Norm
UeKindG ArtV Z5Rechtssatz
Die neuerliche Geltendmachung des schon vom Berufungsgericht für nicht zutreffend erkannten Verfahrensmangels im Revisionsverfahren ist bei Streitigkeiten über die Vaterschaft zu einem unehelichen Kind im Hinblick auf den dieses Verfahren beherrschenden Untersuchungsgrundsatz zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0043137Dokumentnummer
JJR_19740508_OGH0002_0010OB00067_7400000_001