Norm: ZPO §423ZPO §519 BZPO §519 E5
Rechtssatz: § 519 Z 1 ZPO trifft insbesondere auch den Fall, daß eine Berufung deswegen zurückgewiesen wurde, weil sie keinen Berufungsantrag enthält und der Umfang der Anfechtung nicht erkennbar ist. Hiebei macht es keinen Unterschied, ob die Zurückweisung im Vorprüfungsverfahren oder erst in der mündlichen Berufungsverhandlung erfolgte. Dies gilt auch, wenn das Berufungsgericht davon ausgeht, daß die Beruf... mehr lesen...
Norm: ZPO §419 AZPO §423
Rechtssatz: Ein Verstoß gegen die Teilrechskraft bzw gegen das Verbot der reformatio in peius bildet an sich keine Grundlage für eine Entscheidung gemäß §§ 419, 423 ZPO. Entscheidungstexte 2 Ob 290/75 Entscheidungstext OGH 09.03.1976 2 Ob 290/75 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:R... mehr lesen...
Norm: ZPO §423ZPO §430ZPO §460ZPO §514 C3
Rechtssatz: 1./ Das dem Ergänzungsantrag stattgebende Urteil ist ein völlig selbständiges Urteil mit allen Urteilswirkungen, das mit Berufung und gegebenenfalls mit Revision anfechtbar ist. 2./ Dies gilt auch für Ergänzungsbeschlüsse, da für diese gemäß § 430 ZPO die §§ 423, 424 ZPO gelten. 3./ Ein Ergänzungsbeschluss ist mit Rekurs bekämpfbar, wenn die in ihm enthaltene Entscheidung - wäre sie als selb... mehr lesen...
Norm: ZPO §423ZPO §503 Z2 C1aZPO §503 Z2 C6ZPO §503 Z4 E1
Rechtssatz: Die unvollständige Erledigung eines Sachantrages ist als Verfahrensmangel geltend zu machen, nicht aber nach § 503 Z 4 ZPO. Entscheidungstexte 6 Ob 140/74 Entscheidungstext OGH 07.08.1974 6 Ob 140/74 3 Ob 173/74 Entscheidungstext OGH 17.09.1974 3 Ob 173/74 Beisatz: ... mehr lesen...
Mit dem am 30. Jänner 1969 eingelangten Antrag begehrt der Beklagte, das Urteil des Obersten Gerichtshofes vom 14. Juni 1967 dadurch zu ergänzen, daß den Klägern die Verfahrenskosten erster Instanz zur Zahlung auferlegt werden. Der Beklagte bringt vor, das Berufungsgericht habe in Abänderung des Ersturteils das Klagebegehren abgewiesen, jedoch "die Bestimmung der Kosten erster Instanz übersehen". Der Beklagte habe in der Revisionsbeantwortung auch die Kosten erster Instanz verzeichnet... mehr lesen...
Norm: ZPO §423
Rechtssatz: Unter der Bezeichnung "Prozeßgericht" ist nicht das Gericht erster Instanz, sondern jenes Gericht zu verstehen, dessen Urteil nach dem Antrag ergänzt werden soll. Entscheidungstexte 3 Ob 66/67 Entscheidungstext OGH 12.02.1969 3 Ob 66/67 Veröff: SZ 42/27 8 Ob 552/76 Entscheidungstext OGH 25.05.19... mehr lesen...
Norm: ZPO §419 EZPO §423
Rechtssatz: Der versäumte Urteilsergänzungsantrag an das Prozeßgericht kann nicht im Rahmen einer Revision gegen das nach Annahme des Revisionswerbers unter dem § 423 ZPO ergänzungsbedürftigen Urteil nachgetragen werden. Entscheidungstexte 4 Ob 94/64 Entscheidungstext OGH 06.10.1964 4 Ob 94/64 European Case... mehr lesen...
Norm: ZPO §419 DZPO §423ZPO §424ZPO §430ZPO §505 Abs2AußStrG 2005 §41EisbEG §24 Abs1
Rechtssatz: Im Falle der Berichtigung des Berufungsurteils in der nach § 528 Abs 1 ZPO unanfechtbaren Kostenentscheidung beginnt die Revisionsfrist nicht mit der Zustellung der berichtigten Ausfertigung der Berufungsentscheidung neu zu laufen. Entscheidungstexte 5 Ob 71/63 Entscheidungstext OGH 28.02.... mehr lesen...
Das Urteil des Berufungsgerichtes vom 19. November 1962, das in Abänderung des erstgerichtlichen Zwischenurteiles das Klagebegehren auf Zahlung von 29.882 S 85 g samt Anhang abwies, wurde dem Klagevertreter am 11. Dezember 1962 zugestellt. Am 28. Dezember 1962 (Postaufgabe 27. Dezember 1962) langte beim Berufungsgericht eine an dieses gerichtete Revision der klagenden Parteien ein; das Berufungsgericht übersandte die Revision dem Erstgericht, wo sie am 4. Jänner 1963 einlangte. Das ... mehr lesen...
Norm: JN §54 Abs2ZPO §423ZPO §496 Abs1 Z1ZPO §501 Abs1ZPO §502 Abs3 Da2
Rechtssatz: Wird die Klage auf Zinsen und Kosten eingeschränkt, sinkt der Streitwert auf Null (§ 54 Abs 2 JN). Es ist daher eine Revision gegen ein bestätigendes Urteil des Berufungsgerichtes unzulässig. Entscheidungstexte 5 Ob 248/62 Entscheidungstext OGH 07.11.1962 5 Ob 248/62 Veröff: EvBl 1963/72 S 101 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §423ZPO §463ZPO §513
Rechtssatz: Eine Urteilsergänzung kommt nur im Falle eines versehentlichen Übergehens eines Anspruchs in Betracht; hat das Gericht die Entscheidung über einen Anspruch - selbst unbegründeter Weise - abgelehnt, was aus den Gründen zu entnehmen sein wird, dann muss ein Antrag auf Urteilsergänzung erfolglos bleiben (die Anfechtbarkeit der Entscheidung mit Berufung bzw Revision bleibt gewahrt). Ent... mehr lesen...
Norm: AußStrG §1 AAußStrG §18 AAußStrG 2005 §41ZPO §419ZPO §423ZPO §430
Rechtssatz: Die Bestimmungen der §§ 419, 423, 430 ZPO sind auch im Außerstreitverfahren heranzuziehen. Vgl JBl 1937,457 Entscheidungstexte 5 Ob 117/61 Entscheidungstext OGH 26.04.1961 5 Ob 117/61 Veröff: JBl 1961,633 6 Ob 225/61 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Mit dem Beschlusse des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 9. November 1960 wurde eine Adoption bewilligt. Im Beschluß wurde ausgesprochen, gemäß §§ 183 Abs. 2 ABGB. habe das Wahlkind den Geschlechtsnamen der Wahlmutter "A." zu erhalten. In einer am 18. November 1960 überreichten Eingabe ersuchte das zuständige Amt der Landesregierung um Berichtigung des Beschlusses hinsichtlich des vom Wahlkind zu führenden Namens mit der Begründung: , daß die Wahlmutter als Witwe auf das Wahlkind i... mehr lesen...
Norm: ZPO §423ZPO §503 Z2
Rechtssatz: Wurde im Urteil des Berufungsgerichtes ein Ausspruch, über den zu entscheiden war, übergangen, so kann dieser Mangel trotz Unterlassung eines Ergänzungsantrages (§ 423 ZPO) auch noch im Wege der Revision geltend gemacht werden. Entscheidungstexte 4 Ob 506/60 Entscheidungstext OGH 16.02.1960 4 Ob 506/60 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §423ZPO §496 Abs1 Z1
Rechtssatz: Selbst wenn nicht der in 2 Ob 46/31 vom 10.02.1931, SZ 13/65, vertretenen Ansicht, daß dem Kläger wahlweise Berufung gemäß § 496 Abs 1 Z 1 ZPO oder Ergänzungsantrag nach § 423 ZPO zustehe, zu folgen wäre (vgl die Besprechung Petscheks von 2 Ob 46/31 im ZBl 1931,385 zu Nr 148), stand vorliegendenfalls dem Kläger die Berufung nach § 496 Abs 1 Z 1 ZPO zu, weil das Erstgericht den vor Schluß der Streitverh... mehr lesen...
Die klagende Partei machte als Überweisungsgläubigerin auf Grund des zwischen dem Nebenintervenienten und der beklagten Partei bestandenen Dienstverhältnisses die Forderung auf Zahlung eines Entgeltes von 20.747 S 35 g samt 4% Zinsen seit dem Klagstage, d. i. dem 28. März 1952, geltend. Das Arbeitsgericht verurteilte zur Zahlung von 20.347 S 35 g. Über das Zinsenbegehren traf das Arbeitsgericht keine Entscheidung. Berufung wurde nur von der beklagten Partei erhoben. Der Antrag des N... mehr lesen...
Norm: ZPO §232ZPO §423
Rechtssatz: Wird über einen mit Klage geltend gemachten Anspruch versehentlich im Urteil nicht entschieden, so kann entweder ein Ergänzungsurteil beantragt oder die nicht vollständige Erledigung mit Berufung angefochten werden. Wenn der Kläger weder zeitgerecht ein Ergänzungsurteil beantragt noch Berufung erhebt, so erlischt die Streitanhängigkeit und steht es dem Kläger frei, nunmehr den nicht mehr erledigten Anspruch ne... mehr lesen...
Norm: ArbGerG §25ZPO §232ZPO §423ZPO §461
Rechtssatz: Im arbeitsgerichtlichen Verfahren kann der Kläger die teilweise Nichterledigung der Klage entweder bereits in der Berufung geltend machen oder im Zuge des Berufungsverfahrens das Klagebegehren ausdehnen. Entscheidungstexte 4 Ob 202/54 Entscheidungstext OGH 11.01.1955 4 Ob 202/54 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §423ZPO §496 Abs1 Z1
Rechtssatz: Wenn das Klagebegehren nicht vollständig erledigt wurde, kann dies mit Berufung gerügt werden, ohne dass ein Ergänzungsurteil beantragt werden müsste. (SZ 13/65) Entscheidungstexte 1 Ob 28/54 Entscheidungstext OGH 07.04.1954 1 Ob 28/54 3 Ob 738/34 Entscheidungstext OGH 16.10.1934 3 Ob 738/34 ... mehr lesen...
Norm: 3.RStG §21 Abs2ZPO §423ZPO §500 Abs2ZPO §500 Abs3
Rechtssatz: Eine nachträgliche Zulassung der Revision bzw Revisionsbeschwerde ist - es sei denn, daß die Voraussetzungen des § 419 Abs 1 ZPO vorliegen - keine Ergänzung, sondern eine unzulässige Abänderung der bereits getroffenen unanfechtbaren und daher rechtskräftigen Entscheidung über die Rechtskraft des zweitinstanzlichen Erkenntnisses und ohne Wirkung. Entscheidung... mehr lesen...
Norm: ZPO §54 Abs2ZPO §423
Rechtssatz: Ergänzungsanträge nach § 54 Abs 2 ZPO sind ausschließlich von der ersten Instanz zu erledigen. Entscheidungstexte 1 Ob 585/52 Entscheidungstext OGH 24.02.1954 1 Ob 585/52 1 Ob 415/54 Entscheidungstext OGH 21.07.1954 1 Ob 415/54 Veröff: JBl 1954,542 (dort falsch als 1 Ob 575/54 zitiert) ... mehr lesen...
Norm: ZPO §419 AZPO §423ZPO §496 Abs1 Z1
Rechtssatz: Amtswegige Berichtigung eines Urteiles, welche wohl in den Gründen - nicht aber im
Spruch: - einen Teil des Begehrens abweist, im Verfahren über die Berufung des Klägers, der Ergänzungsantrag versäumt hat. Entscheidungstexte 3 Ob 44/54 Entscheidungstext OGH 03.02.1954 3 Ob 44/54 6 Ob ... mehr lesen...
Norm: ZPO §423ZPO §519 Abs1 E3ZPO §519 E5
Rechtssatz: Das Verbot der Anfechtbarkeit gilt auch für Beschlüsse, mit denen das Berufungsgericht einen Antrag auf Ergänzung seines Urteiles abweist. Entscheidungstexte 2 Ob 952/53 Entscheidungstext OGH 29.01.1954 2 Ob 952/53 8 Ob 6/11g Entscheidungstext OGH 22.02.2011 8 Ob 6/11g Vgl ... mehr lesen...
Norm: ZPO §236 AZPO §240 Abs3ZPO §423
Rechtssatz: Wenn durch Zwischenurteil im Vorprozeß der Zwischenantrag auf Feststellung des Nichtbestehens eines Vergleiches lediglich hinsichtlich des angeblichen Rücktrittes vom Vertrage erledigt wurde, nicht aber soweit er auf die Rechtsgründe der Verletzung über die Hälfte oder der Irreführung gestützt war, so hätte diese Unvollständigkeit des Urteils (wenn schon nicht ihre Beseitigung im Rechtsmittelver... mehr lesen...
Norm: ZPO §423ZPO §528 D3c
Rechtssatz: Unzulässigkeit des Rekurses gegen einen Beschluß der zweiten Instanz, womit der Ergänzungsantrag hinsichtlich Kosten zurückgewiesen wird. Entscheidungstexte 3 Ob 750/52 Entscheidungstext OGH 18.02.1953 3 Ob 750/52 5 Ob 307/69 Entscheidungstext OGH 06.02.1970 5 Ob 307/69 ... mehr lesen...
Das Landesgericht f. ZRS. Wien als Berufungsgericht hat mit Urteil vom 8. September 1949 der von der gekundigten Partei erhobenen Berufung gegen das Urteil des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 18. Juli 1949 keine Folge gegeben und das angefochtene Urteil bestätigt. Hiebei unterblieb der gemäß § 500 Abs. 3 ZPO. vorgeschriebene Ausspruch, ob die Revision für zulässig erklärt werde. Dieses Urteil wurde der gekundigten Partei am 19. September 1949 zugestellt. Mit Beschluß des La... mehr lesen...
Die erste Instanz hat der Klage der erbserklärten Erben des H. G. auf Ausfolgung des im Besitz der Beklagten, Testamentserben nach der E. G., befindlichen beweglichen und unbeweglichen Nachlasses der E. G. stattgegeben. Über das Eventualbegehren auf Ungültigerklärung der letztwilligen Anordnung der E. G. zugunsten der Beklagten hat das Erstgericht nicht erkannt. Das Berufungsgericht hob das erstgerichtliche Urteil unter Rechtskraftvorbehalt auf und wies die Sache zur neuerlichen Verha... mehr lesen...
Norm: ZPO §423ZPO §430ZPO §514 A
Rechtssatz: Gegen die Unvollständigkeit eines Beschlusses ist der Ergänzungsantrag und auch Rekurs zulässig. Entscheidungstexte 3 Ob 738/34 Entscheidungstext OGH 16.10.1934 3 Ob 738/34 Veröff: SZ 16/174 3 Ob 173/74 Entscheidungstext OGH 17.09.1974 3 Ob 173/74 ... mehr lesen...