Norm: ZPO §423
Rechtssatz: Die Fällung eines Ergänzungsurteils trotz Ablaufes der Frist des § 423 Abs 2 ZPO ist ein bloßer Verfahrensmangel. Entscheidungstexte 10 ObS 150/89 Entscheidungstext OGH 23.01.1990 10 ObS 150/89 Veröff: SSV - NF 4/4 = SZ 63/5 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0041549 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin, die den Beruf einer diplomierten Krankenschwester erlernt hat, war in den letzten 15 Jahren vor der Antragstellung als qualifizierte Krankenschwester, zuletzt als mobile Krankenschwester, tätig. Zufolge gesundheitsbedingter Einschränkungen ihrer Leistungsfähigkeit ist sie nur mehr in der Lage, leichte und mittelschwere Arbeiten, vorwiegend im Sitzen, bis zu einem Drittel der Arbeitszeit auch im Gehen oder Stehen, dies jedoch nicht kontinuierlich,... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Erstgericht hat im Beweissicherungsverfahren einem ergänzenden Antrag auf erweiterte Beweissicherungsmaßnahmen stattgegeben. Gemäß § 368 Abs. 4 ZPO kann jeder die begehrte Beweissicherung bewilligende Beschluß nicht mit einem Rechtsmittel bekämpft werden. Damit hat der Gesetzgeber unmißverständlich zum Ausdruck gebracht, daß die Bewilligung von Beweissicherungsmaßnahmen nicht in höherer Instanz überprüfbar i... mehr lesen...
Norm: ZPO §423ZPO §500 IIaZPO §500 IIIaZPO §502 Abs4 HIV1ZPO §505 Abs2
Rechtssatz: Kommt das Berufungsgericht, das davon ausging, gegen sein Urteil sei die Vollrevision zulässig, bei einer ihm vom OGH aufgetragenen Urteilsergänzung zum Ergebnis, daß der Wert des Streitgegenstandes im Bereich der Grundsatzrevision liegt, so muß neuerlich die Revisionsfrist abgewartet werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin beantragt unter Hinweis darauf, daß ihr mit Zahlungsauftrag des Kostenbeamten des Landesgerichtes Linz die halben Entscheidungsgebühren für die Urteile aller drei Instanzen vorgeschrieben worden seien, der Beklagten gemäß § 54 Abs 2 ZPO weitere Prozeßkosten in der Höhe von S 28.487,50, zumindest aber von S 8.750, sowie die Antragskosten zur Zahlung binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution aufzuerlegen. Rechtliche Beurteilung Nach stä... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verbot der Beklagten, 1. den Namen "Yves R***", außer für die Bezeichnung von der Klägerin erzeugter Waren zu verwenden, und trug ihr auf, 2. den Gebrauch sämtlicher Warenzeichen, Handelsbezeichnungen, Werbetexte, Werbemittel, Drucksachen, Rechnungen usw. einzustellen, die mit Firmenbezeichnungen, Warenzeichen, Zeichen, Werbetexten etc. von Yves R*** ausgestattet sind. Das Mehrbegehren, der Beklagten zu verbieten, Waren der Marke "Yves R***" zu verbreit... mehr lesen...
Begründung: Die erstgerichtlichen Beschlüsse betreffend das von der Antragstellerin gestellte Begehren, ihr die vormalige Ehewohnung gegen Zahlung eines monatlichen Benützungsentgeltes zuzuweisen und den Hausrat aufzuteilen, wurden vom Rekursgericht bzw. vom Obersten Gerichtshof (ON 72) aufgehoben. Zuletzt bestätigte der Oberste Gerichtshof mit seinem Beschluß vom 18. September 1986, ON 103, eine rekursgerichtliche Entscheidung, womit der erstgerichtliche Beschluß auf Unterbrechun... mehr lesen...
Begründung: Die von den Parteien am 11.Juni 1949 vor dem Standesamt Hohenems geschlossene Ehe wurde vom Landesgericht Feldkirch mit Urteil vom 2. Dezember 1985 aus beiderseitigem Verschulden rechtskräftig geschieden. Der Ehe entstammt ein Sohn, ein weiterer vorehelicher Sohn wurde durch die Ehe legitimiert. Beide Söhne sind längst volljährig. Anläßlich der Scheidung verpflichtete sich der Antragsgegner zu einer monatlichen Unterhaltszahlung von S 3.000 an die Antragstellerin. Die ... mehr lesen...
Norm: ZPO §423ZPO §572
Rechtssatz: Ist in den Entscheidungen der Vorinstanzen der nach § 572 letzter Halbsatz ZPO erforderliche Ausspruch unterblieben, so berichtigt der OGH den unvollständigen Urteilsspruch durch die entsprechende Ergänzung. Entscheidungstexte 3 Ob 581/87 Entscheidungstext OGH 27.05.1988 3 Ob 581/87 Veröff: JBl 1989,312 (Böhm) ... mehr lesen...
Begründung: Nach den Behauptungen des Klägers sei er ebenso wie 15 seiner Landsleute in Ansehung von 13 weiteren Ferienhäusern Eigentümer eines Ferienhauses in einem steiermärkischen Ferienpark, den der Beklagte gestaltet habe. Als Eigentümer der 14 in der Klage genannten Häuser hätten der Kläger und seine Landsleute (im Unterschied zu den Eigentümern zweier weiterer Häuser) dem Beklagten (der selbst Eigentümer einiger Häuser des Ferienparkes sei) einen Verwaltungsauftrag erteilt. A... mehr lesen...
Begründung: Der vorliegende Rechtsstreit, für den in erster Instanz das Arbeitsgericht Linz zuständig war, wurde durch das Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 28.10.1985, 4 Ob 83, 84/85, womit der Revision der klagenden Parteien nicht Folge gegeben wurde, rechtskräftig beendet. Die beklagte Partei beantragte am 23.12.1985 mit der
Begründung: , ihr seien restliche Eingabengebühren von S 1150,-- vorgeschrieben worden, die klagenden Parteien zum Ersatz dieser Kosten zu verpflichten. D... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte vom Erstbeklagten als Kreditnehmer und von der Zweitbeklagten als Bürgin und Zahlerin die Bezahlung von S 1,180.726,63 s.A., wobei die Exekution gegenüber der Zweitbeklagten hinsichtlich des Betrages von S 804.362,50 s.A. auf die Pfandliegenschaften EZ 876 II und 932 II, beide Katastralgemeinde Ötz, eingeschränkt ist. Das Klagebegehren setze sich aus offenen Forderungen zweier mit gesonderten Verträgen eingeräumter Kontokorrentkredite in der Höhe ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte vom Beklagten die Herausgabe einer Dreibankenanleihe 79 (SV O*****) im Nominale von S 100.000,--, einer S*****anleihe 80 (SV S*****) im Nominale von S 100.000,-- und des Sparbuches mit der Nr. ***** lautend auf „Sicherheit“ Konto Nr. *****. Diese seien der Klägerin mit dem Pfandvertrag vom 12. 3. 1982 (Beilage C – die Wertpapiere betreffend) und dem Pfandvertrag vom gleichen Datum (Beilage D – das Sparbuch betreffend) verpfändet worden. Im Sommer 1... mehr lesen...
Begründung: Anton M***, ein Dienstnehmer der Firma S*** Baugesellschaft mbH, verschuldete als Lenker eines bei der Beklagten haftpflichtversicherten Kombikraftwagens dieser Baugesellschaft am 6.7.1981 auf der Ennstalbundesstraße bei Wörschach allein einen Verkehrsunfall, indem er gegen einen von Norbert S*** gelenkten und bei der Klägerin haftpflichtversicherten LKW-Zug des Josef A*** stieß. Die im Kombi mitfahrenden Arbeitskollegen M*** Ignaz H***, Friedrich R*** und Anton K***, ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte die Feststellung der Haftung der Beklagten zur ungeteilten Hand für drei Viertel ihrer Schäden aus dem Verkehrsunfall vom 16. 6. 1983 auf dem Fuchsbühelweg bei Villach, wobei die Haftung der Zweitbeklagten mit der Versicherungssumme aus dem mit dem Erstbeklagten geschlossenen Haftpflichtversicherungsvertrag beschränkt sei. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Der dagegen erhobenen Berufung der Klägerin gab das Berufungsgericht mit dem angefoch... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehrten vom Beklagten die Bezahlung von S 400.000,- s. A. Sie hätten ihm diesen Betrag am 11.1.1982 zu treuen Handen übergeben. Damit sollte ihnen eine Option für eine Beteiligung an der Firma C KG eingeräumt werden. Den Klägern sollte die Möglichkeit geboten werden, bis Ende des Jahres 1982 zu entscheiden, ob sie sich an dieser Firma beteiligten oder nicht. Der dem Beklagten zu treuen Handen übergebene Betrag sollte bis zu einer allfälligen Umwandlung in ei... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte im vorliegenden Rechtsstreit aus dem Rechtsgrund des Schadenersatzes aus einem Verkehrsunfall zunächst die Verurteilung der Beklagten zur ungeteilten Hand zur Zahlung von S 39.942,60 s.A. Mit Urteil vom 30.12.1983 (ON 13) verurteilte das Erstgericht die Beklagten zur Zahlung von S 29.342,50 s.A. und wies das auf Zahlung eines weiteren Betrages von S 10.600,10 s.A. gerichtete Mehrbegehren ab. Dieses Urteil wurde in seinem klagsstattgebenden Teil von de... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das Begehren der Klägerin auf Bezahlung von S 54.194,63 s.A. und auf Feststellung der auf die Haftungshöchstbeträge aus dem Versicherungsvertrag beschränkten Ersatzpflicht der Beklagten dahin, daß sie der Klägerin zu 50 % hinsichtlich aller Schadenszahlungen, die diese künftig aus Anlaß des Unfalles vom 27.2.1979 an Marco H zu leisten haben wird, sowohl im ersten als auch im zweiten Rechtsgang ab. Während es in seinem Ersturteil wegen 'res judicata' ... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdete Partei und ihr Gegner waren am 9. Mai 1950 die Ehe eingegangen; diese Ehe wurde durch das im März 1984 in Rechtskraft erwachsene Scheidungsurteil aufgelöst. Im Mai 1984 stellte die Frau einen Antrag auf nacheheliche Aufteilung gemäß den §§ 81 ff. EheG. Nach diesem Antrag ist unter anderem das Tonibauerngut (EZ 62) neben einer weiteren Liegenschaft (EZ 258) Gegenstand des gerichtlichen Aufteilungsverfahrens. Die Bauerngutsliegenschaft hatte nach dem Grundbu... mehr lesen...
Norm: EGZPO ArtIV Z5ZPO §419 DZPO §423
Rechtssatz: Hat im gerichtlichen Verfahren wegen Untersuchung und Bestrafung der Winkelschreiberei das Rekursgericht seine Rekursentscheidung mit einem Ergänzungsbeschluß durch die Aussprüche ergänzt, daß der von der Abänderung betroffene Gegenstand, über den das Rekursgericht entschieden habe, S 15000,-- übersteige, und der Rekurs an den OGH zulässig sei, ist durch diesen rekursgerichtlichen Ergänzungsbes... mehr lesen...
Begründung: Auf Anzeige der Rechtsanwaltskammer leitete das Bezirksgericht Bludenz gegen den nunmehrigen Rechtsmittelwerber ein Verfahren wegen Verdachtes der Winkelschreiberei ein. Das Erstgericht erkannte im zweiten Rechtsgang, daß in fünf angezeigten Fällen der Tatbestand nach § 1 b der Justizministerialverordnung vom 8. Juni 1857, RGBl. Nr.114 nicht verwirklicht sei (Punkt 1) und daß das Verfahren (weil in den restlichen Fällen das Verfolgungshindernis der Verjährung anzunehmen ... mehr lesen...
Begründung: Die Erstbeklagte ist die Ehefrau des Franz L*****, die Zweitbeklagte und Johann L***** sind seine ehelichen Kinder. Franz L***** übernahm gegenüber der Klägerin die Haftung als Bürge und Zahler für von dieser seinem Sohn Johann L***** eingeräumte Kredite. Mit einer als Schenkungsvertrag bezeichneten schriftlichen Vereinbarung vom 20. 9. 1982 übertrug Franz L***** das Eigentum an seiner Liegenschaft EZ ***** KG R***** je zur Hälfte an die Erst- und die Zweitbeklagte.... mehr lesen...
Norm: ZPO §423ZPO §528 Abs1 Z1 C4
Rechtssatz: Hat das Erstgericht eine nach Ansicht des Rechtsmittelwerbers gebotene spruchmäßige Erledigung nicht getroffen und das deswegen angerufene Gericht zweiter Instanz die vermißte spruchmäßige Erledigung gleichfalls nicht für erforderlich gehalten, ist die zweitinstanzliche Entscheidung bestätigender Natur. Entscheidungstexte 6 Ob 825/83 Entsch... mehr lesen...
Norm: EO §78EO §402 Abs4 CZPO §423ZPO §500 Abs2 IIZPO idF WGN 1997 §500 Abs2 Z1 IIB1ZPO §500 Abs3 IIIaZPO §502 Abs4 Z1 HZPO idF ZPNov 1983 §526 Abs3 F
Rechtssatz: In den Fällen in denen ein für die Beurteilung der Anfechtungszulässigkeit notwendiger Ausspruch in der anzufechtenden oder angefochtenen Entscheidung fehlt, hat das Gericht zweiter Instanz in sinngemäßer Anwendung des § 423 ZPO diesen nachzutragen. Entscheidungste... mehr lesen...
Im Zwangsversteigerungsverfahren der der Verpflichteten gehörigen Liegenschaften EZ 15 KG M und EZ 180 KG P wurde bei der Versteigerungstagsatzung am 3. April 1978 für die letztere Liegenschaft ein Meistbot von 2 300 000 S erzielt, die zur EZ 15 KG M gehörigen Grundstücke wurden parzellenweise versteigert. Dabei erbrachte das Grundstück Nr. 720/2 Wald ein Meistbot von 19 000 S, das Grundstück Nr. 468 Acker ein solches von 805 000 S. In Ansehung des Grundstückes Nr. 166 Wald wurde das ... mehr lesen...
Norm: ZPO §419 EZPO §423 E
Rechtssatz: Bei Auslassung, die zu einer gänzlichen oder teilweisen Nichterledigung des Begehrens führen, ist auseinanderzuhalten, ob das Gericht tatsächlich auch über den Anspruch mitentscheiden wollte oder nicht. Wollte es nicht mitentscheiden, dann ist kein Raum für eine Urteilsberichtigung, sondern nur für eine Urteilsergänzung. Entscheidungstexte 2 Ob 200/78 ... mehr lesen...
Die Klägerin erlitt am 7. August 1975 bei einem Verkehrsunfall als Beifahrerin in dem von Hans S gelenkten Kraftfahrzeug schwere Verletzungen. Der andere Unfallsbeteiligte, Franz J, der mit seinem Kraftfahrzeug bei der Erstbeklagten haftpflichtversichert war, starb am 6. September 1975 an den Folgen des Unfalles. Sein Nachlaß mit Aktiven in Höhe von 47 101.73 S und Passiven von 55 871 S wurde den mit Rechtswohltat des Inventars erbserklärten Erben, nämlich seinen Kindern, dem Zweitb... mehr lesen...
Norm: ZPO §419 DZPO §423ZPO §424ZPO §464 IZPO §485
Rechtssatz: Daß die Fällung einer ergänzenden Entscheidung im Sinne des § 423 ZPO den Lauf der Rechtsmittelfrist gegen die bereits ergangene ergänzungsbedürftige Entscheidung nicht hemmt oder unterbricht, ergibt sich eindeutig aus den §§ 424, 485 ZPO. Entscheidungstexte 8 Ob 147/78 Entscheidungstext OGH 20.09.1978 8 Ob 147/78 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §233ZPO §411 CaZPO §423
Rechtssatz: Der Nichterledigung eines Teilbegehrens durch das Erstgericht kann nicht nur mit einem Rekurs oder mit einem Antrag auf Fällung eines Ergänzungsbeschlusses (§§ 423, 430 ZPO), sondern - nach Rechtskraft der abweisenden Entscheidung des Erstgerichtes - auch mit der neuerlichen Geltendmachung des betreffenden Anspruches begegnet werden (hier: Verbot des Ankündigens einer kostenlosen Probezusendung eine... mehr lesen...
Norm: ABGB §7AußStrG §9 A1AußStrG §14 A5AußStrG §16 A1ZPO §423ZPO §514 C
Rechtssatz: Beschlüsse im Außerstreitverfahren, die das Rechtsschutzbegehren nur teilweise erledigen, ohne daß der Charakter der Entscheidung als Teilentscheidung erkennbar ist, können in analoger Anwendung der ZPO mit Rekurs bekämpft werden. Entscheidungstexte 1 Ob 794/76 Entscheidungstext OGH 22.12.1976 1 Ob... mehr lesen...