernahme im Sinne des § 1405 ABGB würde namlich die Abweisung des auf den § 1409 ABGB gestützten Klagebegehrens aus dem Gründe: des § 1409 Abs. 1 letzter Satz ABGB gerecht... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E2aZPO §503 Z4 E4b
Rechtssatz: Feststellungsmängel, die ihre Ursache in der rechtlichen Beurteilung haben, sind vom Berufungsgericht wahrzunehmen, wenn der Berufungsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung geltend gemacht wurde, auch wenn der Berufungswerber die Mangelhaftigkeit nicht rügte. Entscheidungstexte 4 Ob 315/74 Entscheidungstext OGH 11.06.1974 4 Ob 315... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E2aZPO §503 Z4 E4b
Rechtssatz: Feststellungsmängel, die ihre Ursache in der rechtlichen Beurteilung haben, sind vom Berufungsgericht wahrzunehmen, wenn der Berufungsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung geltend gemacht wurde, auch wenn der Berufungswerber die Mangelhaftigkeit nicht rügte. Entscheidungstexte 4 Ob 315/74 Entscheidungstext OGH 11.06.1974 4 Ob 315... mehr lesen...
Der Kläger begehrt den Ersatz für Wertminderung seines PKWs, der Anfang Juni 1972, auf einem Parkplatz im Werksgelände der VÖEST abgestellt, durch in der Nähe durchgeführte Sandstrahlarbeiten der Beklagten beschädigt worden sei. Das Erstgericht wies die Klage zur Gänze ab. Nach seinen Feststellungen stellte der Kläger als Arbeiter der VÖEST sein Fahrzeug immer auf dem Parkplatz östlich der Halle der Maschinenbauabteilung II ab. In der Zeit vom 5. bis 7. Juni 1972 führte die Beklagte... mehr lesen...
Der Kläger begehrt den Ersatz für Wertminderung seines PKWs, der Anfang Juni 1972, auf einem Parkplatz im Werksgelände der VÖEST abgestellt, durch in der Nähe durchgeführte Sandstrahlarbeiten der Beklagten beschädigt worden sei. Das Erstgericht wies die Klage zur Gänze ab. Nach seinen Feststellungen stellte der Kläger als Arbeiter der VÖEST sein Fahrzeug immer auf dem Parkplatz östlich der Halle der Maschinenbauabteilung II ab. In der Zeit vom 5. bis 7. Juni 1972 führte die Beklagte... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C1aZPO §528 D2
Rechtssatz: Die Tatsache, daß sich das Berufungsgericht nicht mit der Anfechtung der Kostenentscheidung erster Instanz auseinandersetzte, ist keine mit Revision bekämpfbare Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens. Entscheidungstexte 4 Ob 33/74 Entscheidungstext OGH 28.05.1974 4 Ob 33/74 Veröff: Arb 9234 2 Ob ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C1aZPO §528 D2
Rechtssatz: Die Tatsache, daß sich das Berufungsgericht nicht mit der Anfechtung der Kostenentscheidung erster Instanz auseinandersetzte, ist keine mit Revision bekämpfbare Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens. Entscheidungstexte 4 Ob 33/74 Entscheidungstext OGH 28.05.1974 4 Ob 33/74 Veröff: Arb 9234 2 Ob ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C3cZPO §503 Z4 E2dZPO §557ZPO §562 E
Rechtssatz: Ebenso, wie die in erster und zweiter Instanz obsiegende Partei nicht verpflichtet ist, die ihr nachteiligen Feststellungen im Berufungsverfahren oder Revisionsverfahren zu bekämpfen (EvBl 1971/123 ua), muß auch die in erster und zweiter Instanz obsiegende Partei die Verletzung der Eventualmaxime nicht rügen. Sie ist dann vom Revisionsgericht von Amts wegen wahrzunehmen. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C3cZPO §503 Z4 E2dZPO §557ZPO §562 E
Rechtssatz: Ebenso, wie die in erster und zweiter Instanz obsiegende Partei nicht verpflichtet ist, die ihr nachteiligen Feststellungen im Berufungsverfahren oder Revisionsverfahren zu bekämpfen (EvBl 1971/123 ua), muß auch die in erster und zweiter Instanz obsiegende Partei die Verletzung der Eventualmaxime nicht rügen. Sie ist dann vom Revisionsgericht von Amts wegen wahrzunehmen. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C3cZPO §503 Z4 E2dZPO §557ZPO §562 E
Rechtssatz: Ebenso, wie die in erster und zweiter Instanz obsiegende Partei nicht verpflichtet ist, die ihr nachteiligen Feststellungen im Berufungsverfahren oder Revisionsverfahren zu bekämpfen (EvBl 1971/123 ua), muß auch die in erster und zweiter Instanz obsiegende Partei die Verletzung der Eventualmaxime nicht rügen. Sie ist dann vom Revisionsgericht von Amts wegen wahrzunehmen. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z3 D
Rechtssatz: Eine Aktenwidrigkeit ist nur gegeben, wenn Feststellungen auf aktenwidriger Grundlage getroffen werden, das heißt wenn der Inhalt einer Urkunde, eines Protokolls oder eines sonstigen Aktenstückes unrichtig wiedergegeben und infolgedessen ein fehlerhaftes Sachverhaltsbild der rechtlichen Beurteilung unterzogen wurde, nicht aber schon dann, wenn das auf Grund der Beweisaufnahme gewonnene Sachverhaltsbild bloß vom P... mehr lesen...
Norm: ZPO §362ZPO §482 B2ZPO §503 Z2 C3b
Rechtssatz: Da ein Angriff gegen ein vom Gericht eingeholtes Sachverständigengutachten im Rechtsmittelverfahren nur dann Erfolg haben wird, wenn dem Sachverständigen ein Verstoß gegen die Denkgesetze oder die Außerachtlassung erheblichen Verhandlungsstoffes nachgewiesen wird, müssen die Parteien schon in erster Instanz alle Behauptungen aufstellen und die dazu erforderlichen Beweise anbieten, welche für ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z3 D
Rechtssatz: Eine Aktenwidrigkeit ist nur gegeben, wenn Feststellungen auf aktenwidriger Grundlage getroffen werden, das heißt wenn der Inhalt einer Urkunde, eines Protokolls oder eines sonstigen Aktenstückes unrichtig wiedergegeben und infolgedessen ein fehlerhaftes Sachverhaltsbild der rechtlichen Beurteilung unterzogen wurde, nicht aber schon dann, wenn das auf Grund der Beweisaufnahme gewonnene Sachverhaltsbild bloß vom P... mehr lesen...
Norm: ZPO §362ZPO §482 B2ZPO §503 Z2 C3b
Rechtssatz: Da ein Angriff gegen ein vom Gericht eingeholtes Sachverständigengutachten im Rechtsmittelverfahren nur dann Erfolg haben wird, wenn dem Sachverständigen ein Verstoß gegen die Denkgesetze oder die Außerachtlassung erheblichen Verhandlungsstoffes nachgewiesen wird, müssen die Parteien schon in erster Instanz alle Behauptungen aufstellen und die dazu erforderlichen Beweise anbieten, welche für ... mehr lesen...
Norm: ZPO §405 GZPO §503 Z2 C1bZPO §503 Z2 C6ZPO §503 E4a
Rechtssatz: Verstoß gegen § 405 ZPO stellt keine unrichtige Beurteilung im Sinne des § 503 Z 4 ZPO sondern eine Mangelhaftigkeit dar. Entscheidungstexte 5 Ob 116/74 Entscheidungstext OGH 15.05.1974 5 Ob 116/74 8 Ob 4/78 Entscheidungstext OGH 15.02.1978 8 Ob 4/78 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIIiHGB §346 AHGB §346 EZPO §503 Z4 E4c22
Rechtssatz: Incoterms sind eine Zusammenfassung der Handelsusancen und Handelsgebräuche über die Auslegung der handelsüblichen Vertragsformen im internationalen Handelsverkehr. Ihre Auslegung fällt in das Gebiet der rechtlichen Beurteilung. Entscheidungstexte 5 Ob 79/74 Entscheidungstext OGH 15.05.1974 5 Ob 79/74 Veröf... mehr lesen...
Mit der am 9. Oktober i972 beim Bezirksgericht Feldkirch eingebrachten Klage begehrte der am 11. Juli 1971 geborene Kläger, der bei seiner Mutterin F wohnhaft ist, gegenüber den - in der Schweiz bzw. in Liechtenstein wohnhaften - Beklagten als den Rechtsnachfolgern des am 21. Mai 1971 verstorbenen Ernst Werner S die Feststellung, daß Ernst Werner S sein Vater sei, weil der Genannte der Mutter des Klägers in der kritischen Zeit beigewohnt habe, infolge seines Todes aber die Feststellun... mehr lesen...