Norm
EheG §66Rechtssatz
Wenn die Unterinstanzen das Unterhaltsbegehren der Frau wegen ihres Krankengeldbezuges auf Grund früherer Beschäftigung abgewiesen haben, haben sie den Unterhalt mit "Null" bemessen. Die Revision ist daher unzulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0042685Dokumentnummer
JJR_19540707_OGH0002_0020OB00510_5400000_001