Norm: ZPO §391 A
Rechtssatz: Eine Rechtsgrundabweisung ist dem österreichischen Recht fremd. Die Bestätigung der Klagsabweisung hinsichtlich des auf § 1118 erster Fall ABGB gestützten Räumungsbegehrens unter gleichzeitiger Aufhebung des Ersturteiles hinsichtlich des auf qualifizierten Mietzinsrückstand gestützten Räumungsbegehrens entspricht nicht dem Gesetz. Entscheidungstexte 7 Ob 2012/96z ... mehr lesen...
Norm: ZPO §391 CZPO §411 D
Rechtssatz: Auch bei einem dreigliedrigen stattgebenden Urteil, wenn dieses von der beklagten Partei nur wegen der unterbliebenen Aufrechnung mit einer im Prozeß eingewendeten Gegenforderung im Berufungsverfahren bekämpft wird, also ohne auch zu behaupten, daß die Klagsforderung - anders als nach dem sich aus dem Ersturteil ergebenden Ausspruch - nicht zu Recht bestehe, ist es der beklagten Partei nicht verwehrt, der ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1118ABGB §1438 AbABGB §1438 CbZPO §391 C
Rechtssatz: Ein Mietzinsstundungsansuchen stellt lediglich ein sogenanntes unechtes Anerkenntnis (Rechtsgeständnis) dar, das durch Gegenbeweis entkräftet werden kann. Dem Beklagten steht es daher frei, die von ihm behauptete Zinsminderung zu beweisen oder auch - sollte ein Zinsminderungsanspruch nur teilweise gegeben sein - der allenfalls bestehenbleibenden Mietzinsforderung des Klägers eine ... mehr lesen...
Norm: ZPO §391 AZPO idF WGN 1989 §393ZPO §496
Rechtssatz: Die Aufhebung eines Teilurteiles oder Zwischenurteiles zur Klärung von Fragen, die andere, von der Entscheidung nicht umfaßte Punkte betreffen, ist unzulässig. Entscheidungstexte 10 ObS 313/92 Entscheidungstext OGH 21.12.1993 10 ObS 313/92 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: ZPO §391 AZPO §393
Rechtssatz: Die Fällung eines Teilzwischenurteiles ist grundsätzlich zulässig (§ 48 ASGG). Entscheidungstexte 9 ObA 162/93 Entscheidungstext OGH 08.09.1993 9 ObA 162/93 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0040640 Dokumentnummer JJR_19930908_OGH0002_009OBA0... mehr lesen...
Begründung: Die erstklagende Partei begehrte von der beklagten Partei als Entgelt für auftragsgemäß erbrachte Speditionsleistungen zunächst die Bezahlung des Betrages von 716.202,65 S sA. Die beklagte Partei wendete in der Klagebeantwortung aus dem Titel des Schadenersatzes eine Gegenforderung von 827.571,20 S ein, weil von der erstklagenden Partei die Verpflichtungen, die sie in dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag übernommen habe, nicht eingehalten worden seien. Die... mehr lesen...
Begründung: Der beklagte ideelle Verein mit sozialer Ausrichtung war gemäß § 24 Abs. 1 BewHG mit der Besorgung der Bewährungshilfe im Sprengel des Landesgerichtes für Strafsachen Graz betraut. Die Klägerin, die vom 15. April 1957 bis zu ihrer fristlosen Entlassung am 24.Februar 1983 - obgleich nicht Vorstandsmitglied und damit Vereinsorgan iS von § 7 der Statuten - Geschäftsführerin der beklagten Partei und als Leiterin der Geschäftsstelle der Bewährungshilfe Steiermark angestel... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes, der sämtliche in die Liste eingetragenen Rechtsanwälte, welche im Land Vorarlberg ihren Kanzleisitz haben, angehören (§ 22 RAO); ihr obliegt ua die Wahrung der Rechte des Rechtsanwaltsstandes (§ 23 RAO). Geschäftszweck der Beklagten ist in erster Linie die Errichtung und der Verkauf von Wohnanlagen. Im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit verfaßt die Beklagte diejenigen Verträge sowie behördlich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrt den Zuspruch von S 475.834,78 sA teils als Kaufpreis für 6.000 Legehühner, die sie aufgrund einer Bestellung der Beklagten geliefert habe, teils deswegen, weil die Beklagte die Bezahlung einer Fütterungsanlage verspätet geleistet haben, sodaß der klagenden Partei durch Verzugszinsen ein Schaden entstanden sei. Nach Punkt 8 der "Allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen der österreichischen Geflügelwirtschaft", die auf der Rückse... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger, der im fraglichen Zeitraum Geschäftsführer einer Planungs- und Baugesellschaft sowie Bauleiter zweier Bauunternehmungen war, stand vom 1.5.1983 bis zum 31.12.1986 in Geschäftsbeziehungen zur beklagten Partei. Er vermittelte Kunden, die Leistungen des von der beklagten Partei betriebenen Unternehmens für die Installation von Heizungs- und Sanitäranlagen in Anspruch nahmen. Für zwei dieser Geschäftsfälle hat der Kläger von der beklagten Partei Provisionen erh... mehr lesen...
Norm: ZPO §391 CZPO §411 D
Rechtssatz: Im Fall der Trennung der Verhandlung über Forderung und Gegenforderung bei Konnexität darf ein Teilurteil über die Klagsforderung für sich allein nicht erfolgen; im Fall der Trennung der Verhandlung über mehrere Gegenforderungen darf - bei Feststehen der Klagsforderung - nur dann über die Gegenforderungen entschieden werden, wenn eine oder mehrere Gegenforderungen bis zur Höhe der Klagsforderung als zutref... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war bei der beklagten Partei, deren Geschäftsführer ihr Gatte war, vom 1. Februar 1989 bis 5. Februar 1990 als Buchhalterin und Lohnverrechnerin beschäftigt. Das Dienstverhältnis endete durch Entlassung. Die Klägerin begehrt an Kündigungsentschädigung und Urlaubsentschädigung einen Betrag von insgesamt S 60.025,-- sowie an Entgeltansprüchen für Mehrleistung und Überstundenleistung einen Betrag von S 54.447,91 jeweils brutto sA abzüglich S 25.000,-- netto. ... mehr lesen...
Begründung: Über das Vermögen der H***** GmbH wurde am ***** das Konkursverfahren eröffnet. Der Masseverwalter Dr. Harald J***** verfolgt im vorliegenden Rechtsstreit Schadenersatzansprüche der Masse gegen die beiden Beklagten als ehemalige Geschäftsführer der Gemeinschuldnerin, weil sie behauptetermaßen durch verspätete Konkursanmeldung und verschiedene Manipulationen die Überschuldung vergrößert hätten und daher für einen Schadenersatzbetrag von S 2 Mio. solidarisch hafteten. Gege... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bis 31.5.1989 bei der Beklagten beschäftigt. Nach dem gemäß § 396 ZPO (hier) für wahr zu haltenden Sachverhalt schloß er mit der Beklagten am 29.4.1988 eine "Provisionsvereinbarung" ab; nach dieser hatte er Anspruch auf Auszahlung einer "Provision" aus dem "Deckungsbeitrag", welcher sich aus dem Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung zuzüglich Steuern und Personalkosten der Geschäftsleitung errechnet. Die Höhe der Provision wurde für die erste M... mehr lesen...
Norm: ABGB §830 B1ZPO §14 BcZPO §391 A
Rechtssatz: Wurde durch ein "Teilanerkenntnisurteil" nur die Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft zwischen den Klägern und einem Beklagten ausgesprochen, ist eine solche "teilweise Aufhebung" etwas qualitativ anderes als die gänzliche Aufhebung der Gemeinschaft und ein Urteil, welches ausspricht, daß zunächst die Gemeinschaft zwischen einem Teil der Miteigentümer aufgehoben werde, kein Teilurteil im Sinne d... mehr lesen...