Die Klägerin hat am 18. März 1966 vor dem Standesamt S mit dem Beklagten die Ehe geschlossen. Am 23. August 1968 schlossen die Streitteile einen notariellen Schenkungsvertrag, mit welchem die Klägerin die Hälfte der ihr gehörigen Liegenschaft EZ 23 KG K dem Beklagten schenkte. Schon vor Abschluß dieses Vertrages hatten die Ehegatten verschiedene Aufwendungen auf die Liegenschaft getätigt; der Beklagte hatte dort Vieh eingestellt, welches im Fleischhauereibetrieb seiner Eltern in S gew... mehr lesen...
Norm: ZPO §417ZPO §477 Abs1 Z9 D9ZPO §503 Z3 D
Rechtssatz: Die tatsächliche oder vermeintliche unrichtige Wiedergabe des Prozessvorbringens einer Partei im angefochtenen Urteil ist für die Überprüfung der Richtigkeit der Entscheidung ohne Bedeutung; hierin liegt keine Aktenwidrigkeit. Entscheidungstexte 3 Ob 66/74 Entscheidungstext OGH 28.01.1975 3 Ob 66/74 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §417ZPO §477 Abs1 Z9 D9ZPO §503 Z3 D
Rechtssatz: Die tatsächliche oder vermeintliche unrichtige Wiedergabe des Prozessvorbringens einer Partei im angefochtenen Urteil ist für die Überprüfung der Richtigkeit der Entscheidung ohne Bedeutung; hierin liegt keine Aktenwidrigkeit. Entscheidungstexte 3 Ob 66/74 Entscheidungstext OGH 28.01.1975 3 Ob 66/74 ... mehr lesen...
Norm: UeKindG ArtXZPO §503 Z4 E3
Rechtssatz: 1) Ist die Vaterschaft zu einem unehelichen Kind Vorfrage, so ist der Vorfragebeurteilung das neue Recht zugrundezulegen, wenn die mündliche Verhandlung erster Instanz nach dem Inkrafttreten des UeKindG geschlossen wurde. 2) Art X § 2 UeKindG enthält eine gegenteilige Vorschrift nur für Streitigkeiten über die Feststellung der Vaterschaft zu einem unehelichen Kind, die Anerkennung der Vaterschaft und... mehr lesen...
Nach rechtskräftiger Zurückweisung der Klage hinsichtlich des Teilbegehrens auf Feststellung der unehelichen Vaterschaft des Beklagten wies der Erstrichter das restliche Klagebegehren auf Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbetrages ab. Nach seinen Feststellungen hat der Beklagte, der französischer Staatsangehöriger ist, anläßlich seiner Befragung vor der österreichischen Botschaft in Paris am 22. Dezember 1970 erklärt, daß er vom Feber 1967 bis zu seiner Abreise am 31. Mai 1967 mit d... mehr lesen...
Norm: UeKindG ArtXZPO §503 Z4 E3
Rechtssatz: 1) Ist die Vaterschaft zu einem unehelichen Kind Vorfrage, so ist der Vorfragebeurteilung das neue Recht zugrundezulegen, wenn die mündliche Verhandlung erster Instanz nach dem Inkrafttreten des UeKindG geschlossen wurde. 2) Art X § 2 UeKindG enthält eine gegenteilige Vorschrift nur für Streitigkeiten über die Feststellung der Vaterschaft zu einem unehelichen Kind, die Anerkennung der Vaterschaft und... mehr lesen...
Norm: ZPO §182 Abs1ZPO §503 Z2 C5ZPO §503 Z4 E4b
Rechtssatz: Die Außerachtlassung der materiellen Prozessleitung gehört zum Revisionsgrund nach § 503 Z 4 ZPO, wenn sie sich als Folge unrichtiger rechtlicher Beurteilung der Sache durch die Untergerichte darstellt und zum Mangel der für die richtige Rechtsanwendung erforderlichen Tatsachenfeststellungen geführt hat (Fasching IV, 326 in Verbindung mit 209). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Die klagende A-Sparkasse begehrt von der beklagten S-AG die Zahlung von 40.597 S samt 8.5% Zinsen seit 25. Jänner 1973. Zur Begründung: ihres Begehrens brachte sie im wesentlichen vor: Die W-Ges. m. b. H. in Linz habe für die Beklagte die Zentralheizungsanlage im Werk III Linz-Wegscheid geliefert und montiert und der Beklagten hiefür laut Faktura Nr. 412/72 vom 29. Juni 1972 den Betrag von 955.080.40 S in Rechnung gestellt. Diese Firma habe ihre Forderung auf Grund eines ihr gewährte... mehr lesen...
Norm: ZPO §182 Abs1ZPO §503 Z2 C5ZPO §503 Z4 E4b
Rechtssatz: Die Außerachtlassung der materiellen Prozessleitung gehört zum Revisionsgrund nach § 503 Z 4 ZPO, wenn sie sich als Folge unrichtiger rechtlicher Beurteilung der Sache durch die Untergerichte darstellt und zum Mangel der für die richtige Rechtsanwendung erforderlichen Tatsachenfeststellungen geführt hat (Fasching IV, 326 in Verbindung mit 209). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §182 Abs1ZPO §503 Z2 C5ZPO §503 Z4 E4b
Rechtssatz: Die Außerachtlassung der materiellen Prozessleitung gehört zum Revisionsgrund nach § 503 Z 4 ZPO, wenn sie sich als Folge unrichtiger rechtlicher Beurteilung der Sache durch die Untergerichte darstellt und zum Mangel der für die richtige Rechtsanwendung erforderlichen Tatsachenfeststellungen geführt hat (Fasching IV, 326 in Verbindung mit 209). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1175 A1ABGB §1201ZPO §503 Z4 E4c/11ZPO §502 Z4 E4c/12
Rechtssatz: Ob ein Gesellschafter einer bürgerlich rechtlichen Gesellschaft gehandelt hat, ist Tatfrage (Wahle in Klang 2. Auflage V, 633). Entscheidungstexte 1 Ob 225/74 Entscheidungstext OGH 15.01.1975 1 Ob 225/74 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH... mehr lesen...
Norm: ABGB §1175 A1ABGB §1201ZPO §503 Z4 E4c/11ZPO §502 Z4 E4c/12
Rechtssatz: Ob ein Gesellschafter einer bürgerlich rechtlichen Gesellschaft gehandelt hat, ist Tatfrage (Wahle in Klang 2. Auflage V, 633). Entscheidungstexte 1 Ob 225/74 Entscheidungstext OGH 15.01.1975 1 Ob 225/74 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C1a
Rechtssatz: Eine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens im Sinne des § 503 Z 2 ZPO ist nur dann gegeben, wenn bei Sammlung des Prozessstoffes ein Verfahrensgesetz verletzt wurde und diese Gesetzesverletzung geeignet war, eine erschöpfende und gründliche Beurteilung der Sache zu hindern. Entscheidungstexte 8 Ob 266/74 Entscheidungstext OGH 14.01.1975 8 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C2c
Rechtssatz: Erledigung der Beweisrüge und rechtliche Beurteilung einzelner Vorfälle als Eheverfehlung in einem führt zwangsläufig zu einer Vermengung dieser beiden Überprüfungsaufgaben des Rechtsmittelgerichtes, sodaß sich kaum zweifelsfrei erkennen läßt, welche erstgerichtlichen Feststellungen das Berufungsgericht als unbedenklich übernehmen, welche es ergänzen und von welchen es abgehen wollte. Entsch... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C1a
Rechtssatz: Eine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens im Sinne des § 503 Z 2 ZPO ist nur dann gegeben, wenn bei Sammlung des Prozessstoffes ein Verfahrensgesetz verletzt wurde und diese Gesetzesverletzung geeignet war, eine erschöpfende und gründliche Beurteilung der Sache zu hindern. Entscheidungstexte 8 Ob 266/74 Entscheidungstext OGH 14.01.1975 8 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C2c
Rechtssatz: Erledigung der Beweisrüge und rechtliche Beurteilung einzelner Vorfälle als Eheverfehlung in einem führt zwangsläufig zu einer Vermengung dieser beiden Überprüfungsaufgaben des Rechtsmittelgerichtes, sodaß sich kaum zweifelsfrei erkennen läßt, welche erstgerichtlichen Feststellungen das Berufungsgericht als unbedenklich übernehmen, welche es ergänzen und von welchen es abgehen wollte. Entsch... mehr lesen...
Norm: EKHG §1EKHG §5 Abs1 IIAEKHG §9 Abs1 EZPO §266 BZPO §503 E4c3
Rechtssatz: Zur Behauptungspflicht und Beweislastverteilung bei Klagen aus der Halterhaftung. Entscheidungstexte 2 Ob 274/74 Entscheidungstext OGH 19.12.1974 2 Ob 274/74 Veröff: ZVR 1975/273 S 371 2 Ob 225/75 Entscheidungstext OGH 29.01.1976 2 Ob 225/75 V... mehr lesen...
Norm: ZPO §271ZPO §503 E2a
Rechtssatz: Im Bereich der rechtlichen Beurteilung des erhobenen Sachverhaltsbildes auf Grund inländischer Rechtsnormen gibt es keine Parteipflichten, keine Säumniswirkungen oder Präklusionswirkungen. Diese kann durch die Dispositionsfreiheit der Parteien nicht eingeengt werden, da die Parteien auch in den von der Dispositionsmaxime beherrschten Verfahren nur Herren über den Sachantrag und den Prozeßstoff sind, nicht ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C2b
Rechtssatz: Das Berufungsgericht darf die Erledigung der vom Kläger erhobenen Beweisrüge nicht dadurch umgehen, daß es seiner Entscheidung an Stelle der vom Erstgericht getroffenen Feststellungen angebliche Erfahrungssätze zugrundelegt, ohne auszudrücken, ob und inwieweit es die Feststellungen des Erstgerichtes übernimmt oder als bedenklich ansieht. Entscheidungstexte 5 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C2b
Rechtssatz: Das Berufungsgericht darf die Erledigung der vom Kläger erhobenen Beweisrüge nicht dadurch umgehen, daß es seiner Entscheidung an Stelle der vom Erstgericht getroffenen Feststellungen angebliche Erfahrungssätze zugrundelegt, ohne auszudrücken, ob und inwieweit es die Feststellungen des Erstgerichtes übernimmt oder als bedenklich ansieht. Entscheidungstexte 5 ... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C3aZPO §503 Z4 E4c23
Rechtssatz: Das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer auf die Verwechslung im Sinne des § 9 UWG gerichteten Absicht ist eine Tatfrage. Entscheidungstexte 4 Ob 360/74 Entscheidungstext OGH 17.12.1974 4 Ob 360/74 4 Ob 314/76 Entscheidungstext OGH 11.05.1976 4 Ob 314/76 Beisatz: Schwedenbomb... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C3aZPO §503 Z4 E4c23
Rechtssatz: Das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer auf die Verwechslung im Sinne des § 9 UWG gerichteten Absicht ist eine Tatfrage. Entscheidungstexte 4 Ob 360/74 Entscheidungstext OGH 17.12.1974 4 Ob 360/74 4 Ob 314/76 Entscheidungstext OGH 11.05.1976 4 Ob 314/76 Beisatz: Schwedenbomb... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E2dZPO §503 Z4 E4bZPO §510 Abs1
Rechtssatz: Sind Feststellungen über den Parteiwillen widerspruchsvoll, liegen in Wahrheit keine Feststellungen vor. Entscheidungstexte 2 Ob 271/74 Entscheidungstext OGH 05.12.1974 2 Ob 271/74 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0043344 D... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E2dZPO §503 Z4 E4bZPO §510 Abs1
Rechtssatz: Sind Feststellungen über den Parteiwillen widerspruchsvoll, liegen in Wahrheit keine Feststellungen vor. Entscheidungstexte 2 Ob 271/74 Entscheidungstext OGH 05.12.1974 2 Ob 271/74 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0043344 D... mehr lesen...
Norm: 4.EVHGB Art8 Nr8ZPO §503 Z4 E4c22
Rechtssatz: Rechtliche Beurteilung: Ob der Verfallstag oder der Zahlungstag für den Umrechnungskurs einer Verpflichtung in ausländischer Währung maßgeblich ist. Entscheidungstexte 1 Ob 210/74 Entscheidungstext OGH 04.12.1974 1 Ob 210/74 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1974:R... mehr lesen...
Norm: 4.EVHGB Art8 Nr8ZPO §503 Z4 E4c22
Rechtssatz: Rechtliche Beurteilung: Ob der Verfallstag oder der Zahlungstag für den Umrechnungskurs einer Verpflichtung in ausländischer Währung maßgeblich ist. Entscheidungstexte 1 Ob 210/74 Entscheidungstext OGH 04.12.1974 1 Ob 210/74 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1974:R... mehr lesen...
Der Kläger kaufte am 21 Mai 1969 bei Ing. Josef T, Maschinen Importe, Handel und Verkauf in L, eine Soft-Eismaschine Marke G C 220 Volt, Tischmodell, zweigruppig mit Mischbatterie T 682 zum Preis von 70.000 S, die dieser im Feber 1969 von der Firma G C Etablissement in V bezogen hatte. Erzeugerin der Speiseeismaschine ist die Beklagte. Am 4. Juni 1969 wurde die Speiseeismaschine geliefert und von dem entsandten Monteur des Ing. Josef T im Geschäft des Klägers aufgestellt. Dieser ertei... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 C2b
Rechtssatz: Ist das Berufungsgericht nicht von einer durch die Beweiswürdigung gewonnenen Feststellung der ersten Instanz abgegangen, sondern hat es bloß eine dem Erstgericht bei der Zusammenfassung der Feststellungen unterlaufene Aktenwidrigkeit korrigiert, so kann dies eine Mangelhaftigkeit des berufungsgerichtlichen Verfahrens nicht begründen. Entscheidungstexte 2 Ob 3... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4bZPO §503 E4c3
Rechtssatz: Feststellungsmängel können nur im Rahmen des vom Beweispflichtigen behaupteten Sachverhaltes berücksichtigt werden. Entscheidungstexte 7 Ob 220/74 Entscheidungstext OGH 21.11.1974 7 Ob 220/74 Veröff: JBl 1975,544 3 Ob 608/81 Entscheidungstext OGH 08.10.1981 3 Ob 608/81 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4bZPO §503 E4c3
Rechtssatz: Feststellungsmängel können nur im Rahmen des vom Beweispflichtigen behaupteten Sachverhaltes berücksichtigt werden. Entscheidungstexte 7 Ob 220/74 Entscheidungstext OGH 21.11.1974 7 Ob 220/74 Veröff: JBl 1975,544 3 Ob 608/81 Entscheidungstext OGH 08.10.1981 3 Ob 608/81 ... mehr lesen...