RS OGH 1982/4/27 5Ob590/82, 1Ob668/86, 1Ob678/89, 8Ob1658/93, 3Ob89/97b, 4Ob1/21g

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Veröffentlicht am 27.04.1982
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Norm

ABGB §140 Aa
ABGB §176 B
ZPO §502 Abs2 Z1 Ca1

Rechtssatz

Der Einwand, die Unterhaltszahlungen würden nicht ausschließlich zur Alimentierung des Berechtigten verwendet werden (sondern auch zur Erhaltung der geringer alimentierten Kinder aus erster Ehe), ist bei der Unterhaltsfestsetzung unbeachtlich und kann nur nach § 176 ABGB aufgegriffen werden (offen gelassen wurde, ob diese Frage nicht ohnehin nur die Bemessung des gesetzlichen Unterhalts betrifft).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0047377

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

15.07.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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