Norm
ZPO §502 Abs2 Z1 Ca1Rechtssatz
Keine Frage der Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen stellt es dar, wenn die Frage zu beantworten ist, ob einem vermögenslosen und nicht berufstätigen Elternteil eine Verpflichtung zur Leistung eines Unterhaltsbeitrages aufzuerlegen ist, weil sein nunmehriger Ehegatte seine finanziellen Lebensverhältnisse so zu gestalten hat, daß er seinem für ein Kind aus erster Ehe unterhaltspflichtigen Ehegatten für Unterhaltsleistungen erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0042499Dokumentnummer
JJR_19830713_OGH0002_0010OB00677_8300000_003