Norm: EheG §49 DEheG §60EheG §61ZPO §391 A
Rechtssatz: Ein Teilurteil ist ausgeschlossen, wenn über einen von mehreren von einer Mehrheit von Ehescheidungsgründen bereits abschließend entschieden werden kann. Entscheidungstexte 5 Ob 577/80 Entscheidungstext OGH 08.07.1980 5 Ob 577/80 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Norm: ABGB §37 C1Codice civile Art1243ZPO §391 C
Rechtssatz: Die Kompensation gehört zum materiellen Recht, die Anwendung inländischen Prozeßrechtes darf nicht dazu führen, eine nach dem anzuwendenden ausländischen Recht nicht zugelassene Kompensation zu verwirklichen. Erweist sich eine Gegenforderung im Sinne des Art 1243 Abs 2 Codice civile als nicht leicht und schnell feststellbar, so kommt ein Teilurteil nicht in Betracht; die Unzulässigkei... mehr lesen...
Norm: ABGB §1425 IABGB §1438 CbZPO §391 C
Rechtssatz: Der Anspruch auf Ausfolgung des einem Miteigentümer allein zustehenden (Meistbotteiles) Teiles besteht gegen das Gericht und beinhaltet das Recht, den allein ihm zustehenden Teil des Erlöses aus dem Verkauf des Miteigentumsanteiles ausgefolgt zu erhalten. Ein solcher Anspruch ist mit einer Geldforderung nicht gleichartig, weshalb eine Aufrechnung ausgeschlossen ist. Entsc... mehr lesen...
Am 11. Jänner 1976 ereignete sich auf der Tuxer Landesstraße zirka 150 m vor der Ortstafel "Tux-Ortsteil Juns" ein Frontalzusammenstoß, an dem der vom Kläger gelenkte und gehaltene PKW Peugeot 504 mit Kennzeichen der Bundesrepublik Deutschland und der von der Erstbeklagten gelenkte und gehaltene, bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherte PKW Fiat 850 beteiligt waren. Durch den Unfall wurden beide Fahrzeuge beschädigt. Der Kläger begehrt den Ersatz seines Schadens in der Höhe von... mehr lesen...
Norm: ABGB §1438 CbZPO §391 C
Rechtssatz: Inhalt der Aufrechnungseinrede ist die Einwendung einer Gegenforderung des Beklagten gegen den Kläger mit dem Ziel, das Gericht möge durch die Entscheidung über den Bestand und die Aufrechenbarkeit der Gegenforderung die Aufrechnung mit der Klagsforderung vollziehen und das Klagsbegehren abweisen. Entscheidungstexte 8 Ob 39/80 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: Geo §545 Abs3ZPO §391 CZPO §411 DZPO §496 Abs1
Rechtssatz: Wird ein dreigliedriges Urteil vom Berufungsgericht aufgehoben und zur Entscheidung nach Verfahrensergänzung an die erste Instanz zurückverwiesen, so wird von diesem Aufhebungsbeschluss nicht nur die Frage des Zurechtbestehens der Klagsforderung, sondern auch die Frage betroffen, ob und inwieweit die Gegenforderung zur Tilgung des als zu Recht bestehend erkannten Teiles der Hauptf... mehr lesen...
Norm: ZPO §391 A
Rechtssatz: Im Falle einer Leistungsklage hat auch das Teilurteil einen Leistungsbefehl zu enthalten, es ist der Rechtskraft fähig, löst die Leistungsfrist aus und ist vollstreckbar. Entscheidungstexte 1 Ob 784/79 Entscheidungstext OGH 16.04.1980 1 Ob 784/79 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1... mehr lesen...
Norm: Geo §545 Abs3ZPO §391 C
Rechtssatz: Wird über die Klagsforderung und die einredeweise geltend gemachte Gegenforderung im dreigliedrigen Urteil (§ 545 Abs 3 Geo) abgesprochen, so ist der Rechtskraft fähig nur der Ausspruch über das Leistungsbegehren und allein im Zusammenhang damit auch die Entscheidung über Bestand oder Nichtbestand der Forderung und Gegenforderung. Für sich allein kann der Ausspruch über den Bestand der Forderung nicht ... mehr lesen...
Die klagende Partei, ein in Genossenschaftsform organisiertes Bankunternehmen, gewährte dem Beklagten nach Beschlußfassung in deren Vorstand am 17. November 1975, die dem Beklagten damals nicht bekannt war, da er über Vermittlung eines Politikers nur mit dem damaligen Leiter der Kreditabteilung und Prokuristen der klagenden Partei Dr. Dietmar F Kontakt hatte, einen Kredit von 20 000 000 S zur Bezahlung des noch offenen Kaufpreises für das von angekaufte Golfhotel B. Nach Unterfertigun... mehr lesen...
Der Kläger begehrt an Honorar für die anwaltliche Vertretung der Beklagten, betreffend den Erwerb des Unternehmens "D ..." in G 163 051.92 S samt Anhang. Hievon entfallen auf die Zeit bis einschließlich 16. Jänner 1977 18 978.44 S, der Rest auf die Zeit vom 17. Jänner bis 15. März 1977. Die Beklagte wendete ein, der Kläger sei nicht für sie, sondern für einen anderen Klienten, nämlich die A ... KG (im folgenden kurz A) bzw. deren Geschäftsführer Ignaz K tätig geworden. Die meisten d... mehr lesen...
Norm: ABGB §1438 BaABGB §1438 CbZPO §391 C
Rechtssatz: Wer eine außergerichtliche Aufrechnung behauptet, muss auch die Aufrechnungshandlung dartun, weil das Gegenüberstehen gleichartiger Forderungen zunächst nur ein Aufrechnungsverhältnis schafft und erst - dann allerdings auf jenen Zeitpunkt, zu dem Forderung und Gegenforderung einander aufrechenbar gegenübertraten, zurückwirkend - zur Schuldtilgung führt, wenn die Aufrechnungshandlung hinzutr... mehr lesen...
Norm: ABGB §1438 CbZPO §391 C
Rechtssatz: Die außergerichtliche Aufrechnung wird unbedingt und ohne Rücksicht auf den Bestand der Hauptforderung erklärt, setzt also die Anerkennung der Hauptforderung voraus und stellt ihr nur die Gegenbehauptung entgegen, dass sie wegen Schuldtilgung nicht mehr bestehe. Entscheidungstexte 3 Ob 529/78 Entscheidungstext OGH 21.03.1979 3 Ob 529/78 Veröf... mehr lesen...
Norm: ABGB §1497 IABGB §1497 IV DABGB §1497 IV GZPO §391 A
Rechtssatz: Ist ein Teil einer eingeklagten Forderung anerkannt und der Rest durch den Sachverständigen auszumitteln, so bewirkt Säumnis des Klägers bei Einzahlung des auferlegten Sachverständigen - Kostenvorschusses keine Verjährung des anerkannten Forderungsteiles, soweit hierüber das Gericht auch von Amts wegen mit Teilurteil abzusprechen hätte. Entscheidungstexte... mehr lesen...
Norm: ZPO §391 C
Rechtssatz: Kein rechtlicher Zusammenhang zwischen Anspruch auf Abfertigung und Schadenersatzansprüchen nach dem Dienstnehmerhaftpflichtgesetz. Entscheidungstexte 4 Ob 72/78 Entscheidungstext OGH 10.10.1978 4 Ob 72/78 4 Ob 146/84 Entscheidungstext OGH 15.01.1985 4 Ob 146/84 ... mehr lesen...
Norm: EO §42 A1EO §42 BZPO §391 AZPO §391 C
Rechtssatz: Bei Exekutionsbewilligung auf Grund eines gem § 391 Abs 3 ZPO erlassenen Teilurteils ist eine Exekutionsaufschiebung bis zur Rechtskraft der Endentscheidung zulässig. Entscheidungstexte 3 Ob 36/78 Entscheidungstext OGH 18.04.1978 3 Ob 36/78 SZ 51/48 5 Ob 668/79 Entscheidu... mehr lesen...
Auf Grund des mit dem rechtskräftigen Urteil des Oberlandesgerichtes Linz vom 25. Feber 1977 als Teilurteil bestätigten Urteiles des Landesgerichtes Linz vom 30. Jänner 1976 bewilligte das Titelgericht mit Beschluß vom 16. Mai 1977 zur Hereinbringung des im Teilurteil zugesprochenen Betrages von 164 821 S samt Anhang die von der betreibenden Partei beantragte Fahrnisexekution, bei deren Vollzug ein Lastkraftwagen mit einem voraussichtlich erzielbaren Erlös (Bleistiftwert) von 250 000 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1438 DZPO §391 B
Rechtssatz: Ein vertragliches Kompensationsverbot schließt die Geltendmachung der Gegenforderung durch Widerklage nicht aus. Entscheidungstexte 7 Ob 548/78 Entscheidungstext OGH 06.04.1978 7 Ob 548/78 7 Ob 789/79 Entscheidungstext OGH 31.01.1980 7 Ob 789/79 5 Ob 575/... mehr lesen...
Die Klägerin wurde mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Linz als Handelsgericht vom 20. April 1973 zur Zahlung von 611 855.50 S samt Anhang an Josef A als Zessionar von 50% der dem Transportunternehmer Gilbert K gegen die Klägerin für Transportleistungen zustehenden Forderungen verurteilt. In diesem Rechtsstreit war die Klägerin in erster Instanz und bei Einbringung der Berufungsschrift durch den beklagten Rechtsanwalt vertreten. Mit der vorliegenden Klage begehrt die Kläger... mehr lesen...
Norm: ZPO §391 C
Rechtssatz: Stützt sich die Klagsforderung auf Warenlieferungen der Klägerin, haben die beiden Gegenforderungen dagegen ihre Grundlage in den Bestimmungen über den Schadenersatz, wobei ein deliktisches von der Klägerin zu vertretendes Vorgehen ihrer Angestellten behauptet wird, so ist kein rechtlicher Zusammenhang gegeben. Entscheidungstexte 6 Ob 510/78 Entscheidungste... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der am 30. Juni 1969 überreichten Klage begehrte der Kläger von der Beklagten nach Klagsänderung (AS 373, 582) zuletzt die Zahlung von S 928.457,- samt stufenweise berechneten Verzugszinsen. Zur
Begründung: dieses Begehrens brachte der Kläger im Wesentlichen vor: Er sei seit Juni 1948 bei der Beklagten als kaufmännischer Angestellter beschäftigt gewesen und am 21. Juli 1956 bei Fortdauer des Angestelltenverhältnisses zum Vorstandsmitglied bestellt worden. Mit... mehr lesen...
Norm: ABGB §1438 BaABGB §1438 CaABGB §1438 CbZPO §391 C
Rechtssatz: Wurde die Aufrechnungserklärung durch außerprozessuale Erklärung vorgenommen, dann hat das Gericht nur über die Berechtigung des Klagebegehrens selbst zu erkennen, dabei aber zu berücksichtigen, ob und inwieweit die Klagsforderung bei Schluß der mündlichen Verhandlung (§ 406 ZPO) durch Aufrechnung getilgt ist. Gelingt dem Beklagten dieser Beweis, so wird das Klagebegehren (ganz... mehr lesen...
Norm: ZPO §391 AZPO §393ZPO §503 Z2 C1a
Rechtssatz: Die Frage, ob die Erlassung eines Teilurteiles oder Zwischenurteiles durch ein Gericht unterer Instanz zweckmäßig war oder nicht, kann von einer höheren Instanz nicht überprüft werden. Geprüft kann lediglich die Zulässigkeit derartiger Urteile werden. Entscheidungstexte 7 Ob 686/77 Entscheidungstext OGH 10.11.1977 7 Ob 686/77 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 DZPO §391 CZPO §393
Rechtssatz: Die Fällung eines Zwischenurteiles über Teilansprüche ist unter der Voraussetzung zulässig, dass sämtliche anspruchsbegründenden und anspruchsvernichtenden Umstände bezüglich dieser Teile geprüft worden sind. Entscheidungstexte 7 Ob 686/77 Entscheidungstext OGH 10.11.1977 7 Ob 686/77 7 Ob 739/81 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §391 A
Rechtssatz: Die Rechtsansicht, ein Gericht höherer Instanz könne grundsätzlich kein Teilurteil fällen, findet im Gesetz keinerlei Deckung. Entscheidungstexte 7 Ob 686/77 Entscheidungstext OGH 10.11.1977 7 Ob 686/77 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0040689 Dokumentnumm... mehr lesen...
Norm: ABGB §1438 CbABGB §1440 GZPO §391 CGeo §545 Abs3
Rechtssatz: Die Aufrechnungseinrede ist ein Abwehrmittel; kann sie ihren Verteidigungszweck wegen des Fehlens der Aufrechenbarkeit nicht erreichen, dann ist sie abzuweisen, ohne daß über den Bestand oder daß über den Bestand oder Nichtbestand der Gegenforderung abzusprechen ist. Entscheidungstexte 1 Ob 707/77 Entscheidungstext OGH 0... mehr lesen...
Die Klägerin begehrte Verurteilung der Beklagten zur Zahlung des Betrages von 41 960 S samt Zinsen seit 28. Dezember 1973 als restlich aushaftendes Entgelt für die Lieferung von 40 Stück Gitterboxen. Die Beklagte wendete bis zur Höhe der Klagsforderung eine nicht konnexe Gegenforderung im Betrage von 86 590 S aus dem Rechtsgrund des Schadenersatzes im Zusammenhang mit der im Jahr 1971 erfolgten Lieferung einer Maschinenanlage und dem in der Zeit vom 1. März 1973 bis 30. April 1975 w... mehr lesen...
Der Erstkläger ist Wohnungseigentümer von im Hause S, B-Straße 393, befindlichen Räumlichkeiten im Gesamtausmaß von 110 m2 zuzüglich Kellerräumen, die er von der ISG zum Zwecke des Betriebes einer Imbißstube erworben hatte. Bei den Kaufgesprächen zwischen Josef T als Vertreter der ISG und dem Erstkläger wurde dieser darauf hingewiesen, daß eine Sperrstundenverlängerung über 20 Uhr nicht möglich sei, nur für Ausnahmefälle werde eine Verlängerung bis 21 Uhr in Kauf genommen. Mit Konzess... mehr lesen...
Norm: ABGB §1438 CbZPO §391 C
Rechtssatz: Die Aufrechnungseinrede im Prozess ist eine bedingte Erklärung, die erst und nur für den Fall wirksam wird, dass das Gericht den Bestand der Hauptforderung bejaht; ob eine Aufrechnung außerhalb des Rechtsstreites erklärt wurde und eingetreten ist, bildet eine Vorfrage für die Entscheidung des Klagebegehren und kommt im
Spruch: der Entscheidung nicht zum Ausdruck; die Aufrechnungseinrede im Prozess bildet... mehr lesen...
Norm: ABGB §1118 Fall2 B1ABGB §1438 AbABGB §1438 CbABGB §1438 DZPO §391 C
Rechtssatz: Gegen ein Räumungsbegehren wegen Nichtzahlung des Bestandzinses kann mangels Gleichartigkeit nicht mit Geldforderungen gegen den Bestandgeber prozessual aufgerechnet werden; der Bestandnehmer hat nur die Möglichkeit, gegen die anerkannte Zinsforderung außergerichtlich aufzurechnen und den Räumungsanspruch mit der Behauptung zu bestreiten, dass die geltend gema... mehr lesen...
Norm: EGZPO ArtXLII IJZPO §226 IIB10ZPO §391 A
Rechtssatz: Das Gericht hat das Verfahren über den Rechnungslegungsanspruch (Manifestationsverfahren) vom Verfahren über den Leistungsanspruch getrennt zu führen und ein Teilurteil über den erstgenannten Anspruch zu fällen. Die Bindungswirkung betreffend das rechtskräftige Teilurteil schließt aber nur die Verhandlung, Beweisaufnahme und neuerliche Prüfung des bereits rechtskräftig entschiedenen Kla... mehr lesen...