Norm
EheG §71 Satz2Rechtssatz
Die Frage, ob der geschiedene Gatte durch die Unterhaltsleistung für seine geschiedene Frau seinen angemessenen eigenen Unterhalt gefährdet, ist eine Frage nach dem Grund der Unterhaltspflicht. Die Revision ist daher zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0042658Dokumentnummer
JJR_19520507_OGH0002_0030OB00284_5200000_001