Norm
ZPO §371Rechtssatz
Zulassung und Durchführung der Parteienvernehmung ist ein Akt der Beweiswürdigung, wenn die Frage, ob der Beweis einer streitigen Tatsache schon durch andere Beweismittel hergestellt ist oder nicht, zu beurteilen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0040699Dokumentnummer
JJR_19750408_OGH0002_0040OB00002_7500000_002