RS OGH 1982/11/24 6Ob821/82 (6Ob822/82)

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Veröffentlicht am 24.11.1982
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Norm

ZPO §502 Abs2 Ca1

Rechtssatz

Ist die angefochtene einheitliche Entscheidung eines Teiles des umfaßten Zeitraumes von einer selbständigen, dem Bemessungskomplex entnommenen Begründung getragen, ist das Rechtsmittel an den OGH hinsichtlich der nicht davon umfaßten Begründung für den gesamten Zeitraum zulässig, wenn auch nicht berechtigt, da es dem OGH auch im Rahmen der Erledigung eines zulässigen Rechtsmittels verwehrt ist, Bemessungsfragen zu überprüfen.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 821/82
    Entscheidungstext OGH 24.11.1982 6 Ob 821/82

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0042466

Dokumentnummer

JJR_19821124_OGH0002_0060OB00821_8200000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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