Norm
ABGB §163 H4cRechtssatz
1) Das Vaterschaftsverfahren erster Instanz ist mangelfrei, wenn die serologische Untersuchung infolge Verzichtes und auf Krankheit gegründete Verweigerung der Blutabnahme unterbleibt.
2) Das Vaterschaftsverfahren zweiter Instanz ist jedoch mangelhaft, wenn sich der in Anspruch genommene Mann nunmehr der Blutuntersuchung unterziehen will, das Berufungsgericht jedoch nicht alle beweiskräftigen Blutmerkmale untersuchen läßt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0048548Dokumentnummer
JJR_19750318_OGH0002_0030OB00052_7500000_002