Norm
ZPO §503 Z4 E2cRechtssatz
Der Rechtssatz, daß eine in der Berufung nicht gesetzmäßig ausgeführte Rechtsrüge in dritter Instanz nicht nachgetragen werden darf, gilt nicht, wenn infolge Beweiswiederholung oder Beweisergänzung das Sachverhaltsbild eine mehr als unbedeutende Veränderung erfahren hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0043477Dokumentnummer
JJR_19751008_OGH0002_0010OB00189_7500000_001