Norm
ZPO §502 Abs2 Z1Rechtssatz
Es ist keine Bemessungsfrage, ob einem in einer geschlossenen Anstalt Befindlichen ungeachtet der dadurch bewirkten gänzlichen oder teilweisen Bedarfsdeckung ein Unterhaltsanspruch gegen seinen Vater zusteht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0042538Dokumentnummer
JJR_19840222_OGH0002_0010OB00777_8300000_001