Norm
ZPO §391 ARechtssatz
Die Frage, ob die Erlassung eines Teilurteiles oder Zwischenurteiles durch ein Gericht unterer Instanz zweckmäßig war oder nicht, kann von einer höheren Instanz nicht überprüft werden. Geprüft kann lediglich die Zulässigkeit derartiger Urteile werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0040047Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
31.05.2022