Norm
MSchG §11Rechtssatz
Der Gegner der gefährdeten Partei hat den Gegenbeweis zu erbringen, daß der gefährdeten Partei die für die Markeneintragung erforderliche Unternehmereigenschaft fehlt ("k die Küche").
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0043469Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.04.2011