Norm
ABGB §1497 IRechtssatz
Ist ein Teil einer eingeklagten Forderung anerkannt und der Rest durch den Sachverständigen auszumitteln, so bewirkt Säumnis des Klägers bei Einzahlung des auferlegten Sachverständigen - Kostenvorschusses keine Verjährung des anerkannten Forderungsteiles, soweit hierüber das Gericht auch von Amts wegen mit Teilurteil abzusprechen hätte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0034564Dokumentnummer
JJR_19790116_OGH0002_0020OB00194_7800000_002