Norm
EO §239 Abs3Rechtssatz
Zulässigkeit eines Revisionsrekurses gegen einen bestätigenden Beschluß des Rekursgerichtes im Falle der Berichtigung des Verteilungsbeschlusses, deren Notwendigkeit vom OGH schon im ersten Rechtsmittelzug gegen den Verteilungsbeschluß ohne bestimmte Bindung der Unterinstanzen ausgesprochen worden ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0003394Dokumentnummer
JJR_19590513_OGH0002_0030OB00107_5900000_001