Norm
ZPO §503 Z2 C1aRechtssatz
Das Berufungsverfahren bleibt mangelhaft, wenn sich das Berufungsgericht mit der Beweisrüge überhaupt nicht auseinandersetzt, weil ein Sachverständigen - Kostenvorschuss nicht rechtzeitig erlegt wird. Das Berufungsgericht hat sich vielmehr im Einzelnen mit den Ausführungen des Berufungswerbers zur Beweiswürdigung des Erstgerichtes soweit zu befassen, als dies ohne Beiziehung eines Sachverständigen möglich ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0042993Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.04.2022