Begründung: Das Gericht zweiter Instanz wies in Abänderung der vom Erstgericht erteilten Bewilligung der Unterlassungsexekution den Exekutionsantrag ab. Es sprach lediglich aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Das Erstgericht legte den gegen diese Entscheidung gerichteten außerordentlichen Revisionsrekurs der klagenden Partei unmittelbar dem Obersten Gerichtshof vor. Rechtliche Beurteilung Eine Entscheidung kann derzeit aus nachsteh... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss bestätigte das Rekursgericht den erstinstanzlichen Beschluss, mit dem der Antrag des Beklagten auf Zustellung der Klage (Pkt 1.), der Eventualantrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Pkt 2.) und der Widerspruch zurückgewiesen (Pkt 3.) und der Antrag auf Aufhebung der Vollstreckbarkeit abgewiesen wurden (Pkt 4.). Es sprach weiters aus, dass gegen seine Entscheidung der Revisionsrekurs gemäß § 528 Abs 2 Z 2 ZPO jedenfalls unzulässi... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 29. 11. 2001, GZ 3 P 35/96v-121, entschied das Pflegschaftsgericht aufgrund eines vom Vater gestellten Herabsetzungsantrags über die von diesem ab 11. 7. 1999 zu leistenden Unterhaltsbeiträge für seine im
Spruch: genannten Kinder. Mit Beschluss vom 26. 2. 2002, GZ 42 R 31/02y-127, gab das Landesgericht für ZRS Wien als Rekursgericht dem vom Vater erhobenen Rekurs keine Folge, dem Rekurs der Kinder hingegen Folge und erklärte den ordentlichen Revisionsrek... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Vater, für seinen Sohn Robin ab 1. 4. 2003 monatliche Unterhaltsbeiträge von 735,-- EUR zu zahlen (Punkt 1.), sprach aus, dass die bis zur Rechtskraft des Beschlusses fällig gewordenen Unterhaltsbeiträge abzüglich der in der Zeit vom 1. 4. 2003 bis 30. 9. 2003 geleisteten Unterhaltszahlungen von insgesamt 4.215,-- EUR binnen 14 Tagen, die künftig fällenden Beiträge jeweils am Ersten eines jeden Monates im Vorhinein zu entrichten seien (P... mehr lesen...
Begründung: Mit Erkenntnis vom 18. 12. 2003 setzte der erkennende Senat das zur Einholung einer Vorabentscheidung unterbrochene Revisionsverfahren fort, gab der Revision der Klägerin teilweise Folge, sprach ihr das Entgelt für insgesamt drei Monate zuzüglich aliquoter Sonderzahlungen, Zinsen und Gerichtsgebühren zu und wies ein Mehrbegehren ab. Mit ihrem am 5. Februar 2004 beim Obersten Gerichtshof eingelangten Kostenbestimmungsantrag verzeichnete die Klägerin die Kosten ihrer Bete... mehr lesen...
Begründung: Mit der Klage begehrte die Klägerin, zwei zwischen ihr und der beklagten Partei abgeschlossene Kreditverträge, ua weil sie wucherisch seien, (als nichtig) aufzuheben. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Ein Ausspruch über den Wert des Entscheidungsgegenstandes im Berufungsurteil unterblieb. Rechtliche Beurteilung Besteht der... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 5. 6. 2001 hat die beklagte Allgemeine Unfallversicherungsanstalt die Erkrankung, die sich die Klägerin als freiwillige Blutplasmaspenderin zugezogen hat, gemäß § 176 Abs 1 Z 2 iVm § 176 Abs 2 und § 177 ASVG als Berufskrankheit Nr 38 anerkannt und als Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles gemäß § 174 Z 2 ASVG den 20. 10. 1999 festgestellt. Die Gewährung einer Rente wurde mit der
Begründung: abgelehnt, dass die vorliegende Infektionskrankheit (H... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller mietete mit Vertrag vom 30. 8. 1995 im Haus ***** in ***** die Wohnung Nr 23 und 24. In Punkt III des Mietvertrages wurde als Mietzins ein Betrag von monatlich S 7.200 zuzüglich Mehrwertsteuer vereinbart, der erstmals am 1. 10. 1995 zur Zahlung fällig wurde. Der Antragsteller mietete mit Vertrag vom 30. 8. 1995 im Haus ***** in ***** die Wohnung Nr 23 und 24. In Punkt römisch III des Mietvertrages wurde als Mietzins ein Betrag von monatlich S 7.200 zuz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Im bezeichneten Urteil wurde über das Eventualbegehren nicht abgesprochen. Die Klägerin hat fristgerecht einen Antrag auf Urteilsergänzung eingebracht, über den gem § 423 Abs 1 ZPO zu entscheiden war. Zugleich waren die
Entscheidungsgründe: entsprechend zu berichtigen (§ 419 Abs 1 ZPO) und zu ergänzen. Im bezeichneten Urteil wurde über das Eventualbegehren nicht abgesprochen. Die Klägerin hat fristgerecht einen Antr... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 2. 3. 1988 erkannte das Erstgericht den Antragsgegner schuldig, der Antragstellerin eine Ausgleichszahlung von 2,100.000 S zu leisten. Dem dagegen erhobenen Rekurs des Antragsgegners wurde mit Beschluss vom 31. 3. 1999 nicht Folge gegeben, der von ihm erhobene außerordentliche Revisionsrekurs wurde mit Beschluss des Obersten Gerichtshofes vom 10. Juni 1999 zurückgewiesen. Den an das Rekursgericht gerichteten Antrag, seine Entscheidung zu berichtigen, ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte auf Grund einer behaupteten Vereinbarung vom Beklagten restliche Energie- und Betriebskosten von 19.639,40 S (1.427,25 EUR) für zur Verfügung gestellte Räumlichkeiten. Der Beklagte beantragte die Abweisung des Klagebegehrens. Das Erstgericht erkannte den Beklagten mit Urteil vom 15. 2. 2002 schuldig, "der klagenden Partei 26,206 EUR (360,60 S) samt 4 % Zinsen seit 11. 4. 2001 sowie die mit 799,15 EUR (10.996,56 S), darin enthalten 133,19 EUR... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin verzeichnet in ihrem am 28. März 2002 beim Obersten Gerichtshof eingelangten Kostenbestimmungsantrag Kosten ihrer Beteiligung am Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften über das Vorabentscheidungsersuchen des erkennenden Senates. Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes sind nach rechtskräftiger Beendigung des Verfahrens gestellte Kostenergänzungsanträge gemäß § 54 Abs 2 ZP... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Im Urteil vom 27. November 2001, 4 Ob 230/01d, wurde die Kostenentscheidung erster Instanz - trotz Berufung der Beklagten auch im Kostenpunkt betreffend den Schriftsatz der Klägerin ON 5 - nicht näher begründet. Die insoweit unvollständige Entscheidung war daher gem § 423 Abs 1 ZPO zu ergänzen. Im Urteil vom 27. November 2001, 4 Ob 230/01d, wurde die Kostenentscheidung erster Instanz - trotz Berufung der Beklagten auch im K... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte von der beklagten Partei die Verlegung von Rohren an den Rand eines Grundstücks; hilfsweise begehrte er die Feststellung, dass die beklagte Partei dem Kläger für den aus der ungerechtfertigten Weigerung, die Rohre zu verlegen, entstandenen Schaden hafte. Das Erstgericht wies das Haupt- und das Eventualbegehren ab. Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Ein Ausspruch über den... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte auf Grund eines Vergleiches die Exekution gemäß § 353 EO durch Ermächtigung, die Außenfenster der Wohnung top 6 bis 9 eines bestimmten Hauses auf Kosten der verpflichteten Parteien zu sanieren. Ferner beantragte sie, den verpflichteten Parteien zur ungeteilten Hand den Auftrag zu erteilen, binnen 14 Tagen eine Vorauszahlung der Kosten von S 188.628 zu leisten, und schließlich beantragte sie die Bewilligung der Fahrnisexekution zur H... mehr lesen...
Begründung: Der Revisionsrekurswerber zeigte Interesse am Abschluss eines Pachtvertrages mit dem Zwangsverwalter einer Liegenschaft mit einem Gastgewerbebetrieb. Der von ihm noch nicht unterschriebene Vertragsentwurf wurde bisher nicht nach § 111 Abs 1 letzter Satz EO vom Erstgericht genehmigt. Der Revisionsrekurswerber zeigte Interesse am Abschluss eines Pachtvertrages mit dem Zwangsverwalter einer Liegenschaft mit einem Gastgewerbebetrieb. Der von ihm noch nicht unterschriebe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 19. 3. 1999 wurde im Zuge eines gegen den Ehemann der Klägerin geführten Strafverfahrens eine Hausdurchsuchung in der Wohnstätte der Eheleute durchgeführt. Dabei wurde im Schlafzimmer der Klägerin in verschiedenen Behältnissen (einer Kellnerbrieftasche, einer schwarzen Stofftasche mit Aufstickungen sowie einem weiteren Geldtäschchen) ein Bargeldbetrag von S 119.510 gefunden und beschlagnahmt. Ein Finanzamt pfändete den Anspruch des Mannes der Klägerin auf... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit dem angefochtenen Beschluss gab das Rekursgericht dem Rekurs der verpflichteten Partei gegen die Bewilligung der Räumungsexekution Folge und wies den Exekutionsantrag ab. Die Rekursentscheidung enthält keinen Ausspruch über den Wert des Entscheidungsgegenstands, jedoch den Ausspruch, dass der ordentliche Revisionsrekurs nach § 528 Abs 1 ZPO, § 78 EO zulässig sei. Mit dem angefochtenen Beschluss gab das Rekursgericht... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit seiner Klage erhob der Kläger das Begehren, die Beklagte sei schuldig, die Einverleibung einer Dienstbarkeit im Grundbuch zu veranlassen. Das Berufungsgericht bestätigte das die Klage abweisende Urteil des Erstgerichtes und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Ein Bewertungsausspruch unterblieb. Über Antrag des Klägers auf Zulassung seiner ordentlichen Revision änderte das Berufungsgericht... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss gab das Rekursgericht einem Rekurs der betreibenden Partei gegen die Aufschiebung der Räumungsexekution (§ 349 EO) Folge und wies den Antrag auf Aufschiebung der Exekution ab. Mit dem angefochtenen Beschluss gab das Rekursgericht einem Rekurs der betreibenden Partei gegen die Aufschiebung der Räumungsexekution (Paragraph 349, EO) Folge und wies den Antrag auf Aufschiebung der Exekution ab. Die Rekursentscheidung enthält keinen Aus... mehr lesen...
Begründung: Die am 31. 5. 1999 Verstorbene hatte mit Schenkungsvertrag vom 12. 3. 1996 ihrer Enkelin (der Beklagten) einen Liegenschaftsanteil geschenkt. Am 15. 3. 1996 wurde für die Geschenkgeberin ein Sachwalter bestellt. Die durch den Verlassenschaftskurator vertretene Verlassenschaft ficht den Schenkungsvertrag wegen Geschäftsunfähigkeit der Geschenkgeberin zum Schenkungszeitpunkt an und begehrt die Feststellung der Unwirksamkeit und Nichtigkeit des Vertrages. Mit ihrem glei... mehr lesen...
Begründung: Das erstinstanzliche Urteil, mit dem das Unterhaltsbegehren der Klägerin abgewiesen wurde, wurde dem (frei gewählten) Rechtsvertreter der Klägerin am 3. 5. 2000 zugestellt. Mit dem am 31. 5. 2000 verfassten und am 2. 6. 2000 beim Erstgericht eingelangten Schriftsatz (das Datum der Postaufgabe ist nicht aktenkundig) beantragte die Klägerin, ihr für das Berufungsverfahren Verfahrenshilfe im vollen Umfang zu bewilligen. Der Klagevertreter verwies darauf, dass er bereit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war Eigentümer zweier Liegenschaften in Tirol, auf denen er eine Landwirtschaft sowie den Gasthof "Sch*****" betrieb. Zufolge finanzieller Schwierigkeiten entschloss er sich mit seiner Familie bereits 1988 zur Gründung einer Betriebsgesellschaft in Form einer Kommanditgesellschaft, an welcher (wirksam ab 1. 2. 1989) er und seine Kinder als Kommanditisten, seine Frau, ein Bekannter namens Karl W***** sowie die beiden Beklagten als Komplementäre betei... mehr lesen...
Norm: ZPO §405 GZPO §419 DZPO §423ZPO §477 B2aZPO §503 Z1 B2ZPO §503 Z2 C1aZPO §503 Z2 C6
Rechtssatz: Lassen die Parteien einen ohne die gesetzlichen Voraussetzungen gefassten Beschluss auf Berichtigung oder Ergänzung eines Urteils unbekämpft, sodass er in Rechtskraft erwächst, bewirkt der Beschluss die Berichtigung oder Ergänzung; damit beginnt eine neue Rechtsmittelfrist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt von der Beklagten primär auf Grund eines Beratungs-/Werkvertrags das vereinbarte Entgelt. In Erwiderung auf Einwendungen der Beklagten stützte er das Klagebegehren auch auf Schadenersatz nach § 87 UrhG, weil die Beklagte sein urheberrechtlich geschütztes Werk (Planungs-/Finanzierungsstudie) ohne seine Zustimmung verwendet (an Behörden übermittelt) habe. Der Kläger begehrt von der Beklagten primär auf Grund eines Beratungs-/Werkvertrags das vereinb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der 1946 geborene Beklagte, ein Absolvent der nunmehrigen Wirtschaftsunsiversität, war bei der beklagten Partei, die marktbeherrschend im Bereich der Produktion und des Vertriebes von Gewürzen tätig ist, viele Jahre als Angestellter, zuletzt als einzelvertretungsbefugter Geschäftsführer mit dem Schwerpunkt Verkauf und Marketing, vor allem bei der Kundenbetreuung und Steuerung des Außendienstes tätig. Im Jahre 1994 wurde zwischen den Streitparteien folgende... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der 1941 geborene Kläger war seit 15. 9. 1980 als geschäftsführender Direktor bei der ***** Molkereigesellschaft W*****reg. Gen. m. b. H beschäftigt. Am 2. 3. 1990 wurde der Dienst- und Pensionsvertrag Beil ./B errichtet, in dem ua ein Kündigungsverzicht des Dienstgebers bis zum 31. 12. des Jahres, in dem der Kläger das 65. Lebensjahr vollendet, vereinbart wurde; dem Kläger wurde zugesagt, dass das Dienstverhältnis nur aus den in § 27 AngG angeführten Gründ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht berichtigte die ursprüngliche Bezeichnung der Zweit- und Drittbeklagten in die aus dem
Spruch: dieser Entscheidung ersichtliche in Konkurs verfallene Gesellschaft, erklärte das Verfahren gegenüber dem ursprünglich als Zweitbeklagte in Anspruch genommenen Gebilde für nichtig und hob die Kosten des für nichtig erklärten Verfahrens gegenseitig auf. Das Rekursgericht gab dem dagegen erhobenen Rekurs der nunmehrigen Revisionsrekurswerberin, die behauptet... mehr lesen...
Begründung: Die Verpflichtete ist Miteigentümerin von 21/48stel Anteilen an einer Liegenschaft wobei diese Anteile im Grundbuch in 11/48 (B-LNr 7), 5/48 (B-LNr 8) und 5/48 (B-LNr 11) aufgeteilt sind. Über Exekutionsantrag der betreibenden Partei bewilligte das Erstgericht mit Beschluß vom 25. 7. 1996 (ON 2) die Zwangsversteigerung der der Verpflichteten gehörenden 21/48stel Anteile an der oben erwähnten Liegenschaft. Zugleich ordnete es die Anmerkung der Einleitung des Verstei... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist testamentarische Alleinerbin nach ihrer am 22. November 1994 verstorbenen Mutter, der der Nachlaß seit 10. November 1995 eingeantwortet ist, die beiden Kläger sind - zufolge Repräsentationsrechts nach ihrer vorverstorbenen Mutter iSd § 733 ABGB - deren pflichtteilsberechtigte Enkel. Das Nachlaßvermögen besteht überwiegend aus Liegenschaftsanteilen. In einem früheren Verfahren begehrten die Kläger von der Beklagten aus dem Titel der Pflichtteilsergänzu... mehr lesen...