RS OGH 1974/11/28 2Ob320/74 (2Ob321/74)

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Veröffentlicht am 28.11.1974
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Norm

ZPO §503 C2b

Rechtssatz

Ist das Berufungsgericht nicht von einer durch die Beweiswürdigung gewonnenen Feststellung der ersten Instanz abgegangen, sondern hat es bloß eine dem Erstgericht bei der Zusammenfassung der Feststellungen unterlaufene Aktenwidrigkeit korrigiert, so kann dies eine Mangelhaftigkeit des berufungsgerichtlichen Verfahrens nicht begründen.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 320/74
    Entscheidungstext OGH 28.11.1974 2 Ob 320/74

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0043228

Dokumentnummer

JJR_19741128_OGH0002_0020OB00320_7400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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