Norm
ZPO §503 Z4 E4c18Rechtssatz
Rechtsfragen, wenn die Notwendigkeit der Vernehmung des Testamentsverfassers als Zeugen, davon abhängt, ob der Inhalt der letztwilligen Verfügung eindeutig ist oder ob sie auch einen Anhaltspunkt für eine von einem Erben gewünschte Auslegung bietet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0043499Dokumentnummer
JJR_19740514_OGH0002_0040OB00535_7400000_001