Norm
ZPO §391 ARechtssatz
Im Falle einer Leistungsklage hat auch das Teilurteil einen Leistungsbefehl zu enthalten, es ist der Rechtskraft fähig, löst die Leistungsfrist aus und ist vollstreckbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0040734Dokumentnummer
JJR_19800416_OGH0002_0010OB00784_7900000_004